Zahnzusatzversicherung
ohne Wartezeit

  • Was bedeutet "ohne Wartezeit" bei Zahnversicherungen?
  • Kann ich eine laufende / geplante Behandlung sofort versichern?
  • Welche Tarife sind die besten "ohne Wartezeit"?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Viele Patienten beschäftigen sich erst mit dem Thema Zahnzusatzversicherung, wenn eine teure Zahnbehandlung nötig ist. Doch viele Tarife leisten erst nach einer anfänglichen Wartezeit.

Es gibt mittlerweile auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, wo der Versicherte sofort Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Doch Vorsicht: ist eine Behandlung schon vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung vom Zahnarzt angeraten oder geplant worden, leistet dafür normal auch keine Versicherung ohne Wartezeit.

Allerdings gibt es auch Tarife, die für geplante Behandlungen leisten! Welche das sind und ob sich das auch lohnt, erklären wir in diesem Ratgeber.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit - Checkliste

  1. Üblich sind 6 oder 8 Monate Wartezeit nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
  2. in diesem Zeitraum kann man dann noch keine Leistungen geltend machen
  3. Mittlerweile gibt es viele Tarife ohne diese anfängliche Wartezeit
  4. Hier besteht die Möglichkeit, direkt nach Abschluss Leistungen zu bekommen
  5. Ausgeschlossen sind allerdings i.d.R. laufende & angeratene Behandlungen

Übersicht: Die 20 besten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Erst mal 8 Monate Beiträge bezahlen und keine Leistung bekommen? Das ist nicht jedermanns Sache - viele bevorzugen daher eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Mittlerweile gibt es relativ viele solcher Tarife - allerdings leisten die auch nicht sofort in unbegrenzter Höhe. Zu berücksichtigen ist hier auch noch die anfängliche Summenstaffel.

Wir geben einen Überblick über die besten Zahnversicherungen ohne Wartezeit, die gleichzeitig auch eine hohe Leistung im 1. Versicherungsjahr bieten.

 

Versicherung / Tarif ohne Wartezeit

Zahnersatz

Zahnerhalt

Prophylaxe

1. Jahr

2. Jahr

Staffel Berechnung

ARAG Dent 100

100%

100%

2 x 100 € p.a.

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Allianz MeinZahnschutz 100

100%

100%

unbegrenzt

1.000 €

2.500 €

Kalenderjahr

Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus

100%

100%

unbegrenzt

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Concordia Zahn Sorglos

100%

100%

550 € je 2 J.

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Continentale CEZE

100%

100%

250 € p.a.

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Die Bayerische ZAHN Prestige Plus

100%

100%

250 € p.a.

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Münchener Verein ZahnGesund 100

100%

100%

2 x 100 € p.a.

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Die Bayerische ZAHN Prestige

100%

100%

200 € p.a.

1.250 €

2.500 €

Kalenderjahr

DFV Zahnschutz Exklusiv 100

100%

100%

200 € p.a.

1.250 €

2.500 €

12 Monate

DA Direkt Zahn Premium Plus

100%

100%

2 x 100 € p.a.

1.250 €

2.500 €

12 Monate

ottonova Zahn 100

100%

100%

2 x 90 € p.a.

1.250 €

2.500 €

12 Monate

Gothaer MediZ Duo 100

100%

80-100%

200 € p.a.

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Nürnberger Z100

100%

100%

200 € p.a.

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

SDK Zahn 100 (ZP1)

100%

100%

200 € p.a.

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

DKV KDTP100 + KDBE

100%

100%

2 x 75€ € p.a.

600 €

1.200 €

Kalenderjahr

UKV Zahnprivat Premium

90%

90%

108 € p.a.

900 €

2.700 €

Kalenderjahr

Württembergische Vollschutz V1

90%

100%

unbegrenzt

900 €

1.800 €

12 Monate

Hallesche GIGA.Dent

90-100%

100%

2 x 80 €

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Hanse Merkur EZL

100%

100%

1 x unbegrenzt

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

R+V Premium Z1U + ZV

90%

100%

2 x 65€ p.a.

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

AXA Dent Premium U

85-90%

100%

120€ p.a.

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Definition: was ist eine Wartezeit?

Bei Verträgen mit Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung sind normalerweise bis zu 8 Monate Wartezeit üblich. Das bedeutet, dass während dieser anfänglichen Zeit keine Leistungen vom Versicherer übernommen werden. Erst wenn nach Ablauf dieser Wartezeit Behandlungen stattfinden, würde die abgeschlossene Zahnversicherung dafür leisten.

Die Wartezeit dient der Versicherungsgesellschaft als eine Art Schutz gegen eine Inanspruchnahme für Schäden, welche schon vor Abschluss der Versicherung absehbar waren.

Manche Versicherungsunternehmen vereinbaren auch kürzere Wartezeiten von 3 oder 6 Monaten – es gibt mittlerweile auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten.

Was bedeutet "ohne Wartezeit"?

"Ohne Wartezeit" bedeutet bei der Zahnzusatzversicherung, dass die Leistungen vom Versicherten sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden können. Bei diesen Tarifen müssen keine 3 oder 8 Monate abgewartet werden, bevor die Versicherung greift.

Doch Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass automatisch alle laufenden oder geplanten Behandlungen mit versichert sind!

Wer schon weiß, dass er einen teuren Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. In diesem Fall benötigt man eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet natürlich zeitnah, wenn überraschend nach Vertragsabschluss (!) vom Zahnarzt festgestellt wird, dass Behandlungen notwendig sind! Auch Leistungen für Prophylaxe, Zahnreinigung oder Bleaching können natürlich sofort in Anspruch genommen werden.

 

Übersicht: so lange sind normal die anfänglichen Wartezeiten

Übliche Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen

Zahnbehandlung

übliche Wartezeit

Zahnersatz (z.B. Implantat)

6-8 Monate

Kunststofffüllung

3-8 Monate

Wurzelbehandlung

3-8 Monate

Parodontosebehandlung

3-8 Monate

Professionelle Zahnreinigung

0-8 Monate

Bleaching

0-8 Monate

Kieferorthopädie / Zahnspange

6-8 Monate

Maximilian Waizmann - Experte für Zahnzusatzversicherungen
Experten-Tipp

»Die Wartezeit ist nicht das wichtigste, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen! Entscheidender sind die langfristigen Leistungen - schließlich geht es ja darum, die nächsten 5, 10 oder 20 Jahre gut abgesichert zu sein. Was sind da schon am Anfang ein paar Monate Wartezeit.

Gerne beraten wir Sie kostenlos telefonisch unter 08142 651 39 28.  Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Zähne.«

M. Waizmann
Maximilian Waizmann
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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit - das wichtigste in Kürze

Was bedeutet Wartezeit?

Die sogenannte Wartezeit ist eine Zeitspanne von bis zu 8 Monaten, während der eine Zahnzusatzversicherung noch nicht leistet. Die Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

Warum gibt es Wartezeiten?

Versicherungen dienen zur Vorsorge für eine (meist ungewisse) Zukunft. In Bezug auf unsere Gesundheit gibt es allerdings Schäden, die für den Versicherungsnehmer absehbar sein können - z.B. wenn jemand schon Zahnschmerzen hat. Eine Wartezeit ist ein Schutzmechanismus und soll verhindern, dass der Versicherte sofort nach dem Vertragsabschluss Leistungen beziehen kann. Alle Behandlungen, die während der vereinbarten Wartezeit durchgeführt werden, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Wie lange sind typische Wartezeiten?

Für Zahnbehandlungen oder Prophylaxe gelten meist die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten bei den meisten Versicherungen die sogenannten "besonderen" Wartezeiten von 8 Monaten. Allerdings können Versicherungen auch davon abweichen - es gibt auch Tarife mit 6 Monaten Wartezeit und welche ganz ohne Wartezeit.

Wann beginnt die Wartezeit?

Die Wartezeit beginnt üblicherweise mit dem dokumentierten Versicherungsbeginn, der in der Police genannt ist. Die meisten Versicherungen policieren immer zum 1. eines Monats. Bei manchen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn zum laufenden Monat zurück zu datieren, was dann letztlich die Wartezeit verkürzt.

Besteht die Möglichkeit eines Wartezeitverzichts?

Manche Versicherungen bieten diese Möglichkeit bei Vorlage eines zahnärztlichen Attests. Aus dem vorgelegten Zahnbefund muss natürlich hervorgehen, dass der Zahnzustand einwandfrei ist.

Leistet eine Versicherung nach der Wartezeit für geplante Behandlungen?

Nein. Auch nach Ablauf etwaiger Wartezeiten sind Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert war, von der Leistung ausgeschlossen (Ausnahme ERGO Zahnersatz Sofort!!). Wer also schon weiß, dass er z.B. Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung mit Wartezeit abschließen und hoffen, dass die Versicherung dann nach Ablauf der 3, 6 oder 8 Monate für die geplante Behandlung aufkommt.

Kann man auch laufende oder geplante Behandlungen versichern?

Auch das wird leider häufig falsch verstanden! Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet nicht automatisch für alle geplanten Behandlungen - das ist normalerweise in den Versicherungsbedingungen als Leistungsausschluss definiert.

Doch es gibt auch Ausnahmen wie zum Beispiel die Versicherung ERGO Zahnersatz Sofort oder die Tarife der UKV oder SDK, wenn es um den Ersatz fehlender Zähne geht (mehr dazu weiter unten).

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für angeratene Behandlung

Kann man eine laufende oder geplante Behandlung ohne Wartezeit versichern? Welche Zahnzusatzversicherung greift sofort?

Viele Menschen beschäftigen sich erst dann mit dem Thema „Zusatzversicherung“, wenn Ihnen der Zahnarzt offenbart, dass Zahnersatz oder ähnliches notwendig ist.

Guter Rat ist dann teuer, wenn man von heute auf morgen mal so nebenbei einige tausend Euro für Zahnersatz bezahlen soll. Eine normale Zahnzusatzversicherung greift in diesem Fall nicht mehr, da mit der Diagnose des Zahnarztes der sogenannte Versicherungsfall zu laufen beginnt und solche Fälle üblicherweise von der Leistung ausgeschlossen sind.

Doch es gibt auch Zahnversicherungen ohne Wartezeit für laufende Behandlungen - Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet unser Video:

 

1. Der Tarif „Zahnersatz Sofort“ von ERGO (abgekürzt ZEZ) übernimmt auch dann die vollen Leistungen, wenn die Notwendigkeit für Zahnersatz schon vor Abschluss der Versicherung festgestellt worden ist. Allerdings verdoppelt ERGO in diesem Sondertarif nur den gesetzlichen Festzuschuss.

Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall durchgerechnet werden. Der Tarif ERGO ZEZ kostet monatlich 33,90 Euro. Zudem besteht eine anfängliche Mindestvertragsdauer von 24 Monate – in diesem Zeitraum bezahlt man also Beiträge in Höhe von 813,60 Euro.

Liegt der Festzuschuss für die geplante Zahnersatzbehandlung über dieser Summe, lohnt sich ein Abschluss – liegt er darunter, dann zahlen Sie mehr ein, als Sie zunächst an Leistung erwarten könnten.

ERGO verdoppelt auch den erhöhten Festzuschuss, der sich aus Bonusansprüchen (Bonusheft über 5 oder 10 Jahre lückenlos geführt) oder Härtefallregelung (doppelter Festzuschuss) ergibt – insbesondere für Menschen mit Anspruch auf Bonus oder Härtefallregelung könnte sich der Tarif ERGO ZEZ lohnen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer sollte man natürlich nicht versäumen, in einen besseren Tarif umzustellen.

2. im Tarif UKV Zahnprivat Premium kann man ohne Wartezeit Leistungen für den Ersatz fehlender Zähne mit versichern. Dieser Tarif bietet mit 90% sehr gute Leistungen auch für Implantate - das funktioniert allerdings nur in bestimmten Situationen.

Voraussetzung ist, dass es um maximal 3 Zähne geht, die entweder schon fehlen oder gezogen werden sollen. In diesem Fall kann man diese Lücken bei der UKV gegen Zahlung eines Risikozuschlages mit versichern und erhält sofort ohne Wartezeit Leistungen für Ersatz.

3. bei allen Tarifen der SDK Zahnzusatzversicherung kann man ebenfalls bis zu 3 fehlende Zähne mit versichern, auch wenn Zahnersatz für die fehlenden Zähne bereits geplant ist! Die SDK berechnet dafür einen Risikozuschlag in Höhe von 20% je fehlendem Zahn.

Bei der SDK können bis zu 100% auch für Implantate ohne Wartezeit mit versichert werden - Voraussetzung ist hier ähnlich der UKV, dass maximal 3 Zähne vor Abschluss fehlen dürfen.

 

TIPP: lassen Sie es am besten gar nicht erst so weit kommen und schließen Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung mit hochwertigen Leistungen ab, auch – oder gerade – wenn Ihre Zähne derzeit in gutem Zustand sind und Sie nicht damit rechnen, in nächster Zeit Zahnersatz zu benötigen, denn: „Unverhofft kommt all zu oft“. Informieren sie sich z.B. im neuesten Zahnzusatzversicherung Test von Stiftung Warentest.

Zahnversicherung ohne Wartezeit - Vorteile und Nachteile

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Einer davon ist die Frage, ob der Tarif eine Wartezeit haben sollte oder nicht.

Was ist hier am sinnvollsten? Wir haben die Vorteile und Nachteile gegenübergestellt.

Vorteile
  • Sofortige Kostenübernahme für Zahnreinigung, Prophylaxe und Bleaching
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz können zeitnah in Anspruch genommen werden, wenn überraschend nach Abschluss Behandlungen notwendig sind.
  • Je nach Tarif können auch kieferorthopädische Leistungen ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden
Nachteile
  • Laufende oder geplante Behandlungen sind meist von der Leistungspflicht ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren gelten üblicherweise anfängliche Leistungsbegrenzungen (Summenstaffel)
  • Manche Tarife ohne Wartezeit sind teurer als vergleichbare Produkte, die mit Wartezeiten kalkuliert sind
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Zahnzusatzversicherungen mit 100 Prozent Kostenübernahme ohne Wartezeit

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Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Concordia zahn sorglos SDK Zahn100-ZP1
Tarifname Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 zahn sorglos Zahn100-ZP1
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-2022,64 €
21-3014,57 €
31-4029,28 €
41-5039,90 €
51-6052,02 €
61-7067,06 €
71-10075,70 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 6
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% max. 200€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% max. 200€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 65% 100% 100% nur bei Unfall
Begrenzungen Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Keine Begrenzung
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 65% 100% 100%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 3000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 100% 100% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 3000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif SDK Zahn100-ZP1 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
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Wartezeiten - wieso, weshalb, warum?

Auch keine Lust auf Wartezeit

Warum gibt es eigentlich Wartezeiten?

Wenn man eine Versicherung abschließt, muss man sofort Beiträge bezahlen - das ist logisch. Doch wofür gibt es überhaupt eine anfängliche Wartezeit, in der man noch keine Leistungen bekommt?

Die Wartezeit hat in der privaten Krankenversicherung den sinnvollen Zweck, die Versicherungsgemeinschaft vor zu schützen, die der neue Versicherungsnehmer bereits "absehen" kann. So sind zum Beispiel bei praktisch allen Versicherungen mit Leistungen für das Krankenhaus Entbindungen erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten versichert (da ansonsten viele Schwangere Frauen noch schnell eine Versicherung mit stationären Wahlleistungen abschließen würden).

Auch beim Thema Zahnersatz ist eine Behandlung oft schon frühzeitig "absehbar" - daher haben viele Anbieter auch hier eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten vereinbart. Doch in den letzten Jahren verzichten immer mehr Anbieter auf diese anfängliche Wartefrist.

Tipp: die Allianz bietet ihre Zahnzusatzversicherung seit kurzem ohne Wartezeit an! Bislang gab es bei der Allianz eine Wartezeit von 6 Monaten - auf die wird mittlerweile verzichtet, so dass Leistungen sofort in Anspruch genommen werden können.

 

Gut zu wissen: keine Wartezeit bei Unfall

Eine gute Nachricht: auch wenn Sie eine Versicherung mit Wartezeiten abgeschlossen haben, stehen Sie dennoch nicht ganz im Regen, wenn Sie einen Unfall haben.

Denn wenn Sie eine Behandlung benötigen, die aufgrund eines Unfalles notwendig geworden ist, verzichten praktisch alle Anbieter auf die Anwendung der Wartezeitregelung. Auch anfängliche Summenstaffeln werden durch einen Unfall in aller Regel aufgehoben.

Als Unfall gilt ein plötzlich, unfreiwillig, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Achtung: das Beißen auf einen harten Gegenstand bei der Nahrungsaufnahme (z.B. ein Kirschkern oder Olivenkern) gilt gemeinhin nicht als Unfall, weil es nicht von außen auf den Körper einwirkt, sondern "im" Körper passiert.

 

Wartezeitverzicht mit zahnärztlichem Befundbericht

Wer sehr gute Zähne hat, kann auch versuchen, mit dem Antrag für eine Zahnversicherung gleichzeitig einen Untersuchungsbericht vom Zahnarzt einzureichen.

Einige Versicherungsunternehmen verzichten dann auf die Wartezeit – natürlich nur wenn der Zahnbefund einen guten Gebisszustand erkennen lässt (wer den nicht hat, verzichtet lieber auf diese Möglichkeit, da sein Antrag möglicherweise sogar abgelehnt werden könnte, wenn der Befund einen nicht optimalen Zahnzustand erkennen lässt).

Die Universa ist beispielsweise ein Anbieter, bei dem diese Vorgehensweise möglich ist (normal hat die Universa 8 Monate Wartezeit, die man mit einem positiven Befund umgehen kann).

 

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung

Wer erwartet, dass in baldiger Zukunft einiges an den Zähnen gemacht werden muss, sucht häufig nach einer Möglichkeit, das drohende Unheil noch zu versichern. Da wäre es natürlich super, wenn es eine Zahnzusatzversicherung gäbe, die ohne Wartezeit und anfängliche Leistungsbegrenzung sofort leistet? Doch gibt es das?

Ja und Nein.

Fakt ist: die meisten Tarife haben zum einen in den ersten Jahren eine Leistungsbegrenzung. Zum anderen sind laufende Versicherungsfälle üblicherweise ausgeschlossen - wenn also eine Behandlung geplant ist, lässt sich das bei den meisten Angebote.

Es gibt generell nur wenige Zahnzusatzversicherungen, wo sofort ohne Summenbegrenzung geleistet wird. Meist sind das Tarife, die ohnehin keine besonders hohen Leistungen für Zahnersatz bieten. Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auch hier: Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung.

Zum Beispiel die Tarife DKV KDT oder R+V Z3U sind solche Tarife, wo sofort ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung die volle Leistung in Anspruch genommen werden könnte.

Doch Achtung: im Kleingedruckten steht hier, dass alle laufenden Versicherungsfälle von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind. Wer also schon weiß, dass er bald eine große Zahnersatzbehandlung vor sich hat, der wird in diesen Tarifen keine Leistung bekommen.

Eine geplante Behandlung lässt sich nur im Tarif ERGO Zahnersatz Sofort (siehe Kapitel "geplante Behandlung ohne Wartezeit versichern") versichern - auch in diesem Tarif wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt. Und die ERGO leistet zumindest sofort ohne Wartezeit und hat keine anfängliche Staffel in diesem Tarif. Der monatliche Beitrag ist mit 33,90 Euro in diesem Tarif allerdings rund 3 mal so hoch wie bei den beiden Tarifen der R+V und der DKV, die ja im Prinzip von den Leistungen her identisch sind (nur eben mit Ausschluss laufender / geplanter Behandlungen).

Ansonsten hat man eigentlich bei allen Tarifen mit höheren Leistungen am Anfang mehrere Jahre eingeschränkte Leistungen in Form einer Summenstaffel. Unterschiedlich ist allerdings die Höhe der Leistungsbegrenzungen. Da gibt es Anbieter, die anfänglich sehr wenig erstatten und solche, wo die Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren tendenziell höher sind (siehe unser Vergleich oben).

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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen

Wer davon ausgeht, dass er bald eine größere Zahnbehandlung vor sicht hat, sucht oft nach Möglichkeiten die anstehende Behandlung zu versichern. Doch gibt es überhaupt eine Zahnzusatzversicherung, die ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung sofort leistet?

Jein. Grundsätzlich gilt: die meisten Tarife haben in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung. Darüber hinaus sind laufende oder geplante Behandlungen normal in den Versicherungsbedingungen von der Leistung ausgeschlossen.

Die einzige Versicherung ohne Gesundheitsfragen und mit Leistung für laufende Behandlung ist die ERGO Zahnersatz Sofort. Die ERGO fragt im Antrag den Zahnzustand nicht ab und leistet sofort ohne Wartezeit auch für eine geplante Behandlung. Allerdings gibt es hier nur so viel, wie auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Ausführlichere Infos finden Sie auch hier: Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Es gibt mittlerweile einige Versicherungen, die ihre Leistungen ohne Gesundheitsfragen anbieten. D.h. in diesen Tarifen kann sich jeder versichern, egal ob er gute oder schlechte Zähne hat - danach wird im Antrag nicht gefragt.

Darunter sind auch viele Zahnzusatzversicherungen, die ohne Wartezeit leisten. Doch man muss aufpassen: nur weil im Antrag keine Prüfung des Zahnzustandes durchgeführt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Kosten übernommen werden.

Ausgeschlossen sind auch bei solchen Tarifen (mit Ausnahme der ERGO Sofort) Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss vom Zahnarzt angeraten oder geplant worden sind.

 

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

 

Die anfängliche Wartezeit ist nur einer unter vielen Aspekten. wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte langfristig denken und den Fokus eher auf andere Kriterien legen, zum Beispiel:

  • generelle Leistungshöhe für Zahnersatz (mind. 80% empfohlen)
  • Leistungen für Zahnbehandlung sollten mit abgesichert sein
  • Prophylaxe sollte 1 bis 2 mal jährlich übernommen werden
  • keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen
  • anfängliche Staffel sollte nicht zu niedrig sein
  • langfristige Beitragsentwicklung (mit / ohne Alterungsrückstellungen)
  • hochwertige Versicherungsbedingungen (keine undurchschaubaren Leistungsausschlüsse in den AVB)

Dennoch kann es sich lohnen, in folgenden Fällen einen Tarif ohne Wartezeit abzuschließen:

 

  • Zahnersatz ist absehbar - wer schon ahnt, dass er in nicht all zu ferner Zeit, Zahnersatz benötigt (zum Beispiel wenn man schon viele ältere Kronen oder Brücken hat, die irgendwann erneuert werden müssen), dann sollte man nicht unbedingt eine Versicherung mit Wartezeit abschließen.
  • Wenn Sie eine Prophylaxe-Behandlung in nächster Zeit geplant haben ist es ebenfalls sehr sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen, wo die Kosten für Zahnreinigung sofort abgerechnet werden können.
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