Zahnzusatzversicherung mit
schlechten Zähnen

  • Ist eine Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen sinnvoll?
  • Kann man mit schlechtem Zahnzustand eine Versicherung abschließen?
  • Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Zahnprobleme haben
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Nicht jeder hat optimale Zähne - wer schon Zahnprobleme in der Vergangenheit hatte, fragt sich oft, ob sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen überhaupt noch lohnt - und ob er überhaupt möglich ist.

Egal ob kaputte oder erkrankte Zähne - auch mit schlechten Zähnen kann man grundsätzlich eine Versicherung für die Zähne abschließen. Doch man muss auf versteckte Klausen & Bedingungen aufpassen. Schnell stößt man dabei auf das Thema Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Doch Vorsicht: bei den meisten Angeboten sind laufende Zahnprobleme von der Leistung ausgeschlossen. Man sollte also die Bedingungen genau prüfen, bevor man eine Versicherung abschließt.

Bei meinen täglichen Beratungsgesprächen stelle ich immer wieder fest, dass Verbraucher häufig nicht genau genug vergleichen und nachteilige Klauseln und Fallstricke in den Versicherungsbedingungen übersehen werden. Im folgenden Beitrag lesen Sie, was es alles an Klauseln gibt und worauf man achten sollte.

3 traurige schlechte Zähne

Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen - Checkliste

  • Was bedeutet schlechte Zähne? Es kommt auf die genaue Situation an
  • Viele Füllungen oder Kronen sind kein Problem, solange alles in Ordnung ist
  • Laufende oder geplante Behandlungen sind von der Leistung ausgeschlossen

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen ohne Fragen zum Zahnzustand

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
NUERNBERGER Z100 DFV Zahnschutz Exklusiv ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Universa uni-dent|Privat
Tarifname Z100 Zahnschutz Exklusiv DS75+DS90+DS100+DVB+DVE uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-2020,00 €
21-2926,50 €
30-4034,50 €
41-4541,00 €
46-5045,50 €
51-5554,00 €
56-6059,00 €
61-7064,50 €
71-8063,50 €
81-10037,00 €
AlterBeitrag
0-109,20 €
11-2024,80 €
21-2524,30 €
26-3031,80 €
31-4040,30 €
41-5051,50 €
51-10066,70 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 100% 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 80%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 60%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 60%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif DFV Zahnschutz Exklusiv sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr3.750€
1. - 4. Versicherungsjahr5.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Zahnzusatzversicherung - was ist bei schlechten Zähnen zu beachten

Zunächst mal muss man die Frage stellen, was bedeutet denn "schlechte Zähne"? Denn es ist schon ein Unterschied, ob man darunter versteht, dass man schon hie und da mal eine Füllung oder Zahnersatz bekommen hat oder ob aktuell das gesamte Gebiss ein Sanierungsfall ist.

Wer zum Beispiel ein paar Altlasten mit sich herumträgt, beispielsweise ein paar Füllungen, Kronen oder anderen Zahnersatz, für den trifft die Bezeichnung "schlechte" Zähne nicht wirklich zu. Eine Zahnzusatzversicherung ist in diesem Fall noch problemlos abzuschließen, vorausgesetzt, dass aktuell alles in Ordnung ist.

Wer unter schlechten Zähnen versteht, dass er momentan bereits akut eine Behandlung benötigt, oder dass Zähne schon erkrankt oder beschädigt sind, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die meisten Versicherungen im Kleingedruckten alle laufenden oder angeratenen Behandlungen von der Leistung ausschließen. Die Werbung verspricht zwar häufig Tarife "ohne Wartezeit" und "ohne Gesundheitsfragen", doch den Ausschluss laufender Versicherungsfälle verschweigt die Werbung leider gerne.

Wer sehr schlechte Zähne hat, wo klar ist, dass er bald Behandlungen benötigt, der braucht also eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt, zum Beispiel die ERGO Zahnersatz Sofort. In diesem Tarif sind auch akut geplante Behandlungen versichert - allerdings nur dann, wenn es um Zahnersatz geht und die Leistung ist nicht besonders hoch.

Wer bereits fehlende oder zerstörte Zähne hat, sollte prüfen, ob eine Zahnzusatzversicherung möglich ist, wo fehlende Zähne versichert werden können.

Sofern eine Zahnerkrankung wie beispielsweise Parodontose / Parodontitis, CMD oder eine Mineralisierungsstörung (MIH) vorliegt, sollte sich gut informieren, bevor er eine Zahnversicherung abschließt. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt oft vom konkreten Status ab. Bei leicht ausgeprägter oder bereits ausgeheilter Erkrankung kann eine Versicherung unter Umständen sinnvoll sein. Bei schwerem Erkrankungsbild oftmals nicht.

Zahnzusatzversicherung - vorsicht Klauseln & Ausschlüsse

Man sollte sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon mit der Materie auseinandersetzen. Die meisten Menschen trauen sich allerdings nicht zu, komplexe Versicherungsbedingungen selbst zu analysieren oder viele haben auch einfach gar keine Lust und Zeit, sich damit zu beschäftigen. In diesem Fall sollten Sie kompetente Beratung von einem Profi in Anspruch nehmen, der sich mit Zahnzusatzversicherungen auskennt.

Als Experten auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherung kennen wir all diese Fallstricke und können diese in unsere Beratung mit einfließen lassen, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen.

- Ausschluss laufender Versicherungsfälle

Ausgeschlossen sind bei fast allen Anbietern laufende Versicherungsfälle. Darunter versteht man üblicherweise eine vom Zahnarzt angeratene oder geplante Behandlung. Doch Vorsicht - es gibt auch Anbieter, die weitergehende Ausschlüsse aufnehmen, etwa die Deutsche Familienversicherung, die in den Bedingungen "erkrankte und beschädigte Zähne" von der Leistungspflicht ausnimmt. Damit dieser Ausschluss bei der DFV greift, bedarf es nicht zwingend einer ärztlichen Diagnose.

- Materialkosten:

Optimalerweise sollte eine Zahnzusatzversicherung darauf verzichten, in den Bedingungen ein festes Preisverzeichnis für Material- und Laborkosten zu hinterlegen - das könnte den Versicherungsschutz einschränken. Besser ist eine offene Angemessenheitsklausel (auch hier könnte der Versicherer im Bedarfsfall Materialkosten kürzen, allerdings nur, wenn diese deutlich überhöht sind).

- Abhängigkeit von der Vorleistung einer GKV:

Optimal ist es, wenn eine Zusatzversicherung komplett unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse die vereinbarten Leistungen erbringt - das tun bei Zahnersatz z.B. der Tarif Württembergische V1 (90%) oder die UKV Zahnprivat Premium (90%) um beispielhaft zwei gute Tarife zu nennen.

- Funktionsanalytische Leistungen (FAL / FT):

Bei Zahnersatz werden häufig zusätzlich funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen in Rechnung gestellt (GOZ 8000 und folgende) - einige Anbieter schließen diese Leistungen aus oder führen sie nicht explizit als erstattungsfähig auf - das kann mehrere 100 Euro Erstattungsleistung ausmachen, wenn es um Zahnersatz geht.

- Keramikverblendungen:

Manche Anbieter begrenzen ihre Leistung für keramische Verblendungen im Backenzahnbereich, z.B. dass diese nur bis zum 5. oder 6. Backenzahn übernommen werden - gute Tarife übernehmen diese Kosten auch für die hinteren Backenzähnez geht.

- Leistungshöhe in Prozent:

Sind 70% immer 70%? Nein - es macht einen erheblichen Unterschied, ob 70% beispielsweise „zusammen mit der GKV-Leistung“ berechnet werden, oder ob die Kasse nicht berücksichtigt wird, oder ob der Versicherer z.B. 70% vom Eigenanteil - also nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse leistet. Schlechtestenfalls gibt es auch Versicherungen, die einen bestimmten Prozentsatz nur von der gesetzlichen Regelversorgung leisten, was natürlich auch nicht optimal ist, da hier mitunter sehr niedrige Gesamtleistungswerte rauskommen können.

Copyright 2024 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr