Zahnzusatzversicherung für Kronen,
Brücken und Verblendungen

  • Hochwertige Kronen oder Brücken aus Keramik sind teuer
  • Mit einer guten Zahnzusatzversicherung kein Problem
  • So finden Sie den besten Tarife für Kronen, Brücken & Co
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Zahnzusatzversicherung für Kronen & Brücken

In unserem Ratgeber finden Sie viele hilfreiche Tipps rund um die Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken & Verblendungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt generell nur Festzuschüsse auf Basis der günstigen Regelversorgung. Sollen auch hochwertige Materialien wie Zirkon / Keramik oder Gold zum Einsatz kommen, fallen hohe Eigenanteile an! Mit einer guten Versicherung lässt sich das vermeiden.

Zahnzusatzversicherung Kronen und Brücken

Darum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung

  1. Die gesetzlichen Kassen zahlen nur geringe Festzuschüsse
  2. Verblendungen bei Kassenversorgung nur im Sichtbereich (bis Zahn 4)
  3. Hochwertige Materialien wie Gold oder Keramik sind sehr teuer
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Worauf kommt es bei der Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken und Verblendungen an?

Kronen kommen zum Einsatz, wenn der sichtbare Teil eines Zahnes weitgehend zerstört ist. Mit Brücken lassen sich fehlende Zähne ersetzen. Die Nachbarzähne der Lücke werden dabei als Ankerzähne mit überkront um das dazwischen befindliche Brückenglied zu halten.

Der private Eigenanteil bei Kronen und Brücken ist vergleichsweise hoch, zumindest wenn man sich nicht auf die gesetzliche Regelversorgung beschränkt. Die gesetzlichen Kassen erstatten nur einen Festzuschuss auf Basis des günstigsten Materials (z.B. unedles Metall). Wesentlich ästhetischer sind Kronen und Brücken aus hochwertiger Porzellan-Keramik - diese sind allerdings auch deutlich teurer.

Tipp: mindestens 80% der Kosten sollten abgesichert werden

Wer auch in Sachen Kronen und Brücken gut abgesichert sein möchte, sollte darauf achten, dass zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse mindestens 80% der Kosten übernommen werden.  Zudem sollte man darauf achten, dass Keramik-Verblendungen ohne Einschränkungen auch für die hinteren Backenzähne erstattet werden.

Beim Thema Material- und Laborkosten sollte man darauf achten, dass die Versicherung kein eigenes Preisverzeichnis in den Bedingungen hat. Ein solches Preisverzeichnis schränkt die Höhe der erstattungsfähigen Kosten oftmals stark ein. Auch ein Verweis auf die sogenannte BEL II Liste ist nicht optimal, denn das ist das Materialpreisverzeichnis, wonach die gesetzlichen Kassen ihre Leistungen berechnen.

Die meisten Versicherungen haben eine Wartezeit von 8 Monaten für die Erstattung von Kronen. Es gibt allerdings auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit.

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Kronen, Brücken & Verblendungen

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Concordia zahn sorglos Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100
Tarifname zahn sorglos Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken & Verblendungen?

Wenn man über Zahnzusatzversicherungen spricht, dann denken die meisten Menschen an teure Inlays oder Implantate.

Aber auch Kronen oder Brücken können sehr teuer werden.

Hätten Sie gedacht, dass man für eine einzige aufwändig angefertigte Keramikkrone über 1000 Euro bezahlen kann?
Sicherlich nicht.

Wer sich bei Kronen oder Brücken mit der Standardausführung der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden gibt, der braucht nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Wer allerdings nicht möchte, dass man beim Lachen bereits von weitem erkennt, dass man unschöne Kronen aus dunklem Metall im Mund hat, der muss beizeiten tief in die Tasche greifen und für den lohnt sich eine gute Versicherung.

Welche Versicherung die richtige ist, kann man schlecht pauschal sagen. Wichtig ist natürlich die Höhe der Leistungen. Tarife mit sehr geringen Leistungen (z.B. 20% oder 30%, Verdoppelung Festzuschuss) sind nicht optimal. Gute Tarife sollten für Kronen und Brücken mindestens 80% der Kosten decken.

Wer zum Beispiel schon viele Kronen oder Brücken im Mund hat, der weiß bereits heute, dass dieser Zahnersatz nicht ewig hält und irgendwann erneuert werden muss. In diesem Fall sollte man eher über eine Versicherung mit 90% oder 100% Leistung nachdenken.

Tipp: in diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung sinnvoll, wo auch in den ersten Jahren nach Abschluss schon hohe Kosten gedeckt werden.

Im Bereich Kronen und Brücken sollte man speziell darauf achten, dass Materialien nicht begrenzt sind. Manche Versicherungen haben ein Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Laborarbeiten in den Bedingungen (sog. "Materialpreisverzeichnis"). Dort sind Höchstpreise für das Zahnersatzmaterial und die Zahntechniker-Leistungen hinterlegt, was die Leistung erheblich einschränken kann. 

Wer Wert darauf legt, dass die Zähne vollständig in Keramik verblendet werden können, sollte darauf achten, dass die Bedingungen keine Verblendgrenze vorsehen. Manche Anbieter erstatten Keramikverblendungen z.B. nur bis zum 5er Zahn. Das bedeutet dann, dass für die dahinter liegenden Backenzähne (6er, 7er und 8er) nur Kronen oder Brücken in unverblendeter Ausführung erstattet werden. 

Weitere Informationen zum Thema Kronen & Brücken

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