Zahnzusatzversicherung - Tabelle & Marktübersicht

Zahnzusatzversicherung - Vergleichstabelle als pdf

Unsere aktuelle Marktübersicht können Sie hier herunterladen.

Marktübersicht Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene

Vergleichstabelle Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene (1,5 MiB)

Marktübersicht Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Marktübersicht Zahnzusatzversicherungen für Kinder (1,0 MiB)

Unsere Marktübersicht beruht auf einem umfassenden und ausgewogenen Marktvergleich, in den praktisch alle Maklerversicherer in Deutschland einbezogen worden sind. Es gibt in Deutschland über 50 private Krankenversicherungsgesellschaften von denen jede einzelne im Regelfall 1-3 verschiedene Tarife anbietet, oftmals sogar noch mehr. Hinzu kommen noch Kooperationstarife von den gesetzlichen Krankenversicherungen. D.h. der gesamte Markt umfasst insgesamt sicherlich mehrere hundert Tarife im Bereich Zahnzusatz.

Der Platz auf einer DIN A4-Seite ist leider nur begrenzt, so dass wir uns auf eine gewisse Auswahl an Tarifen und Vergleichskriterien beschränken mussten. Nachvollziehbarerweise kann auf dieser Übersicht daher nur ein geringer Teil aller angebotenen Zahnzusatzversicherungen berücksichtigt werden.

Sollte Ihnen ein Tarif fehlen, sprechen Sie uns bitte an – wir kennen natürlich auch alle anderen Angebote und können Ihnen dazu detailliert Auskunft geben.

Kostenlose & unabhängige Beratung

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zum Tarif-Vergleich

Vergleichskriterien

Lesen Sie hier mehr über unsere Vergleichskriterien bei Erwachsenen

Implantate

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung inklusive Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Tarifen der Signal-Iduna, der Hanse-Merkur und der Debeka ist keine Vorleistung der GKV berücksichtigt (das ist mit dem zugefügten „+“ entsprechend in der Tabelle gekennzeichnet)

Inlays

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung inklusive Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Tarifen der Signal-Iduna, der Hanse-Merkur und der Debeka ist keine Vorleistung der GKV berücksichtigt (das ist mit dem zugefügten „+“ entsprechend in der Tabelle gekennzeichnet)

PZR = Professionelle Zahnreinigung

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung ohne Berücksichtigung von Beschränkungen (z.B. begrenzen einige Versicherer die maximale Leistung pro Jahr oder pro durchgeführter PZR)

Kunststofffüllungen

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung inklusive Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Tarifen der Signal-Iduna ist keine Vorleistung der GKV berücksichtigt (das ist mit dem zugefügten „+“ entsprechend in der Tabelle gekennzeichnet)

Wurzelbehandlung

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für eine medizinisch notwendige Wurzelbehandlung, die nicht im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abgerechnet werden kann.

Die Abrechnung von Mehrkosten im Rahmen einer Kassenbehandlung ist in diesem Leistungspunkt explizit nicht enthalten.

Parodontalbehandlung

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für eine medizinisch notwendige Parodontalbehandlung, die nicht im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abgerechnet werden kann.

Die Abrechnung von Mehrkosten im Rahmen einer Kassenbehandlung ist in diesem Leistungspunkt explizit nicht enthalten.

 

Leistungsrating - unser Experten-Test

Unser hauseigener Zahnzusatzversicherung Test (bewertet Tarife nach dem Schulnoten-Prinzip. Zur Beurteilung haben wir verschiedene Leistungskriterien in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung & Prophylaxe, sowie Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen mit Punkten bewertet, die anschließend in Noten umgerechnet worden sind.


Die genauen Modalitäten der Tarifbewertung können Sie online abrufen unter:

www.zahnzusatzversicherung-experten.de/expertentest

Lesen Sie hier mehr über unsere Vergleichskriterien bei Kindern:

Kieferorthopädie KIG 2

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Kassenvorschriften abgerechnet werden kann.

Kieferorthopädie KIG 3-5

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für die privaten Mehrkosten einer im Rahmen der Vorschriften der GKV abgerechneten kieferorthopädischen Behandlung.

Inlays

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung inklusive Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Tarifen der Signal-Iduna, und der DKV ist keine Vorleistung der GKV berücksichtigt (das ist mit dem zugefügten „+“ entsprechend in der Tabelle gekennzeichnet)

Professionelle Zahnreinigung

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern.

Fissurenversiegelung

Angegeben ist hier jeweils die prozentuale Tarifleistung für die Fissurenversiegelung der „kleinen“ Backenzähne (4er und 5er), die im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Leistungsrating

Das Leistungsrating umfasst 5 Sterne, die in Kürze die Leistungsstärke der einzelnen Tarife symbolisieren sollen. Die Anzahl der Sterne wird dabei in erster Linie von der Höhe der kieferorthopädischen Leistungen festgelegt; aber auch der Leistungsbereich „Inlays und Zahnbehandlung“ wirkt sich positiv auf die Anzahl der Sterne aus, sofern hier umfassende Leistungen enthalten sind.

Voraussetzung für:

5 Sterne

Leistungen für KFO sowie in KIG 2 als auch in KIG 3-5 mindestens 75%

4 Sterne

Leistungen für KFO sowie in KIG 2 als auch in KIG 3-5 zwischen 50 und 74%

3 Sterne

Leistungen für KFO nur in einem der beiden Bereiche (KIG 2 bzw. KIG 3-5) i.H. von mindestens 30%

2 Sterne

Leistungen für KFO nur in einem der beiden Bereiche (KIG 2 bzw. KIG 3-5) unter 30%

1 Stern

Keine Leistungen für KFO

Sofern der Tarif zusätzlich in mindestens zwei zusätzlichen Leistungsbereichen des Oberpunktes „Inlays und Zahnbehandlung“ mindestens 50% leistet, bekommt der Tarif einen zusätzlichen Stern (maximal 5 insgesamt) für die umfassenden Zusatzleistungen.

Die sehr stark eingeschränkten Leistungsbegrenzungen in den Tarifen Signal-Iduna GE-Dent bzw. Dent-Max (Leistung in KIG 2 bis max. 500 Euro p.a., Leistung in KIG 3-5 bis max. 250 Euro p.a.) führen zu einem Abzug von einem Stern.

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