Zahnzusatzversicherung ohne
Leistungsbegrenzung

  • Die besten Tarife mit hoher anfänglicher Staffelung
  • Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung?
  • Hohe Leistungsstaffel auch schon in den ersten Jahren!
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Wäre es nicht toll, wenn man eine Zahnzusatzversicherung abschließen würde und sofort Anspruch auf unbegrenzte Leistung hätte? Doch, gibt es überhaupt eine Versicherung ohne anfängliche Leistungsbegrenzung?

Ja, die gibt es zwar. Doch muss man sagen, dass bei Tarifen, wo auf eine Staffelung komplett verzichtet wird, auch die Leistungen nicht besonders hoch sind.

Bei richtig leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen, die 80, 90 oder 100% Erstattung bieten, gibt es immer eine Summenbegrenzung während der ersten Jahre. Allerdings gibt es hier einige Tarife mit einer sehr hohen Leistungsbegrenzung - dieses stellen wir Ihnen gegenüber. Und natürlich verraten wir Ihnen auch, welche Tarife ohne Summenbegrenzung sofort in voller Höhe leisten.

Leistungsbegrenzung einer Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung - Checkliste

  1. Es gibt Tarife ganz ohne anfängliche Begrenzung in den ersten Jahren
  2. Allerdings sind Leistungen dieser Tarife nicht besonders stark (z.B. Verdoppelung Festzuschuss)
  3. Bei leistungsstarken Zahntarifen sind die Leistungen immer mit einer Zahnstaffel begrenzt
  4. Die Länge dieser Staffel beträgt meist 3 bis 5 Jahre - Tipp: achten Sie auf Kalenderjahr (statt Versicherungsjahr)
  5. Es gibt einige Tarife mit sehr hohen anfänglichen Begrenzungen (z.B. UKV, Barmenia, R+V)

Top 4 - das sind die besten Zahnzusatzversicherungen mit hoher Leistungsbegrenzung

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UKV ZahnPrivat Premium Allianz MeinZahnschutz 100 Muenchener Verein ZahnGesund 100 Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge
Tarifname ZahnPrivat Premium MeinZahnschutz 100 ZahnGesund 100 Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 90% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 90% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 90% max. 108€ pro Jahr 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Versiegelung 90% max. 108€ pro Jahr 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 90% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 90% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 90% 100% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 90% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall 65% 100% nur bei Unfall
Begrenzungen Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 90% 100% 65% 100%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 3000 € je Versicherungsfall Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 90% 100% 100% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 3000 € je Versicherungsfall Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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Was ist eine Summenbegrenzung (oder Staffelung)?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der tut das meist nicht ohne entsprechende Hintergedanken. D.h. vielen Interessenten ist bereits bei Abschluss klar, dass Sie die Leistungen der Versicherung wohl eher früher als später in Anspruch nehmen werden (müssen).

Viele Interessenten schauen beim Abschluss verstärkt auf das Thema Wartezeit (das ist eine anfängliche Zeit von etlichen Monaten, in der noch keine Leistungen von der Zahnversicherung übernommen werden). Einige suchen sogar auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Viel wichtiger als die anfängliche Wartezeit ist allerdings die anfängliche bzw. langfristige Summenbegrenzung (auch Leistungsstaffel oder Leistungsbegrenzung genannt). Dabei begrenzt die Versicherung die maximalen Erstattungsleistungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren (meistens 4 oder 5 Jahre).

 

Welche Zahnzusatzversicherungen haben eine hohe anfängliche Erstattung?

Bei der anfänglichen Staffel gibt es erhebliche Unterschiede. Sowohl die Länge der Staffel als auch die Höhe der Staffel unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter stark. Alle leistungsstarken Tarife haben anfängliche Einschränkungen im 1., 2. oder 3. Jahr nach Vertragsabschluss, viele auch im 4. oder 5. Jahr. Die Höhe der anfänglichen Staffel ist teilweise sehr unterschiedlich.

Tarife mit einer sehr hohen Erstattung in den ersten Jahren sind z.B. die UKV Zahnzusatzversicherung (bis zu 8.100 Euro während der ersten 4 Jahre) oder die R+V Zahnzusatzversicherung (bis zu 10.000 Euro während der ersten 4 Jahre). Aber auch die Leistungsstaffel der Barmenia Zahnzusatzversicherung (max. 6.000 Euro in den ersten 4 Jahren) oder der DFV Zahnzusatzversicherung (bis 5.000 Euro in den ersten 4 Jahren) können sich sehen lassen.

Wer eine Zahnzusatzversicherung mit kurzer Leistungsstaffel sucht, sollte sich die Gothaer Zahnzusatzversicherung, die Allianz Zahnzusatzversicherung sowie die DKV Zahnzusatzversicherung anschauen. Die Gothaer begrenzt im Tarif MediZDuo 90 lediglich 3 Jahre, genauso wie die DKV z.B. im Tarif KDTP100 oder die Allianz in den Tarifen MeinZahnschutz.

Bei allen 3 Anbietern zählt für die Zahnstaffel das Kalenderjahr - das bedeutet, dass die Begrenzung im 1. Jahr nur bis 31.12. des bereits laufenden Jahres gewertet wird. Wer also zum Beispiel in der Mitte des Jahres die Versicherung abschließt, spart sich bei der Staffel rund ein halbes Jahr und hätte dann bei der DKV oder Gothaer nur zweieinhalb Jahre Staffel statt voller 3 Jahre.

Im Zahnzusatzversicherung Test von Stiftung Warentest ist dieses Kriterium übrigens nur geringfügig berücksichtigt - das führt dazu, dass auch Tarife mit eher niedriger Leistungsstaffel teilweise sehr gute Noten bei Finanztest erhalten.

 

Was sollte man sonst noch in Bezug auf die anfängliche Leistungsstaffel berücksichtigen?

Es darf zum Zeitpunkt selbstverständlich noch kein konkreter Schaden festgestellt gewesen sein, aber wer z.B. schon ein paar Füllungen oder Kronen im Mund hat, die zwar noch intakt aber schon etwas älter sind, der kann oftmals für sich selbst schon recht gut abschätzen, wie lange diese noch halten. Wer dann rechtzeitig reagiert und eine gute Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann den zukünftigen Zahnersatzkosten mit Ruhe und Gelassenheit entgegensehen.

Eine anfängliche Leistungsbegrenzung muss nicht unbedingt nur negativ betrachtet werden, so bringt diese i.d.R. auch eine gewisse Beitragsstabilität mit sich. Je höher die anfänglichen Leistungen ausfallen, desto teurer ist die Zahnzusatzversicherung meist kalkuliert - und desto eher kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen.

Wer schon einiges an (älterem) Zahnersatz im Mund hat, der sollte vorwiegend darauf schauen, dass von der Versicherung auch schon in den ersten Jahren möglichst hohe Leistungen übernommen werden oder sogar einen Tarif ganz ohne Summenbegrenzung wählen.

Wer hingegen sehr gute Zähne hat, der kann evtl. auch eine Zahnzusatzversicherung auswählen, die zwar anfänglich noch nicht so viel leistet, dafür aber evtl. langfristig sehr hohe Leistungen bietet.

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Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung?

Ja - wie eingangs erwähnt gibt es durchaus auch Tarife ohne eine anfängliche Zahnstaffel. Allerdings sollte man sich davon nicht zu viel versprechen - die Leistungen dieser Tarife sind nicht besonders hoch.

Manche Anbieter verzichten auf eine anfängliche Staffel bei Tarifen, die ihre Leistung nur am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, sogenannte Festzuschuss-Verdoppler.

Diese Leistung ohne Summenbegrenzung anzubieten, ist allerdings auch keine große Kunst, da das Risiko für die Versicherung aufgrund der eher schwachen Leistungsaussage ohnehin stark begrenzt ist.

Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung

Wem eine Art günstiger Basis-Schutz ausreicht und schnell vollen Versicherungsschutz sucht, der ist bei diesen beiden Tarifen gut aufgehoben.

Dieser Tarif verdoppelt ebenfalls den Festzuschuss der GKV - im Gegensatz zu den Produkten der R+V und der DKV leistet die ERGO auch für angeratene oder geplante Zahnersatzbehandlungen - dafür kostet der Tarif auch ungefähr das 3fache an monatlichem Beitrag.

 

Warum gibt es keine Tarife mit hohen Leistungen ohne Leistungsbegrenzung?

Zahntarife mit hohen Leistungen und ohne Summenstaffel gibt es kaum am Markt. Vor einigen Jahren gab es zwei Anbieter (die Barmenia und die CSS Versicherung), die ihre Zahnzusatzversicherung ohne Summenstaffel angeboten haben. Die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass dieses Modell nicht funktioniert. Eine Summenbegrenzung ist notwendig, um eine Zahnzusatzversicherung "nachhaltig" zu kalkulieren.

Muss eine Versicherung sofort in voller Höhe leisten, besteht die Möglichkeit, dass dies einzelne Versicherungsnehmer zu ihren Gunsten ausnutzen und "noch schnell" eine Versicherung abschließen, obwohl bereits absehbar ist, dass die Zähne bald umfassend saniert werden müssen. Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck einer Versicherung - daher dient eine Leistungsstaffel dem Schutz der gesamten Versichertengemeinschaft und zur Wahrung der Beitragsstabilität.

 

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