KIG Einstufung

Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

KIG Einstufung 1-5 – Schweregrad einer Zahnfehlstellung

KIG ist die Kurzform für Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Diese geben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wieder und ist in 5 Stufen unterteilt. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung und KIG 5 die schlimmste Zahnfehlstellung dar. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde anhand der KIG Richtlinien vor.

Hierbei vermisst er genau die Zahnabstände und dokumentiert eventuelle Abweichungen von der Norm. Entscheidend ist die Einteilung in die entsprechenden KIG Stufen v.a. bei Kindern. Hier entscheidet die KIG Stufe bis zum 18. Lebensjahr, ob auch die Krankenkasse Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung übernimmt oder nicht.

KIG 1-2 – leichte Zahnfehlstellung – keine Kassenleistung

Bei KIG 1 und KIG 2 sieht die GKV noch keinerlei Kassenleistungen für eine KFO Behandlung bei Kindern vor. Während KIG 1 meist nur ein ästhetisches Problem darstellt, kann bereits bei KIG 2 ein Behandlungsbeginn medizinisch begründet sein. D.h. der Kieferorthopäde wird ihnen eine Behandlung anraten, die Krankenkasse erstattet aber noch keinerlei Kosten und sie müssen falls sie dem Rat des Zahnarztes folgen möchten, die kompletten KIG 1 2 Kieferorthopädie Behandlung privat bezahlen. Diese Kosten liegen schnell im Bereich mehrerer tausend Euro.

Tipp: wenn Sie nicht auf den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sitzenbleiben möchten, denken Sie rechtzeitig über den Abschluss einer Zahnversicherung für Kinder nach.

KIG 3-5 – mittlere bis starke Zahnfehlstellung – GKV-Leistung (Standard-Behandlung)

Bei den Stufen KIG 3, KIG 4 und KIG 5 werden die Kosten im Rahmen einer Kassenleistung erstattet. D.h. es wird von der Krankenversicherung eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu so genannten Mehrkosten kommen. D.h. die Eltern müssen, wenn die KFO Behandlung vom Kind schneller, schonender, effektiver, schmerzarmer und ästhetischer durchgeführt werden soll, die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Diese Kosten werden dann Mehrkosten im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung genannt.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen

KIG 1 - 5 für Kinder mit Erläuterungen

Grad Behandlungsbedarf KIG 1 KIG 2 KIG 3 KIG 4 KIG 5
   

Keine Kassenleistung

Keine Kassenleistung

Regelversorgung durch GKV

Regelversorgung durch GKV

Regelversorgung durch GKV

A

Kraniofaziale Anomalien
Angeborene Fehlbildungen im Kopf- Gesichts- und Mundbereich

        Anomalien wie z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
U

Zahnunterzahl
Einzelne Zähne fehlen im Gebiss / Zähne sind überhaupt nicht angelegt / Nichtanlagen

      Unterzahl (nur wenn notwendig vor prothetischen Versorgung oder Lückenschluss)  
S

Durchbruchstörungen
Zähne können beim Zahnwechsel nicht durchbrechen oder brechen an falscher Stelle durch

      Retension (außer 8er)Zahn bleibt im Kiefer eingeschlossen, ausgenommen Weisheitszahn Verlagerung (außer 8er)
D

Sagittale Stufe distal
Zähne im Oberkiefer stehen zu weit vor den Zähnen des Unterkiefers z.B. Überbiss)

Bis 3mm < 3 - 6mm   < 6 - 9mm < 9mm
M

Sagittale Stufe mesial
Zähne im Unterkiefer stehen vor den Zähnen im Oberkiefer (z.B. Vorbiss)

      0 - 3mm < 3mm
O

Vertikale Stufe offen
Zähne schließen nicht komplett und stehen offen (z.B. seitlicher oder frontal offener Biss)

Bis 1mm < 1 - 2mm < 2 - 4mm < 4mm habituell offen < skelettal offen
T

Vertikale Stufe Tief
obere Schneidezähne überragen zu sehr untere die Schneidezähne (z.B. tiefer Biss / Deckbiss); evtl. sogar mit Verletzungen des Zahnfleisches

< 1 - 3mm < 3mm, +/-Gingivalkontakt Zahnfleisch wird von Zähnen berührt < 3mm, traumatischer Gingivalkontakt Zahnfleisch wird durch Zahnkontakt verletzt    
B

Transversale Abweichung
Seitenzähne stehen hervor / Kauflächen greifen nicht optimal ineinander bukkal = Wangenseitig Lingual = Zungenseitig

      Bukkal-/Lingualokklusion  
K

Transversale Abweichung
Zu breites oder zu schmales Kiefer, Seitenzähne ragen hervor

  Kopfbiss - Backenzahnkämme verzahnen sich nicht sondern treffen aufeinander Beidseitiger Kreuzbiss Einseitiger Kreuzbiss  
E

Kontaktpunktabweichung / Engstand
Zähne stehen Eng zusammen und verschieben oder drehen sich - Seitliche Kontaktpunkte stimmen nicht mehr

  < 1 - 3mm < 3 - 5mm < 5mm  
p

Platzmangel
Zahnlücken sind zu gering, so dass nachfolgende Zähne evtl. am durchbrechen behindert werden

> 1mm Bis 3mm < 3 - 4mm < 4mm  

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