Zahnzusatzversicherung nachträglich
abschließen

  • Gibt es eine Versicherung für laufende Behandlungen?
  • Ist ein nachträglicher Abschluss möglich?
  • Welche Tarife kommen dafür in Frage?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Eine der häufigsten Fragen ist sicherlich, ob man eine Zahnzusatzversicherung auch nachträglich abschließen kann, wenn man sich bereits in Behandlung befindet. Normalerweise ist das natürlich nicht möglich bzw. die meisten Versicherungen schließen alle laufenden Behandlungen von der Leistung aus.

Es gibt allerdings zwei Versicherungen, die man auch nach Eintritt des Schadens abschließen kann, quasi wenn das Haus bereits brennt. Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: Zahnzusatzversicherung Sofort - oder du schaust unser Video:

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen - Checkliste

  • Die meisten Tarife Versicherungen schließen angeratene / laufende Behandlungen aus
  • Zwei Möglichkeiten zur nachträglichen Versicherung gibt es
  • Die ERGO Zahnersatz Sofort und die UKV Zahnprivat Premium

Zahnzusatzversicherung - hier kann man sich auch nachträglich versichern

Die meisten Versicherungen leisten nicht für laufende oder geplante Maßnahmen beim Zahnarzt. Auch wer gezielt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließt, sollte sich darüber im klaren sein, dass geprüft wird, ob Behandlungen vor Abschluss angeraten oder geplant waren.

Wer eine Zahnersatzbehandlung vor sich hat, kann die beiden folgenden Optionen einer "echten Sofortversicherung" prüfen, bei denen auch geplante Behandlungen versichert werden können:

1. ERGO Zahnzusatzversicherung - ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ) - Festzuschuss-Verdoppelung

Die ERGO Zahnersatz Sofort verdoppelt für alle Zahnersatzbehandlungen den Festzuschuss der GKV. Dazu zählen auch Behandlungen, die bereits vor Abschluss vom Zahnarzt empfohlen oder angeraten worden sind. 

--> hier finden Sie alle Infos zum Tarif: ERGO Zahnersatz Sofort (ZEZ)

 

2. UKV Zahnzusatzversicherung -  UKV Zahnprivat Premium - leistet auch für Implantate

Im Gegensatz zur ERGO leistet die UKV auch für geplante Implantate und zwar 90%, was deutlich mehr ist als die Verdoppelung des Festzuschusses. Allerdings kann man bei der UKV nur den Sonderfall versichern, wenn bis zu 3 Zähne fehlen und Ersatz geplant ist. Ein nachträglicher Abschluss dieser Versicherung für andere Zahnersatzbehandlungen wie z.B. Kronen oder Inlays ist leider nicht möglich.

--> hier finden Sie alle Infos zum Tarif: UKV Zahnprivat Premium

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Zahnzusatzversicherung - angeratene Behandlung versichern - ERGO vs. UKV

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UKV ZahnPrivat Premium ERGO ZEZ
Tarifname ZahnPrivat Premium ZEZ
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-2024,50 €
21-10037,80 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 90% Verdoppelung Festzuschuss
Funktionstherapie Ja Nein
Knochenaufbau Ja Nein
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Nein
Inlays 90% Nein
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 90% max. 108€ pro Jahr Nein
Versiegelung 90% max. 108€ pro Jahr Nein
Füllungen 90% Nein
Wurzelbehandlung 90% Nein
PA-Behandlung 90% Nein
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Leistung
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Leistung
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Nein, die tariflichen Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung – es gibt keine besondere „Zahnstaffel“ oder Summenbegrenzung während der ersten Versicherungsjahre.

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Nicht jede geplante Behandlung lässt sich sinnvoll versichern

Die ERGO und die UKV bieten leider nicht für jede Situation eine sinnvolle Versicherung. Nachfolgend einige Beispiele, in denen sich ein nachträglicher Abschluss nicht lohnt oder nicht möglich ist:

Nicht versicherbar sind folgende angeratene / geplante Behandlungen:

  • Zahnfehlstellung bei Erwachsenen - geplante Spange zur Kieferkorrektur
  • Inlays oder Füllungen müssen neu gemacht werden
  • geplante Wurzelbehandlung / Parodontosebehandlung
  • geplante Behandlung mit Veneers (egal ob aus funktionellen oder optischen Gründen)
  • notwendige Schienentherapie (z.B. DROS-Schiene o.Ä.)

Nicht sinnvoll / möglich ist der Abschluss von ERGO ZEZ oder UKV in folgenden Situationen:

  • bis zu 3 fehlende Zähne - zusätzlich sind jedoch weitere Zahnersatzbehandlungen (z.B. Kronen) oder Wurzelbehandlungen notwendig (UKV würde den Antrag in diesem Fall ablehnen)
  • mehr als 3 fehlende / zu ziehende Zähne (UKV würde ablehnen - ERGO ZEZ wäre möglich)
  • geplanter Zahnersatz ist nicht besonders umfangreich, z.B. nur eine oder zwei Kronen geplant (ERGO ZEZ wäre zwar möglich, aber nicht sinnvoll, weil der zu erwartende Zuschuss sehr gering wäre und sich der Abschluss nicht lohnt)
  • Heil- und Kostenplan älter als 6 Monate (ERGO ZEZ würde nicht leisten)

 

Du merkst - es lohnt sich also nicht in jedem Fall, eine "Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist" abzuschließen. Am besten also immer rechtzeitig versichern (jaaa, ich weiß, leichter gesagt als getan).

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