Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif R+V Premium Z1U + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Zahnbehandlung:Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 250€ | 2. Versicherungsjahr | 500€ |
Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif R+V Premium Z1U sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif R+V Comfort Z2U + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Zahnbehandlung:Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 250€ | 2. Versicherungsjahr | 500€ |
Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Kieferorthopädie:Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif R+V Comfort Z2U sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Kieferorthopädie:Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |