ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) | Test & Infos 2024
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ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Test & Vergleich 2024

Hier gibts alle Infos zum ERGO Zahnersatz Sofort in unserem Video:

Wäre es nicht schön, wenn man eine Zahnzusatzversicherung erst in dem Moment abschließen könnte, wenn es eigentlich schon zu spät ist?

Das funktioniert natürlich normalerweise nicht, denn wenn jeder neu eintretende in eine solche Versicherung sofort diverse Leistungen abschöpft, widerspricht das eigentlich dem gängigen und nachvollziehbaren Versicherungsprinzip, wonach sich eine Gruppe von Menschen zusammenschließt und monatlich Beiträge einzahlt, um dem einzelnen dann im Fall der Fälle seinen Versicherungsschaden zu erstatten.

Die ERGO hat sich gedacht: Warum eigentlich nicht? Wir machen es einfach. Warum tut die ERGO das, eine Versicherung zu konzipieren, wo schon von vornherein klar ist, dass der Abschließende direkt Leistungen erhält, die i.d.R. deutlich über den anfänglichen Monatsbeiträgen liegen?

 

ERGO Zahnersatz Sofort - Gründe aus Sicht von ERGO

  1. großer Marketing Effekt
  2. positive Wahrnehmung der Marke ERGO-Direkt
  3. Hoffnung auf langfristige Kundenbindung (evtl. anschließender Wechsel in einen ERGO Hochleistungstarif?)

Bei aller Euphorie über das Alleinstellungsmerkmal muss man aber auch erwähnen, dass mit der generellen Leistungsaussage „Verdopplung des gesetzlichen Festzuschusses“ keine großen Sprünge möglich sind - in vielen Fällen wird die Leistung der GKV gemessen an den entstehenden Gesamtkosten evtl. nur bei 20, 30% liegen, so dass trotz der zusätzlich abgeschlossenen Versicherung ERGO Direkt Zahnersatz Sofort Eigenanteile in nicht unbeträchtlicher Höhe verbleiben dürften.

 

Sie möchten die ergo Sofortversicherung abschließen? Dann folgen Sie einfach diesem Link:

ERGO Zahnersatz Sofort ZEZ - jetzt abschließen

 

Leistet der Tarif ERGO ZEZ wirklich sofort?

Ja, die ERGO zahlt wirklich sofort, auch dann wenn die Zahnersatz-Behandlung schon vor dem Abschluss vom Zahnarzt angeraten wurde. Es darf sogar vor Abschluss schon ein Heil- und Kostenplan erstellt worden sein.

Einzige Einschränkung: wenn schon vor Abschluss der Versicherung ein schriftlicher Heil- und Kostenplan (HKP) geplant worden ist, dann darf der Heil-Kostenplan zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginnes maximal 6 Monate alt gewesen sein - und es darf vorher auch kein weiterer Heil- und Kostenplan für dieselbe Maßnahme aufgestellt worden sein. 

Beispiel:

Die Sofortversicherung ERGO Zahnersatz Sofort wird zum 1.3.2024 abgeschlossen. Wenn innerhalb der davor liegenden 6 Monate (1.9.2023 bis 1.3.2024) zum ersten mal ein HKP für Zahnersatz aufgestellt worden ist, dann leistet die ERGO für diese Behandlung in voller tariflicher Höhe, vorausgesetzt die Behandlung findet nach Versicherungsbeginn statt.

Wurde schon vor dem 1.9.2023 für die geplante Maßnahme ein Kostenplan aufgestellt, dann greift der Sofortschutz leider nicht.

 

Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung ERGO Direkt Zahnersatz Sofort:

  • Personen, die vor kurzem eine Diagnose vom Zahnarzt erhalten haben und wissen, dass dafür beträchtliche Kosten entstehen, an denen sich die gesetzliche Krankenkasse mit einem ordentlichen Festzuschuss beteiligt
  • Menschen mit sehr schlechtem Zahnzustand, die bei einem „normalen“ Anbieter kaum Chancen auf Annahme bzw. spätere Leistungen für Vorschäden haben
  • Personen mit sehr vielen fehlenden Zähnen (z.B. 5 und mehr fehlende Zähne), die normalerweise ausgeschlossen oder nur sehr eingeschränkt versicherbar sind

Für wen ist die ERGO Zahnersatz Sofort nicht sinnvoll:

  • Menschen mit gutem Zahnzustand, die allgemein das Risiko Zahnersatz für die Zukunft absichern möchten
  • Personen mit einer aktuell anstehenden Behandlung in „geringem“ Umfang (z.B. wenn aktuell nur ein oder zwei Zähne überkront werden müssen), wo die über 24 Monate zu zahlenden Beiträge deutlich höher sind als die aktuell zu erwartenden Leistungen
  • wenn schon mehr als 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn ein Heil- und Kostenplan für die geplante Behandlung aufgestellt wurde, ist diese nicht versichert

Von der Stiftung Warentest wurde die Sofortschutz-Police nicht im "regulären" Test untersucht und bewertet (insofern sind die Ergebnisse für dieses Produkt nicht aussagekräftig).

Gibt es auch Nachteile bei der ERGO Sofort?

  • die Leistungshöhe orientiert sich am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung - das ist meist nicht besonders viel!
  • 24 Monate Vertragslaufzeit 
  • speziell Zahnimplantate (oder damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen wie Knochenaufbau o.ä.) sind nicht versichert
  • es besteht kein Versicherungsschutz für Prophylaxe oder Zahnbehandlungen
  • Leistungen für Zahnspangen / Kieferorthopädie (relevant für Kinder) sind nicht versichert
  • Heil- und Kostenplan darf max. 6 Monate alt sein bei Abschluss (und darf auch früher noch nicht erstellt worden sein)

 

Weitere Tarife mit Sofortschutz:

ERGO ZEZ

Testurteil
4,8
05-2024
Ausreichend
Zahnersatz
Ungenügend
Zahnbehandlung
keine Leistung
Zahnreinigung
keine Leistung
Beitrag im Alter
steigend

ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Leistungen und Tarifdetails

Zahnersatz

Implantate

Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.

Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.

Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.

Implantate
Verdopplung Festzuschuss

Kronen & Brücken

Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.

Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.

Kronen & Brücken
Verdopplung Festzuschuss

Inlays

Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.

Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. 

Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).

Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).

Inlays
keine Leistung

Regelversorgung Leistungen 

Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.

Regelversorgung
100%
Zahnbehandlung

Kunststofffüllungen

Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.

Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.

Hochwertige Füllungen
keine Leistung
Narkose
keine Leistung

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.

Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):

  • elektrometische Längenbestimmung

  • Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden

  • Medikamentöse Einlagen

Wurzelbehandlung
keine Leistung

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung
keine Leistung
Zahnprophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.

Zahnreinigung (PZR)
keine Leistung
Bleaching
keine Leistung

Fissurenversiegelung

Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.

Fissurenversiegelung
keine Leistung
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie KIG 2

Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.

Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.

Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.

KFO - KIG 2
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 3-5

Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.

Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!

Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!

KFO - KIG 3-5
keine Leistungen

Kieferorthopädie Erwachsene

Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!

KFO - Erwachsene
keine Leistungen
Begrenzungen & Wartezeiten

Maximale Leistung Zahnersatz 1. Jahr

Dieser Wert gibt an, wie viel Leistung für Zahnersatz im 1. Jahr nach Vertragsabschluss maximal abrufbar ist.

Max. Zahnersatz 1. Jahr
unbegrenzt

unbegrenzte Leistung

Dieser Wert gibt an, ab welchem Jahr die Leistungen für Zahnersatz nicht mehr tariflich auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind.

unbegrenzte Leistung
sofort

Wartezeit Zahnersatz 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Zahnersatz
keine Wartezeit

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Zahnreinigung
keine Leistungen

Wartezeit Kieferorthopädie 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Kieferorthopädie
keine Leistungen
Zahnersatz

Kronen & Brücken

Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.

Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.

Kronen, Brücken und Prothesen
Verdopplung Festzuschuss

Keramikverblendungen

Kronen oder Brücken können innerlich aus einem "Kern" und einer äußerlichen Verblendung bestehen - als Material für die Verblendung wählt man aus optischen Gründen üblicherweise Keramik, da dies dem Weiß der Zähne am nächsten kommt.

Einige Versicherungstarife leisten für keramische Verblendungen nur bis zu einem bestimmten Backenzahn, z.B. bis zum 6er Zahn - das würde bedeuten, dass an den dahinter liegenden 7er Backenzähnen bzw. den sogenannten 8ern (Weisheitszähnen) nur eine unverblendete Krone oder Brücke erstattet wird.

Der Kostenanteil einer Verblendung liegt bei rund 100 bis 200€ je Zahn.

Keramikverblendungen
nicht versichert
Veneers lt. AVB versichert
Nein, nicht versichert

Implantate

Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.

Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.

Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.

Implantate
Verdopplung Festzuschuss

Knochenaufbau Implantate

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan. Sie können einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen, der z.B. krankheitsbedingt entfernt wurde.

Voraussetzung für eine Implantation ist ein ausreichend vorhandener Kieferknochen, der das Implantat gut aufnimmt. Ist der Kieferknochen geschädigt oder hat er sich nach Entfernung eines Zahnes bereits stark zurückgezogen, kann ein Implantat nur gesetzt werden, wenn der Knochen zuvor aufgebaut worden ist. 

Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Rahmen einer Implantation auch die Kosten eines aufwändigen Kieferknochenaufbaus (sogenannte "Augumenation") - die Kosten einer solchen Vorbehandlung können sehr hoch werden - 1000 € für einen Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahme sind keine Seltenheit!

Knochenaufbau Implantate
nicht versichert

Implantate begrenzt

Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf eine bestimmte Anzahl je Kiefer.

Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehr Implantaten erstattungsfähig.

Implantate begrenzt
nicht versichert

Inlays

Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.

Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. 

Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).

Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).

Inlays
keine Leistung

Inlays begrenzt

Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Inlays auf eine bestimmte Anzahl.

Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehreren Inlays erstattungsfähig.

Inlays begrenzt
keine Leistung

Regelversorgung Leistungen 

Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.

Regelversorgung
100%

Wartezeit Zahnersatz 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
keine Wartezeit

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten
Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.

Professionelle Zahnreinigung
keine Leistung
Bleaching
keine Leistung

Fissurenversiegelung

Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.

Fissurenversiegelung
keine Leistung

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
keine Leistungen
Zahnbehandlung

Kunststofffüllungen

Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.

Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.

Hochwertige Füllungen
keine Leistung
Narkose
keine Leistung

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.

Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):

  • elektrometische Längenbestimmung

  • Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden

  • Medikamentöse Einlagen

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
keine Leistung

Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann

  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann

  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Dabei spielen weitere Kriterien eine Rolle, beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Wurzelbehandlung über die gesetzliche Kasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl:

a.) Sie lassen den Zahn ziehen (das sieht die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen als „Regelleistung“ vor)

b.) Sie lassen den Zahn auf eigene Kosten „privat“ wurzelbehandeln (Kostenpunkt i.d.R. Zwischen ca. 500 und 1000 €)

Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung
keine Leistung

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung mit GKV-Vorleistung
keine Leistung

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung
keine Leistung

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
keine Leistung
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!

Erwachsene
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 2

Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.

Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.

Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.

Kinder - KIG 2
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 3-5

Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.

Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!

Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!

Kinder - KIG 3-5
keine Leistungen

Wartezeit Kieferorthopädie 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
keine Leistungen

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten
keine Leistungen
Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Nein, die tariflichen Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung – es gibt keine besondere „Zahnstaffel“ oder Summenbegrenzung während der ersten Versicherungsjahre.
Beiträge
Beiträge
Dieser Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert - die Beiträge verändern sich automatisch bei Erreichen der jeweiligen Altersstufen
AlterBeitrag
0-2024,50 €
21-10037,80 €
Sonstiges

Dem Versicherer steht während der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss ein "ordentliches Kündigungsrecht" zu. Das bedeutet, dass der private Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.

Praktisch verzichten fast alle Unternehmen auf diese Kündigungsmöglichkeit - das ist natürlich positiv für den Versicherungsnehmer, da er dann nicht Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bleibt dadurch natürlich unangetastet, d.h. Sie selbst als Versicherungsnehmer können den Vertrag im Rahmen der vorgegebenen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen beenden.

Verzicht ordentliches Kündigungsrecht
Ja, verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechts

Tarife mit / ohne Altersrückstellungen

Hinsichtlich der Beitragskalkulation gibt es zwei unterschiedliche Kalkulationsvarianten:

1. Tarife mit Altersrückstellungen (gleichbleibende Beiträge!)

Bei diesen Anbietern sind die Einstiegsbeiträge höher, weil zusätzlich zum reinen Risikobeitrag der jetzigen Altersklasse Rückstellungen für das Risiko des „Älterwerdens“ einkalkuliert werden.

Dadurch wird ein stabiler Beitragsverlauf bis ins hohe Alter erreicht, d.h. altersbedingte Beitragserhöhungen sind bei diesen Tarifen ausgeschlossen.

2. Tarife ohne Altersrückstellungen (steigende Beiträge!)

Immer mehr Anbieter kalkulieren ihre Tarife mittlerweile ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass der Versicherte anfänglich mit einem deutlich günstigeren Beitrag einsteigt, da das Risiko des Älterwerdens nicht über Alterungsrückstellungen einkalkuliert wird.

Stattdessen erhöhen sich bei solchen Tarifen die Beiträge fortlaufend regelmäßig mit dem Älterwerden (je nach Anbieter unterschiedlich, teilweise jährlich, teilweise in größeren Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre).

 

Wichtig: Das Risiko allgemeiner (kostenbedingter) Beitragsanpassungen besteht jedoch bei beiden Tarifvarianten gleichermaßen.

 

Beitragsverlauf
steigende Beiträge

Mindestvertragsdauer & Kündigung

Die meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren anfänglich eine Mindestvertragsdauer - üblich sind hier 1 oder 2 Jahre. 

Der Vertrag kann dann seitens des Versicherungsnehmers frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden - ein paar wenige Anbieter verzichten auch auf Mindestlaufezeiten.

Darüber hinaus sind Kündigungsfristen einzuhalten - üblich sind hier 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Mindestvertragsdauer & Kündigung
2 Jahren Mindestvertragslaufzeit

Gesundheitsprüfung

Die meisten Anbieter führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Gesundheitsprüfung durch - das bedeutet, dass der Versicherer im Antrag Fragen zum Zahnzustand stellt, die vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten sind. 

Die Richtigkeit dieser Angaben kann von der Versicherungsgesellschaft durch eine Rückfrage beim Zahnarzt geklärt werden.

Es gibt auch einige Gesellschaften, die bei der Antragstellung keine Gesundheitsprüfung durchführen, d.h. der Antrag wird in jedem Fall angenommen, egal ob die versicherte Person gute oder schlechte Zähne hat. Allerdings finden sich in den AVB dieser Tarife üblicherweise pauschale Leistungsausschlüsse für vor Vertragsabschluss fehlende Zähne (vorhandene Zahnlücken ausgeschlossen) sowie bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen (laufender Versicherungsfall ausgeschlossen).

Annahmerichtlinien
Ohne Gesundheitsfragen

Zahnlücken versicherbar?

Zahnlücken werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften pauschal von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Einige Anbieter versichern auch vorhandene Zahnlücken, sofern ein Ersatz vor Vertragsabschluss noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war. Manche Anbieter verlangen dafür Risikozuschläge, andere verändern die anfänglichen Summenbegrenzungen (z.B. verlängerte Summenstaffel oder anfänglich niedrigere Erstattungsleistungen).

Zahnlücken versicherbar?
bis zu 28 fehlende Zähne können mit versichert werden

Vorhandene Prothesen versichert

Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für bereits vor Vertragsabschluss vorhandene herausnehmbare Prothesen übernimmt. Leistungen für herausnehmbare Prothesen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.

Vorhandene Prothesen versichert?
mit versicherbar

Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert

Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für Behandlungen an Zähnen übernimmt, die bereits eine Krone, Brücke oder Füllung haben. Leistungen für Zahnersatz oder Füllungen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.

Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert?
mit versicherbar
Versicherungsbedingungen
AVB

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten

ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Leistungen & Beiträge im Überblick

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ERGO ZEZ
Tarifname ZEZ
Monatsbeitrag 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2024,50 €
21-10037,80 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz Verdoppelung Festzuschuss
Funktionstherapie Nein
Knochenaufbau Nein
Verblendungen Nein
Inlays Nein
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung Nein
Versiegelung Nein
Füllungen Nein
Wurzelbehandlung Nein
PA-Behandlung Nein
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie Keine Leistung
Begrenzungen Keine Leistung
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 Keine Leistung
Begrenzungen KIG 1-2 Keine Leistung
Kieferorthopädie KIG 3-5 Keine Leistung
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Leistung
Prophylaxe Keine Leistung
Kieferorthopädie Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Nein, die tariflichen Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung – es gibt keine besondere „Zahnstaffel“ oder Summenbegrenzung während der ersten Versicherungsjahre.

Labor- / Materialpreisliste Nein
Bedingungen AVB
Monatsbeitrag 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot
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ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Ausführliche Leistungsbeschreibung

Allgemeines

Bis zu welchem Gebührensatz wird das zahnärztliche Honorar erstattet?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine Leistung auf Basis der privatärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht folgende Wartezeiten vor:
Zahnersatz: keine Wartezeit
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja, die Versicherung verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das bedeutet, der Versicherer kann den Vertrag mit Ihnen nicht einfach so ohne Angabe von Gründen kündigen.
Sieht der Tarif altersbedingte Beitragserhöhungen vor (Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen)?

Ja, der Tarif ERGO ZEZ ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge erhöhen sich demnach automatisch beim Erreichen der im Tarif definierten Altersgrenzen.

Den voraussichtlichen Verlauf der Beiträge können Sie dem abgebildeten Diagramm entnehmen.

Darüber hinaus besteht bei allen Tarifen das allgemeine Risiko von Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen!

Sieht der Vertrag eine Mindestvertragsdauer vor? Wie ist die Kündigung geregelt?
Ja, es besteht eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit wird ausgehend vom Versicherungsbeginn exakt berechnet.

Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Muss vor Beginn einer Behandlung ein HKP zur Prüfung eingereicht werden?

Nein, die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) ist im Leistungsfall nicht zwingend vorgeschrieben. Es erfolgt keine Leistungskürzung nur aufgrund eines vorab nicht geprüften Heil- und Kostenplanes.

Experten-TIPP:
Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn einer Behandlung dient allerdings Ihrer eigenen Sicherheit. Wir empfehlen daher die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes ab einer zu erwartenden Gesamtrechnung in Höhe von ca. 1.000€ (auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Verpflichtung dazu vorsehen).
Sieht der Tarif ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten vor?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der Rechnungssumme vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Sind die tariflichen Leistungen während der ersten Jahre in der Höhe tariflich begrenzt?
Nein, die tariflichen Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung – es gibt keine besondere „Zahnstaffel“ oder Summenbegrenzung während der ersten Versicherungsjahre.
Gibt es Rabatt, wenn man den Beitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt?
Nein, es gibt keinen Rabatt, wenn Sie die Beiträge jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlen.

Annahmerichtlinien

Wer kann die Versicherung abschließen (Annahmerichtlinien)?
Im Tarif ERGO ZEZ können sich Personen versichern, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (dabei ist unerheblich, ob die Person als Hauptmitglied selbst pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist).
Führt der Versicherer bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung durch?
Nein, der Tarif ERGO ZEZ wird ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Bei Abschluss sind also keine Angaben über den Zahnzustand notwendig.
Können fehlende Zähne (unversorgte Zahnlücken) mit versichert werden?
Ja, es können insgesamt bis zu 28 fehlende Zähne für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mit versichert werden.
Können vorhandene herausnehmbare Prothesen mit versichert werden?
Ja, eine bei Abschluss vorhandene herausnehmbare Prothese ist uneingeschränkt im tariflichen Umfang mit versichert, sofern diese voll intakt ist, es sich dabei um eine dauerhafte Zahnersatzversorgung handelt (kein Provisorium) und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren.
Kann vorhandener fester Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) mit versichert werden?
Ja, bei Abschluss vorhandener festsitzender Zahnersatz ist uneingeschränkt im tariflichen Umfang mit versichert, sofern dieser voll intakt war und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren.

Kronen, Brücken und Prothesen

In welcher Höhe leistet der Tarif für hochwertigere Kronen, Brücken und Prothesen?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der privatzahnärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses.

Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt.
Leistet der Versicherer für Kronen, Brücken oder Prothesen auch ohne Leistung der GKV?
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEZ
In welcher Höhe leistet der Tarif bei Durchführung der Regelversorgung?
Der Tarif ERGO ZEZ leistet im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung:

100% inkl. Vorleistung GKV

Experten-Erklärung

Dieser Punkt dürfte für die Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen. Unter gesetzlicher Regelversorgung versteht man eine

  • ausreichende
  • wirtschaftliche
  • zweckmäßige

Versorgung mit Zahnersatz. Es handelt sich dabei quasi um die günstigste Möglichkeit, Ihr Gebiss mit Zahnersatz zu versorgen.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Ihnen als Festzuschuss 50% der Kosten für die gesetzliche Regelversorgung. Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge können Sie diesen Zuschuss auf 60% (5 Jahre Bonusheft Nachweis) bzw. 65% (10 Jahre Nachweis über Bonusheft) erhöhen.

Wenn Sie eine Zahnersatzversorgung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchführen lassen und keinerlei private Vergütungsanteile gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet werden, entstehen in der Praxis keine besonders hohen Kosten.

In diesem Sonderfall erstatten viele Versicherungsgesellschaften höhere Prozentsätze als für privatzahnärztliche Behandlungen. In der Praxis dürfte dieser Fall allerdings eher selten auftreten (dafür schließt man ja eigentlich eine Zahnzusatzversicherung ab, um die Zähne im Bedarfsfall mit hochwertigem Zahnersatz versorgen lassen zu können), daher sollten sie ihm keine besondere Bedeutung zukommen lassen.

Implantate

In welcher Höhe leistet der Versicherer für Implantate?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der privatzahnärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Für das Implantat selbst erfolgt also keine Leistung aus diesem Tarif.

Sie erhalten allerdings in vielen Fällen einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf das Implantat aufgesetzt wird (sogenannte Suprakonstruktion).

Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses.

Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt.
Leistet der Versicherer für Implantate auch ohne Vorleistung der GKV?
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEZ.

Inlays

In welcher Höhe leistet der Versicherer für Inlays?
Der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für Inlays.
Leistet der Versicherer für Inlays auch ohne Vorleistung der GKV?
Der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für Inlays.
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEZ.
Leistet der Tarif bei einer Zahnersatzmaßnahme auch für FAL/FT?
Der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für funktionsanalytische / funktionstherapeutische Maßnahmen in Zusammenhang mit Zahnersatzbehandlungen.
Experten-Erklärung

Im Rahmen einer Versorgung mit Zahnersatz ist es wichtig, dass Kiefergelenk und der einzubringende Zahnersatz optimal aufeinander abgestimmt werden. Ansonsten kann es unter Umständen zu gravierenden Kiefergelenksproblemen wie z.B. Zähneknirschen, Verspannungen o.Ä. kommen. Um solche Beschwerden zu vermeiden, hat der Zahnarzt die Möglichkeit, eine sogenannte Funktionsanalyse / Funktionstherapie durchzuführen. Die Kosten einer solchen Zusatzbehandlung liegen im Bereich von ca. 600 bis 900 € und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Zahnbehandlung & Prophylaxe

Was versteht der Versicherer unter Zahnbehandlung?
Der Tarif sieht keinerlei Leistungen für Zahnbehandlung vor.
In welcher Höhe leistet der Versicherer für professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine Leistung für professionelle Zahnreinigung vor.
Experten-Erklärung

Die professionelle Zahnreinigung (abgekürzt PZR) ist eine umfassende Vorsorge-Maßnahme, welche nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung übernommen wird. Bei einer PZR werden nicht nur oberflächliche Beläge entfernt (wie bei einer einfachen Zahnsteinentfernung), sondern auch Beläge unterhalb des Zahnfleisches. Zusätzlich werden auch die schwer zugänglichen Zahnzwischenräume gründlich gereinigt, die Oberflächen der Zähne poliert und fluoridiert. Die PZR wird nach der GOZ-Ziffer 1040 berechnet - die Gebührenhöhe richtet sich nach der Anzahl behandelter Zähne und dem Schwierigkeitsgrad im Einzelfall. Im Schnitt liegen die Kosten einer professionellen Zahnreinigung etwa zwischen 70 und 110 € je Behandlung.

Sieht der Tarif Leistungen für die Fissurenversiegelung vor?
Der Tarif ERGO ZEZ sieht keine Leistung für Fissurenversiegelung vor.
Experten-Erklärung

Die Kautäler zwischen den Höckern unserer Backenzähne bezeichnet man als "Fissuren". Diese lassen sich mit einer dünnen Schicht Kunststoff versiegeln, so dass sich an diesen für Zahnbürsten schwer erreichbaren Stellen nicht so leicht Karies bilden kann. Die Fissurenversiegelung wird häufig bei Kindern und Jugendlichen empfohlen. Die gesetzlichen Kassen erstatten bei Kindern von 6 bis 18 Jahren die Fissurenversiegelung nur an den beiden hinteren bleibenden Backenzähnen (6er und 7er) - eine Versiegelung der davor liegenden kleinen Backenzähnen (4er und 5er) ist Privatleistung und wird nicht von der GKV getragen, genauso wie die Versiegelung von Milchzähnen. Die Kosten einer Fissurenversiegelung berechnen sich nach der GOZ Ziffer 2000 und liegen je Zahn bei bis zu 17,72€ (3,5facher Satz GOZ 2000) - allein die Versiegelung der 4 kleinen Backenzähne kann somit insgesamt über 70€ kosten!

In welcher Höhe leistet der Tarif für hochwertige Kunststofffüllungen?
Der Tarif sieht keine Leistungen für Kunststofffüllungen vor!
Experten-Erklärung

Karies ist eine weit verbreitete Volkskrankheit. Die Zahnmedizin hat sich in Sachen Füllungstherapie stetig weiterentwickelt. Arbeitete man früher häufig mit Amalgam oder einfachen Kunststofffüllungen, so versorgen die meisten Zahnärzte Ihre Patienten heutzutage mit hochwertigen Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik. Dabei werden nach Entfernung der Karies mehrere dünne Schichten Kunststoff nacheinander in den präparierten Zahn eingebracht und einzeln ausgehärtet. Dadurch entsteht eine sehr langlebige Füllung, die in vielen Fällen mitunter länger als 10 Jahre halten kann. Die Berechnung derartiger Kunststofffüllungen erfolgt nach GOZ (Ziffern 2060 / 2080 / 2100 / 2120). Eine solche Füllung kostet je nach Größe und Schwierigkeit etwa zwischen 70 und 150 €.

Leistet der Tarif für eine Wurzelkanalbehandlung?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Wurzelkanalbehandlungen vor.
Wurzelbehandlung ohne Vorleistung der GKV:

Fällt die Wurzelkanalbehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so sieht der Tarif ERGO ZEZ dafür keine Leistung vor!

Die Kosten einer reinen Privatwurzelbehandlung können etwa zwischen 800 und 1100€ betragen!

Wurzelbehandlung mit Vorleistung der GKV:

Fällt die Wurzelkanalbehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), z.B. weil durch die Behandlung eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, leistet der Tarif ERGO ZEZ nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen (z.B. elektrometische Längenbestimmung, Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden o.ä.)!

Experten-Erklärung

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich nur dann, wenn dadurch

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden wird
  • vorhandener intakter Zahnersatz erhalten wird

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, leistet Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für die Erhaltung eines Zahnes mittels einer Wurzelkanalbehandlung. Die Kassenleistung besteht dann darin, den an der Zahnwurzel erkrankten Zahn zu entfernen und im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung zu ersetzen.

Entscheiden Sie sich dennoch für den Erhalt Ihres Zahnes, ist die Wurzelbehandlung vollständig Privatleistung. Die Kosten einer solchen Privatbehandlung können je nach Aufwand und Verlauf in etwa zwischen 800 und 1100€ betragen (Fall 1: Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung).

Ist eines der oben genannten Kriterien erfüllt, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Wurzelbehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

sein.

Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert € entstehen (Fall 2: Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung), beispielsweise für das exakte Ausmessen der Wurzelkanäle mittels modernster Technik (GOZ 2400 – elektrometische Längenbestimmung).

Leistet der Tarif für eine Parodontosebehandlung?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontosebehandlungen vor.
Parodontosebehandlung ohne Vorleistung der GKV:

Fällt die Parodontosebehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so sieht der Tarif ERGO ZEZ dafür keine Leistung vor!

Parodontosebehandlung mit Vorleistung der GKV:

Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), weil die Taschentiefe oberhalb von 3,5mm liegt, leistet der Tarif ERGO ZEZ nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen!

Experten-Erklärung

Bei einer Parodontose-Erkrankung bilden sich zwischen Zahn und Zahnfleisch sog. „Taschen“. In diesen Zahntaschen können sich Keime und Bakterien sammeln, die sich stark entzünden und eine Parodontitis hervorrufen können.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Parodontose-Behandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5mm. Um die Taschentiefe festzustellen, kann Ihr Zahnarzt alle 2 Jahre einen PSI-Status (parodontaler Screening Index) auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstellen.

Stellt Ihr Zahnarzt eine akute oder chronische Zahnfleischerkrankung fest, erstellt er einen Parodontalstatus und reicht diesen zusammen mit einem Behandlungsplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Zähne, an denen sich Zahntaschen von mehr als 3,5mm gebildet haben, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Viele Zahnärzte empfehlen jedoch im Sinne einer Prophylaxe eine systematische Parodontose-Behandlung auch für Zähne mit niedrigeren Taschentiefen. Diese Behandlung ist vollständig Privatleistung (Fall 1: Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung).

Liegen die Taschentiefen bei über 3,5mm, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Parodontosebehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

sein.

Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten entstehen.

Kieferorthopädie

Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen vor.
Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG-2?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern in KIG 2 vor.
Experten-Erklärung

Viele Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren benötigen eine Zahnspange. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Korrektur allerdings nur in mittleren bis schweren Fällen.

Der Kieferorthopäde vermisst den Kiefer und trifft anhand der Ergebnisse eine Einstufung nach den sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, abgekürzt „KIG“. Diese Skala zur Kategorisierung von Zahnfehlstellungen geht von KIG1 (sehr leichte Fehlstellung) bis KIG5 (schwerwiegende Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Korrektur erst ab KIG3 – 5.

Bei leichten Fehlstellungen vom Grad KIG 1-2 ist eine Korrektur keine Kassenleistung. Während eine Behandlung beim Grad von KIG 1 in den meisten Fällen noch nicht medizinisch notwendig ist, empfehlen die meisten Zahnärzte und Kieferorthopäden bei einer Fehlstellung vom Grad KIG 2 eine frühzeitige Behandlung, um eine weitere Verschiebung der Zähne zu verhindern und die Fehlstellung frühzeitig zu korrigieren.

Die Kosten einer solchen KFO-Behandlung können bis zu ca. 6.000€ betragen und sollten bei Kindern frühzeitig versichert werden. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nur möglich, solange der Zahnarzt vor Abschluss keine Zahnfehlstellung diagnostiziert hat!

Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG 3-5?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern in KIG 3-5 vor.
Experten-Erklärung

Wenn bei Ihrem Kind eine mittlere bis schwerwiegende Zahnfehlstellung im Grad KIG 3-5 vorliegt, erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Standard KFO-Behandlung. Die Eltern müssen in diesem Fall zunächst 10 bis 20% Selbstbehalt übernehmen – dieser wird seitens der GKV dann am Ende der Behandlung rückerstattet, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Behandlung nachgewiesen werden kann – damit will man Eltern und Kinder motivieren, aktiv auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf mitzuwirken (z.B. indem herausnehmbare Zahnspangen regelmäßig getragen werden).

In diesen Fällen können – zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse – Mehrkosten für ergänzende Privatleistungen entstehen. Diese sind gesondert im Rahmen einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung mit dem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Darin können beispielsweise hochwertigere Brackets, Retainer oder andere Zusatzleistungen vereinbart werden. Die Kosten solcher Zusatzleistungen liegen in vielen Fällen zwischen ca. 1.000 – 2.000€.

Private Zusatzversicherungen übernehmen teilweise auch derartige Mehrkosten in gewissem Umfang. Üblicherweise werden allerdings nur solche Mehrkosten erstattet, die für medizinisch notwendige Zusatzbehandlungen anfallen – es sei denn, die offiziellen Vertragsbedingungen (AVB) führen explizit auch Leistungen für rein kosmetische Zusatzleistungen auf (nur in diesem Fall wären auch kosmetische Zusatzleistungen vom Versicherungsschutz erfasst).

Sonstiges

So gehen Sie im Leistungsfall vor
Vor Beginn der Behandlung – Heil- und Kostenplan prüfen lassen:

Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) vor Behandlungsbeginn ist im Tarif ERGO ZEZ nicht zwingend vorgeschrieben – das bedeutet, dass die Erstattungsleistung nicht rein auf Basis des Umstandes gekürzt werden kann, dass vorab kein Heil- und Kostenplan eingereicht worden ist.

Generell empfehlen wir jedoch im eigenen Interesse umfangreichere zahnärztliche Behandlungen (insbesondere im Bereich Zahnersatz oder Kieferorthopädie) im Vorhinein mit dem Versicherer abzustimmen und rechtzeitig einen Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Der Versicherer teilt Ihnen dann schon vorab mit, ob er die Kosten der geplanten Behandlung im vollen tariflichen Umfang übernehmen kann oder ob es Einschränkungen gibt.

Hinweis für weniger umfangreiche Behandlungen:

Bei kleinen Behandlungen wie z.B. einer professionellen Zahnreinigung (PZR) oder einer Kunststofffüllung müssen Sie natürlich vorab keinen Kostenplan einreichen. Hier reicht es in der Tat aus, später die Rechnung einzureichen.

Ihren Heil- und Kostenplan können Sie dem Versicherer wahlweise per Post, Fax oder E-Mail senden:
Kontaktdaten Versicherer :

Per Post:
Ergo Direkt Versicherungen
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf

Per E-Mail:
kontakt@ergo.de

Per Fax:
0211 477-1500

Nach der Behandlung – Rechnung per Post einreichen:

Nach Durchführung der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt üblicherweise eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung – Original und Duplikat.

Der Versicherer benötigt für die Erstattung das Original. Bitte schicken Sie die Original-Rechnung unbedingt per Post direkt an die Versicherung (Anschrift siehe oben).

Die Versicherung überweist seine Leistung nie an den Zahnarzt direkt, sondern immer auf Ihr Konto. Die Überweisung der Rechnung an Ihren Zahnarzt müssen Sie daher selbst veranlassen. Dazu gehen Sie entweder in Vorleistung oder warten den Geldeingang des Versicherers ab (bitte berücksichtigen Sie eventuell bestehende Zahlungsziele Ihres Zahnarztes – die rechtzeitige Begleichung der Rechnung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, unabhängig davon wie lange die Bearbeitung der Rechnungen durch den Versicherer dauert).

Hinweis 1: Bearbeitungsdauer allgemein

Üblicherweise dauert die Bearbeitung von Rechnungen und Kostenplänen nicht länger als maximal 2-4 Wochen. Insbesondere Kleinschäden wie z.B. Zahnreinigung werden häufig auch deutlich schneller reguliert.

In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern, beispielsweise wenn die Versicherung noch weitergehende Unterlagen zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit o.Ä. benötigt.

Hinweis 2: Bearbeitungsdauer insbesondere beim 1. größeren Leistungsfall

Insbesondere die Prüfung des ersten größeren Leistungsfalles wird in den meisten Fällen etwas länger dauern, weil die Versicherung zu diesem Zeitpunkt üblicherweise prüft, ob die eingereichte Behandlung bereits vor Antragstellung vom Zahnarzt angeraten war. Aus diesem Grund fordert der Versicherer beim ersten Schadenfall üblicherweise Auskünfte Ihres Zahnarztes ein.

Bitten Sie Ihren Zahnarzt in diesem Fall um seine zügige Mithilfe. Je zügiger Ihr Zahnarzt die benötigten Auskünfte erteilt, umso schneller kann das Versicherungsunternehmen Ihren Leistungsfall regulieren und das Geld auf Ihr Konto überweisen.

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ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Erstattungsbeispiele

Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne das Leistungspotential der ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) Zahnzusatzversicherung anhand mehrerer Rechenbeispiele verdeutlichen. Wir haben Leistungen aus verschiedenen Bereichen zusammengestellt, um Ihnen einen breit gefächerten Gesamtüberblick über die Kostenübernahme zu verschaffen bzw. was die ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) alles übernimmt.

Bei allen Leistungsbeispielen gehen wir davon aus, dass die zu versichernde Person für die vergangenen 10 Jahre regelmäßige Zahnkontrollen mittels Bonusheft nachweisen kann. Der Einfachheit halber rechnen wir nicht mit „krummen“ sondern nur mit glatten Euro-Beträgen als Ausgangswerte.

Implantate
"Erstattungsbeispiele Implantate ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
400,00 € sparen!
Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone 2.300,00 €
Anteil der GKV 400,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 1.900,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 1.500,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 400,00 €
Vollkeramikkrone
"Erstattungsbeispiele Vollkeramikkrone ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
200,00 € sparen!
Kosten für eine Vollkeramikkrone 800,00 €
Anteil der GKV 200,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 600,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 400,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 200,00 €
Keramikinlay
"Erstattungsbeispiele Keramikinlay ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
0,00 € sparen!
Kosten für ein Keramikinlay 800,00 €
Anteil der GKV 50,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 750,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 750,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 0,00 €
Hochwertige Kunststofffüllungen
"Erstattungsbeispiele Hochwertige Kunststofffüllungen ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
0,00 € sparen!
Kosten für eine hochwertige Kunststofffüllung 150,00 €
Anteil der GKV 50,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 100,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 100,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 0,00 €
Wurzelbehandlung ohne GKV
"Erstattungsbeispiele Wurzelbehandlung ohne GKV ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
0,00 € sparen!
Kosten für eine Wurzelbehandlung 1.000,00 €
Anteil der GKV 0,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 1.000,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 1.000,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 0,00 €
Professionelle Zahnreinigung
"Erstattungsbeispiele Professionelle Zahnreinigung ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)"
0,00 € sparen!
Kosten für eine professionelle Zahnreinigung 100,00 €
Anteil der GKV 0,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 100,00 €
Eigenanteil mit ERGO Direkt ZEZ 100,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 0,00 €
Hinweis: Rechenbeispiel mit recherchierten Kosten, diese können regional deutlich abweichen. Auf die Leistungen können Kostenerstattungen anderer Versicherer angerechnet sein.

Die häufigsten Fragen zum Tarif ERGO Zahnersatz Sofort

Wofür leistet die ERGO Zahnersatz Sofort Versicherung?

ERGO Zahnersatz Sofort leistet für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen), auch wenn die Behandlung bereits vor dem Abschluss der Versicherung angeraten oder geplant wurde. Einzige Voraussetzung: der Heil- und Kostenplan darf bei Versicherungsbeginn nicht älter als 6 Monate sein. Für die geplante Zahnersatzversorgung erhalten Sie von ERGO denselben Zuschuss wie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse (Festzuschuss).

Gibt es für ERGO ZEZ bei Abschluss Gesundheitsfragen oder eine Zahnstaffel?

Nein, es werden bei Abschluss der Sofortversicherung von ERGO keine Gesundheitsfragen gestellt. Sie können die Versicherung abschließen, egal wie ihr Zahnzustand aussieht. Die Leistungen sind auch nicht anfänglich mit einer Zahnstaffel begrenzt, wie das ansonsten bei vielen anderen Versicherungen üblich ist.

Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung Zahnersatz Sofort von ERGO?

Das hängt davon ab, in welchem Umfang Behandlungen geplant und wie hoch die zu erwartenden Leistungen sind.Es ist einfach zu berechnen: ein Erwachsener zahlt monatlich 37,80€ Beitrag und muss 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit) im Vertrag bleiben.

Wenn für die Zahnersatz Behandlung ein Zuschuss von mehr als 907,20 Euro bezahlt wird, dann lohnt sich die ERGO Zahnersatz Sofort-Versicherung, weil man mehr Leistung erhält, als man während der 2 Jahre an Beiträgen bezahlen muss.

Leistet die ERGO Sofortversicherung auch für Implantate?

Nicht direkt. Sofern sie für die geplante Zahnersatzbehandlung einen Festzuschuss von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, bekommen Sie von ERGO noch einmal einen Zuschuss in der gleichen Höhe. Wird also z.B. eine Zahnlücke mit einem Implantat und einer Krone versorgt (Kosten z.B. 2.000€), wo die gesetzliche Kasse 500€ Festzuschuss bezahlt, erhalten Sie von ERGO auch noch mal 500€ aus dem Tarif Zahnersatz Sofort.

Leistet ERGO Zahnersatz Sofort auch für Füllungen oder Zahnbehandlungen?

Nein. ERGO Zahnersatz Sofort leistet ausschließlich für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen). Leistungen für Prophylaxe (z.B. Zahnreinigung), Füllungen, Inlays oder Zahnbehandlungen (z.B. Wurzel- oder Parodontosebehandlungen) sind nicht im Tarif ZEZ abgesichert. Diese Leistungen könnten separat über die Bausteine ZBB und ZBE versichert werden.

Kann man im Tarif Zahnersatz-Sofort von ERGO auch fehlende Zähne versichern?

Ja, sowohl vorhandene Prothesen als auch komplett fehlende Zähne sind mit versichert (unabhängig davon, wie viele Zähne ihnen genau fehlen).

Benötigt man ein Bonusheft um Leistungen von ERGO Zahnersatz Sofort zu bekommen?

Nein, das Bonusheft ist keine Voraussetzungen für Erstattungen aus dem Tarif Zahnersatz Sofort. Das Bonusheft beeinflusst lediglich die Höhe der Festzuschüsse. Mit einem regelmäßig gepflegten Bonusheft, erhält man einen etwas höheren Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch sich automatisch auch die Leistung von ERGO erhöht. Ein Bonusheft ist daher sinnvoll, aber keine unbedingte Voraussetzung für die Leistung aus dem Tarif ZEZ.

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