Zahnzusatzversicherung über
3,5fach GOZ

  • mit individueller Gebührenvereinbarung beim Zahnarzt
  • 4 Top Zahntarife die über dem Höchstsatz der GOZ leisten
  • Jetzt Top-Tarife direkt vergleichen
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Immer mehr Zahnärzte rechnen Gebühren über dem Höchstsatz der GOZ ab - das ist der 3,5fache Abrechnungssatz. GOZ ist die Abkürzung für "Gebührenordnung für Zahnärzte". Zahnärzte in Deutschland müssen ihre Gebühren bei der Abrechnung nach dieser Gebührenordnung kalkulieren.

Mithilfe von Steigerungsfaktoren kann der Zahnarzt die Gebühren individuell anpassen (z.B. an die Schwierigkeit der einzelnen Behandlung). Die GOZ sieht dafür einen Regelhöchstsatz von 2,3fach und einen Höchstsatz von 3,5fach vor.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Gebühren nur bis zum Höchstsatz der GOZ - also bis 3,5. Allerdings sind die Betriebskosten für Zahnärzte in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, so dass wir immer häufiger Rechnungen sehen, bei denen Zahnärzte höhere Steigerungssätze abgerechnet haben.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir auf, welche Zahnzusatzversicherungen auch über 3,5fachem Satz der GOZ leisten, damit du auf der sicheren Seite bist!

Zahnersatz Planung

Top 4 - die besten Zahnzusatzversicherungen über 3,5fach GOZ

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NUERNBERGER Z100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE NUERNBERGER Z90 R+V Premium Z1U + ZV
Tarifname Z100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Z90 Premium Z1U + ZV
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-109,20 €
11-2024,80 €
21-2524,30 €
26-3031,80 €
31-4040,30 €
41-5051,50 €
51-10066,70 €
AlterBeitrag
0-2015,00 €
21-3019,50 €
31-4028,00 €
41-4535,50 €
46-5042,00 €
51-5449,00 €
55-6056,00 €
61-6967,00 €
70-10073,50 €
 
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 90% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% max. 150€ pro Jahr 100% max. 1x 0€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% max. 150€ pro Jahr 100% max. 1x 0€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 90% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 90% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 90% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall 90% nur bei Unfall Keine Leistung
Begrenzungen Ja max. 2000 € je Versicherungsfall Keine Begrenzung Ja max. 1800 € je Versicherungsfall Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
GOZ-Begrenzung ohne GOZ-Begrenzung bis 5fach GOZ ohne GOZ-Begrenzung ohne GOZ-Begrenzung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif R+V Premium Z1U + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€
4. Versicherungsjahr4.000€

Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr250€
2. Versicherungsjahr500€

Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein
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individuelle Gebührenvereinbarung nach GOZ beim Zahnarzt

Die GOZ ist die "Gebührenordnung für Zahnärzte" - falls du mal reinschauen möchtest, kannst du die GOZ bei der Bundeszahnärztekammer als pdf herunterladen.

Die aktuellste Fassung der GOZ ist von 2012. Die Gebührenordnung ist inhaltlich in 11 Bereiche eingeteilt, angefangen mit "A Allgemeine zahnärztliche Leistungen" über "F Prophetische Leistungen" bis hin zu "L Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen".

In §5 Absatz 1 der gOZ ist geregelt, dass sich Gebühren nach dem 1fachen bis 3,5fachen Gebührensatz bemessen - 3,5fach wird damit als Höchstsatz nach der GOZ bezeichnet.

Innerhalb dieses Rahmens darf der Zahnarzt die Gebühren je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand "nach billigem Ermessen" bestimmen.

In letzter Zeit bemerken wir bei uns allerdings ein zunehmendes Aufkommen von Zahnarzt-Rechnungen in denen auch mehr als der 3,5fache Satz abgerechnet wurde.

Möglich ist das nach §2 Absatz 1 der GOZ - demnach dürfen Zahnarzt und Patient auch eine von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarung treffen.

Nach §2 Absatz 2 ist das wirksam allerdings nur möglich, wenn die Vereinbarung in schriftlicher Form vor der Behandlung erfolgt. Eine solche Vereinbarung darf auch nicht pauschal getroffen werden, sondern sie hat die Bezeichnung und Nummer der Leistung, den vereinbarten Steigerungssatz und den zu bezahlenden Betrag zu enthalten. Zudem muss der Zahnarzt darauf hinweisen, dass eine Erstattung der erhöhten Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

Rechnet eine Zahnarztpraxis ohne derartige Vereinbarung Gebühren ab, die über dem 3,5fachen Steigerungsfaktor liegen, ist das somit unzulässig.

Wie gehen Zahnzusatzversicherungen mit der GOZ um

In den Versicherungsbedingungen der meisten Zahnzusatzversicherungen findet sich eine Einschränkung, wonach zahnärztliche Gebühren nur maximal bis zum Höchstsatz - also bis zum 3,5fachen Satz - erstattet werden.

Reichst du also eine Rechnung bei deiner Zahnversicherung ein, die mit dem 5fachen Satz berechnet wurde, würde deine Versicherung in diesem Fall also nur maximal bis 3,5fach anerkennen - den Rest (1,5fach) müsstest du in diesem Beispiel also aus eigener Tasche bezahlen.

Doch es gibt ein paar gute Zahnzusatzversicherungen, die auch mehr als das 3,5fache der GOZ bezahlen:

2. Münchener Verein ZahnGesund 100

Die Nürnberger bietet mit dem Tarif Nürnberger Z100 einen sehr hochwertigen Top-Schutz im 100%-Bereich. Dieser Tarif leistet sowohl für Zahnersatz als auch Zahnbehandlungen in voller Höhe. Die Abrechnung nach GOZ ist nicht auf einen bestimmten Höchstsatz begrenzt.

 

1. Barmenia Mehr Zahn 100

Die ERGO Zahnzusatzversicherung bietet mit dem Tarif ergo ds75 + ds90 + ds100 + dvb + dve einen sehr hochwertigen 100%-Schutz für Zahnersatz und sonstige Zahnbehandlungen. Die ERGO leistet in diesem Tarif zwar nicht unbegrenzt, aber immerhin bis zum 5fachen Satz der GOZ.

 

3. DFV Zahnschutz Exklusiv

Wem der Tarif Z100 der Nürnberger zu teuer ist, der findet mit der Nürnberger Z90 eine gute Alternative - auch hier sind die Leistungen nicht auf den Höchstsatz der GOZ begrenzt.

4. Die Bayerische ZAHN Prestige

Die R+V Zahnzusatzversicherung hat schon seit vielen Jahren den Tarif Z1U + ZV im Portfolio - da der Tarif mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, ist er nicht ganz billig. Im Bereich Zahnersatz erstattet die R+V auch GOZ-Honorare über dem 3,5fachen Satz.

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