Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung

  • Was ist eine Wurzelbehandlung?
  • leistet die gesetzliche Kasse für Wurzelbehandlungen?
  • kann man wurzelbehandelte Zähne versichern?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Es gibt sicherlich angenehmeres als eine Wurzelbehandlung. Doch was sein muss, muss sein - entzündet sich die Zahnwurzel, muss der Zahnarzt den Zahn öffnen, die Wurzelkanäle säubern, auffüllen und den Zahn wieder verschließen.

Gut, wenn man dann zumindest eine Zahnzusatzversicherung hat, die auch für Wurzelbehandlungen leistet. Denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur in bestimmten Fällen für eine Wurzelbehandlung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Oftmals rechnen Zahnärzte auch zusätzlich zur Kassenleistung weitere Extras privat ab (z.B. Laser oder OP-Mikroskop).

Die Kosten einer privaten Wurzelbehandlung sollte man nicht unterschätzen, sie können schnell im 4stelligen Bereich liegen, gerade wenn es um komplizierte Revisionsbehandlungen geht.

 

Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung

Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung - Checkliste

  • Welche Leistung für Wurzelbehandlung? 80, 90 oder 100%?
  • Wurzelbehandlung mit und ohne GKV-Leistung versichert?
  • Laser und OP-Mikroskop laut Bedingungen versichert?

Wurzelbehandlung - was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Wer denkt, dass eine Wurzelbehandlung immer Kassenleistung ist, der liegt leider falsch. Die Kosten einer Wurzelbehandlung werden nur übernommen, wenn ein Zahn im Sinne bestimmter Richtlinien als "erhaltungswürdig" eingestuft wird.

Eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren (bleibenden Zähnen) kann nur in folgenden Fällen von der GKV übernommen werden:

  • wenn der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
  • wenn eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • wenn der Erhalt eines bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, dann besteht die Kassenleistung in der Extraktion des erkrankten Zahnes. Wenn Sie dennoch einen Erhaltungsversuch wünschen, dann müssen Sie die Wurzelbehandlung voll privat bezahlen. Eine privat berechnete Wurzelbehandlung kann je nach Aufwand bis zu ca. 1.500 Euro kosten.

Aber selbst dann, wenn eine Wurzelbehandlung noch im Rahmen der kassenärztlichen Leistungen abgerechnet werden kann, können u.U. zusätzliche Kosten entstehen. Man darf nie vergessen, dass die gesetzliche Krankenversicherung immer auf Basis folgender drei Grundsätze leistet:

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

Moderne Zahnmedizin bietet allerdings oftmals wesentlich mehr als die gesetzlichen Leistungen (z.B. Laser, OP-Mikroskop), aber das kostet natürlich dann extra. Für eine hochwertigere Wurzelbehandlung bezahlen Sie oftmals auch noch einige hundert Euro extra, obwohl die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Wurzelbehandlung übernimmt.

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Füllungen

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Concordia zahn sorglos Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100
Tarifname zahn sorglos Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Wurzelbehandlung - was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Viele Tarife bieten heutzutage Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und erstatten unter diesem Punkt auch Wurzelbehandlungen. Die Formulierung in den Vertragsbedingungen ist dabei meist etwas unterschiedlich. Manche Anbieter sprechen in den Bedingungen von "konservierender" Behandlung, manche von Wurzelbehandlung oder Wurzelkanalbehandlung.

Wichtig ist allerdings, ob eine Zahnzusatzversicherung beide "möglichen" Leistungszenarios einer Wurzelbehandlung abdeckt:

  1. Fall1: Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung (reine Privatleistung) - Kosten bis ca. 1.500 €
  2. Fall 2: Wurzelbeahndlung mit Kassenleistung (private Mehrkosten) - Kosten bis ca. 500 €

Im Fall 1 leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht für die Wurzelbehandlung. Das ist häufig der Fall, wenn es um eine Wurzelrevision geht (also eine Wurzelbehandlung an einem Zahn, der schon einmal wurzelbehandelt wurde) oder wenn ein Zahn am Ende der Zahnreihe (endständiger Backenzahn) behandelt werden muss.

Im Fall 2 wird ein Zahn im Sinne der GKV-Richtlinien zwar als "erhaltungswürdig" eingestuft und die gesetzliche Kasse trägt die Kosten einer Wurzelbehandlung. Doch leistet die GKV nur für die unbedingt notwendigen Behandlungsschritte. Für Privatleistungen / Mehrkosten wie z.B. die elektrometische Längenbestimmung der Wurzelkanäle, die Kanaldesinfektion mittels Laser oder die Anwendung eines OP-Mikroskops kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf.

Achtung:

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die nur für Fall 1 leisten und solche, die nur für Fall 2 leisten - beides ist nicht optimal. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass beide Fälle abgedeckt sind.

Empfehlenswerte Tarife mit guten Leistungen für Wurzelbehandlungen bieten zum Beispiel die ERGO Zahnzusatzversicherung oder die Allianz Mein Zahnschutz.

 

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