Zahnzusatzversicherung für Veneers

  • Was ist eigentlich ein Veneer?
  • Welche Zahntarife leisten für Veneers?
  • Unter welchen Voraussetzungen gibt es Leistungen?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Schöne Zähne werden in unserer Gesellschaft zunehmend zum Statussymbol - eine Möglichkeit, die Frontzähne zu verschönern, sind Veneers - das sind hauchdünne Keramikverblendschalen.

Veneers zählen nicht zum klassischen Zahnersatz - die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen leisten daher nicht für Veneers, weil diese oftmals - anders als Kronen und Brücken - nicht in den Versicherungsbedingungen als erstattungsfähige Aufwendungen definiert sind.

Im folgenden Ratgeber lesen Sie, welche Zahnzusatzversicherungen auch für Veneers leisten und was die Voraussetzungen sind.

 

Zahnzusatzversicherung Veneers

Zahnzusatzversicherung Veneers - Checkliste

  1. 1. kein laufender Versicherungsfall vor Abschluss der Zahnversicherung
  2. 2. Veneers sind in den Bedingungen als "erstattungsfähig" genannt
  3. 3. Behandlung nach Vertragsabschluss ist medizinisch notwendig

Wann leistet eine Zahnzusatzversicherung für Veneers?

In den meisten der genannten Fälle dienen Veneers eher kosmetischen Zwecken, z.B. wenn die Zähne stark verfärbt sind oder z.B. nicht gleichmäßig geformt sind. In diesen Fällen erstattet auch eine private Zahnzusatzversicherung die Kosten für Veneers nicht.

Veneers werden nur dann durch eine Zahnzusatzversicherung übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, beispielsweise weil ein größeres Stück an einem Frontzahn abgesplittert ist oder die Zähne so schief stehen, dass eine Korrektur nicht nur aus optischen Gründen, sondern auch aus medizinischer Sicht notwendig ist.

In jedem Fall gilt jedoch: die Behandlung mit Veneers darf natürlich vor Abschluss der Versicherung noch nicht angeraten oder geplant sein - denn für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind, leistet keine Zahnzusatzversicherung mehr.

 

Voraussetzungen: nur dann leistet eine Versicherung für Veneers

1. eine Behandlung mit Veneers war vor Abschluss der Versicherung nicht vom Zahnarzt angeraten oder geplant

2. die Behandlung dient nicht nur kosmetischen Zwecken, sondern ist medizinisch notwendig

Wann ist ein Veneer medizinisch notwendig?

In der Zahnmedizin werden Veneers immer beliebter - oftmals auch aus medizinischer Sicht. Dass eine private Krankenversicherung bei begründeter medizinischer Notwendigkeit leisten muss, haben Gerichte in der Vergangenheit mehrfach bestätigt (zum Beispiel das Amtsgericht Frankfurt am Main mit seinem Urteil AZ 29 C 2794/99-11 vom 6.6.2002).

Veneers - oder auch Keramikverblendschalen - eignen sich optimal, um kleinere Defekte der Schneidezähne zu behandeln und dabei die gesunde Zahnsubstanz zu schonen.

In folgenden Fällen kann die Behandlung mit Veneers als medizinisch notwendig eingestuft werden:

  • Behandlung von Zahnschmelzdefekten
  • Aufbau von abgebrochenen Zähnen
  • Reparatur von Zahn-Erosionen
  • Reparatur eines oberflächlichen Schmelzriss
  • Reparatur von Knirschschäden (Aufbau von abgenutzten / abradierten Frontzähnen)
  • Zahnschmelz-Hypoplasie

In folgenden Fällen werden Veneers eher aus optischen Gründen der Ästhetik verwendet:

  • leicht schiefe Frontzähne / leichte Zahnfehlstellung
  • Diastema (Lücke zwischen den Schneidezähnen)
  • Verfärbungen der Schneidezähne (z.B. nach Wurzelbehandlung / abgestorbener Zahn-Nerv)
  • Formveränderungen der Zähne
  • langfristige Zahnaufhellung (permanent teeth whitening)
Maximilian Waizmann - Experte für Zahnzusatzversicherungen
Experten-Tipp

»Wenn Sie Wert darauf legen, dass ihre Zahnzusatzversicherung später auch die Kosten für Veneers übernimmt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Begriff "Veneers" oder "Keramikverblendschalen" auch explizit in den Versicherungsbedingungen als erstattungsfähig benannt wird.

Gerne beraten wir Sie kostenlos telefonisch unter 08142 651 39 28.  Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Zähne.«

M. Waizmann
Maximilian Waizmann
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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen mit Veneers

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Muenchener Verein ZahnGesund 100 Concordia zahn sorglos Die Bayerische ZAHN Prestige NUERNBERGER Z100
Tarifname ZahnGesund 100 zahn sorglos ZAHN Prestige Z100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-1521,10 €
16-2018,60 €
21-3031,60 €
31-4041,20 €
41-4552,30 €
46-5059,10 €
51-5568,80 €
56-6075,70 €
61-6583,60 €
66-7085,30 €
71-7582,80 €
76-8080,00 €
81-8562,10 €
86-10044,30 €
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Die Bayerische ZAHN Prestige sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr3.750€
1. - 4. Versicherungsjahr5.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Welche Zahnzusatzversicherungen leisten für Veneers?

Wer eine Zahnzusatzversicherung für Veneers sucht, sollte unbedingt darauf achten, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auch klar definiert ist, dass die Versicherung auch Veneers als erstattungsfähige Zahnersatzbehandlungen definiert - das ist bei weitem nicht bei allen Zahnversicherungen der Fall!

Interessante Tarife mit 90% Leistung für Veneers sind beispielsweise die Allianz Mein Zahnschutz 90 oder die UKV Zahnprivat Premium .

Wer sogar 100% Leistung für Veneers absichern möchte, sollte sich die Premiumtarife DFV Zahnschutz Exklusiv 100  oder Münchener Verein ZahnGesund 100 ansehen.

Sie haben Fragen zum Thema Veneers oder benötigen allgemein eine Beratung rund um die Zahnzusatzversicherung?

Rufen Sie uns einfach an unter 08142 651 39 28 (Mo-Fr 8-18 Uhr) oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen über die Kontaktfunktion auf unserer Website.

Was ist ein Veneer?

Ein Veneer ist eine Art Keramikverblendung, genau genommen eine sehr dünne Keramikschale, die mit einem speziellen Kleber auf die Oberfläche der Frontzähne aufgebracht wird. Veneers sind relativ teuer - die Kosten liegen pro Zahn etwa zwischen 350 und 2.000 Euro. Mithilfe von Veneers kann man verschiedene optische Defekte beheben.

Anwendungsgebiete von Veneers

  • starke Verfärbungen an den Frontzähnen
  • leichte Zahnfehlstellungen der Schneidezähne
  • kleine Zahnlücken
  • Zahnschmelzdefekte
  • abgebrochene Schneidezähne

Veneers bieten viele Vorteile, z.B. die lange Lebensdauer und die hervorragende Ästhetik - es gibt allerdings auch Kontraindikationen für Veneers. Wer zum Beispiel häufig an den Nägeln kaut sollte sich keine Veneers einsetzen lassen. Auch wer z.B. Kampfsport ausübt sollte sich gut überlegen, ob Veneers das richtige für ihn sind.

In unserem umfangreichen Ratgeber, finden Sie alle detaillierte Antworten zum Thema Veneers. Darin lernen Sie auch, ob Sie mit Bruxismus sicher einer Veneer-Behandlung unterziehen können der nicht!

Veneers - Arten, Kosten & Behandlungsablauf

  • Welche Veneer-Arten gibt es?
  • Wie viel Kosten Veneers?
  • Wie läuft die Behandlung ab?

 

FAQ - die häufigsten Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung für Veneers

Ich finde meine Zähne nicht schön und suche eine Versicherung für Veneers

Dieser Wunsch ist nachvollziehbar. Viele Menschen sind aus verschiedensten Gründen nicht mit der Optik ihrer Zähne zufrieden. Sei es, weil die Frontzähne verfärbt sind oder leicht schief stehen. Der Wunsch nach einer Korrektur mittels Veneers ist verständlich.

Doch leider werden Sie vermutlich keine Zahnzusatzversicherung finden, die für die gewünschten Veneers leisten wird, weil es dafür an der medizinischen Notwendigkeit fehlt.

Zahnzusatzversicherungen erstatten Veneers nur dann, wenn sich die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar vom Zahnarzt begründen lässt. Es gibt leider keine Versicherung, die für kosmetische Veneers zahlt.

Leistet eine Zahnzusatzversicherung sofort für Veneers?

Es gibt einige Versicherungen, die Veneers ohne Wartezeit versichern. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass eine Versicherung nicht leistet, wenn eine Behandlung mit Veneers bereits vor Vertragsabschluss mit dem Zahnarzt besprochen, angeraten oder geplant war.

In diesem Fall spricht man von einem laufenden Versicherungsfall, der bei allen Tarifen von der Leistung ausgeschlossen ist. Wenn Sie also bereits Beratungsgespräche mit ihrem Zahnarzt geführt haben oder sogar schon ein Heil- und Kostenplan für die Veneers erstellt wurde, ist diese Situation leider nicht mehr versicherbar.

 

Welche Zahnzusatzversicherung für Veneers ist die beste?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt einige Versicherungen, die bei Veneers 100% erstatten (siehe oben). Welcher Tarif sich für Sie am ehesten eignet, hängt allerdings auch noch von anderen Faktoren ab.

Zu beachten sind zum Beispiel die unterschiedlichen Gesundheitsfragen der einzelnen Anbieter. Hier muss man prüfen, ob es dadurch Einschränkungen in der Versicherbarkeit gibt.

Zum anderen gibt es auch bei anderen Leistungsbereichen und Merkmalen Unterschiede, zum Beispiel bei Wartezeiten, Summenstaffeln, Kostenübernahme für Zahnreinigung o.Ä..

» hier gibt es allgemeine Tipps, wie Sie die beste Zahnzusatzversicherung finden

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung überhaupt für Veneers?

Ja, allerdings nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • vor Abschluss der Versicherung darf eine Versorgung mit Veneers noch nicht mit dem Zahnarzt besprochen oder angeraten / geplant gewesen sein
  • die Behandlung muss medizinisch notwendig sein (nicht nur aus Gründen der Ästhetik)

 

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