Zahnzusatzversicherung kündigen

  • Wie sind die Kündigungsfristen & Laufzeiten?
  • Kündigung der Zahnzusatzversicherung - was beachten?
  • Gibt es Geld zurück? Kündigung nach Schadenfall?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Über 16 Millionen Deutsche verfügen über eine Zahnzusatzversicherung - ein durchaus wichtiger Schutz, wenn man gesetzlich versichert ist. Dennoch kann es gute Gründe geben, die Versicherung zu kündigen.
 
Sicherlich haben Sie sich gut überlegt, warum Sie Ihre Versicherung kündigen möchten. Vielleicht hatten Sie Probleme mit einer Erstattung oder dem Service Ihrer Versicherung. Oder Sie haben verglichen und möchten zu einem günstigeren Anbieter wechseln?
 
Bei uns finden Sie viele wichtige Tipps und Hinweise rund um die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung. Wir beraten Sie auch gerne, falls Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln möchten.
 
Vertrag kündigen

Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste

  1. keine überstürzte Kündigung aussprechen - eine Kündigung sollte gut überlegt sein!
  2. Laufen noch Behandlungen beim Zahnarzt oder sind bald größere Behandlungen zu erwarten?
  3. Dann sollten Sie eine Kündigung erst aussprechen, wenn alle Behandlungen abgeschlossen sind
  4. Prüfen Sie, welche Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen der Vertrag vorsieht
  5. Verträge, die erst kurz laufen, können in Textform gekündigt werden (z.B. per Mail)
  6. Verträge die länger bestehen, erfordern zur Kündigung Schriftform (eigenhändige Unterschrift)
  7. Schicken Sie die Kündigung per Fax oder Einschreiben als Zugangs-Beweis

Die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung sollte gut überlegt sein

Zunächst ein wichtiger Hinweis: sprechen Sie die Kündigung für ihre Zahnzusatzversicherung nicht überstürzt aus - überlegen Sie gut und prüfen Sie, ob eine Kündigung wirklich der richtige Schritt ist, denn grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Die Rücknahme einer Kündigung ist oft nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muss eine Versicherung dem Wunsch einer Kündigungsrücknahme nicht zustimmen. Sollten Sie es sich also nach ausgesprochener Kündigung noch einmal anders überlegen, kann das problematisch sein.

Üblich ist, dass Versicherungen einer Rücknahme der Kündigung nur begrenzte Zeit zustimmen - zum Beispiel gibt es Versicherungen, die einer Kündigungsrücknahme nur zustimmen, wenn diese spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Kündigung erklärt wird. Andernfalls kann die Versicherung eine Rücknahme der Kündigung auch komplett verweigern oder an Bedingungen knüpfen, zum Beispiel eine neue Risikoprüfung.

Eine Kündigung der Zahnversicherung ist nicht sinnvoll, wenn Sie sich aktuell in einer laufenden zahnärztlichen Behandlung befinden oder wenn Ihr Zahnzustand erahnen lässt, dass in naher Zukunft (umfangreiche) Behandlungen notwendig sind.

Bei Abschluss einer neuen Versicherung sind i.d.R. anfängliche Wartezeiten und Summenbegrenzungen vereinbart. Zusätzlich müssen häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden und / oder laufende und angeratene Behandlungen sind nicht versicherbar.

Sinnvoll ist eine Kündigung also nur, wenn ihr Zahnzustand gut ist und Sie entweder einige Zeit auf eine Versicherung komplett verzichten können und mit dem Abschluss einer neuen Versicherung keine Probleme einhergehen.

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Kündigungsfristen & Laufzeiten einer Zahnzusatzversicherung

Wie die meisten Verträge sind auch Zahnzusatzversicherungen in aller Regel an Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Die Mindestvertragslaufzeit ist gesetzlich auf maximal 2 Jahre begrenzt - eine längere Vertragsbindung ist damit nicht zulässig.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Laufzeiten und Kündigungsfristen der gängigen Anbieter: Zahnzusatzversicherung Laufzeiten

Die Mindestlaufzeit beträgt damit bei den meisten Anbietern 2 Jahre - es gibt aber auch Anbieter, wo die Mindestlaufzeit nur 1 Jahr beträgt. Wichtig ist auch, ob ein Versicherungsjahr mit vollständigen 12 Monaten berechnet wird oder ob das Kalenderjahr als Versicherungsjahr bestimmt ist - wenn das so ist, dann gilt das laufende Jahr als sogenanntes "Rumpfjahr" und endet am 31.12.. Wenn für die Laufzeiten das Kalenderjahr als Versicherungsjahr gilt, hat dies den Vorteil, dass sich die Laufzeit entsprechend verkürzt, wenn man während eines laufenden Jahres einsteigt.

Beispiel Mindestlaufzeit Kalenderjahr:

Schließen Sie am 1.6.2020 eine Zahnzusatzversicherung ab, bei der die Mindestlaufzeit 2 Kalenderjahre beträgt, wäre eine Kündigung zum 31.12.2021 möglich, also nach rund eineinhalb Jahren.

Man sollte also genau lesen, was im Kleingedruckten zum Thema Laufzeit geschrieben steht. Und auch die Kündigungsfrist sollte man beachten. Bei den meisten Versicherungen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Versicherungsjahres (oder Kalenderjahres, wenn vereinbart).

Aber auch hier gibt es Unterschiede - bei der Bayerischen zum Beispiel gilt nur 1 Monat Kündigungsfrist. Und manche Anbieter verzichten gleich komplett auf anfängliche Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Vertragsbindung bieten zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung ERGO, die Deutsche Familienversicherung (DFV) oder der Münchener Verein an. Bei diesen Anbietern könnte man also sofort nach Vertragsabschluss wieder kündigen. Bei der ERGO und dem Münchener Verein geht das monatlich, bei der Deutschen Familienversicherung sogar taggenau.

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Zahnzusatzversicherung kündigen nach Beitragserhöhung / Prämienerhöhung

Erhöht eine Versicherung die Beiträge, überlegen sicherlich viele Versicherte den Vertrag zu kündigen. An dieser Stelle noch mal der Hinweis, den wir eingangs schon gegeben hatten: überlegen Sie sich die Kündigung gut und handeln Sie nicht aus der ersten Emotion heraus.

Wenn die Versicherung die Beiträge stark erhöht, mag der erste Impuls vielleicht sein "da kündige ich". Dennoch macht das wenig Sinn, wenn Sie die Versicherung in absehbarer Zeit brauchen werden. Erkundigen Sie sich vor einer Kündigung am besten bei Ihrem Zahnarzt, ob er bescheinigen kann, dass ihre Zähne derzeit vollkommen intakt sind. Sollte das nicht der Fall sein, sollten vor einer Kündigung unbedingt alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den Zähnen abgeschlossen worden sein.

Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht nach §205 VVG. Unterschieden werden dabei zwei Fälle:

1. Kündigung nach einer außerordentlichen Beitragsanpassung §205 Absatz 4

  • (4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Teilt der Versicherer also zum Beispiel mit, dass die Beiträge aufgrund steigender Schadenquoten erhöht werden müssen, hat man nach Erhalt des Anpassungs-Schreibens 2 Monate Zeit, die Kündigung auszusprechen.

2. Kündigung bei Erreichen vertraglich vorgesehener Altersgruppen

  • (3) Ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintreten anderer dort genannter Voraussetzungen die Prämie für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder die Prämie unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen, wenn sich die Prämie durch die Änderung erhöht.

Wenn also in den Versicherungsbedingungen Altersgruppen-Wechsel vorgesehen sind und man also weiß, dass der Beitrag zum Beispiel alle 5 oder alle 10 Jahre altersbedingt ansteigt, dann entsteht dadurch ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

In diesem Fall hat man sogar noch länger Zeit, die Kündigung auszusprechen und zwar bis zu 2 Monate nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Beispiel:

Der Versicherer informiert den Versicherten im November, dass der Beitrag ab 1. Januar aufgrund des Erreichens einer neuen Altersklasse um 5 Euro steigt - der Versicherte hat dann bis zum 28. Februar Zeit, die Kündigung (ggf. rückwirkend) zum 1. Januar auszusprechen.

Viele Menschen glauben zudem, dass man die Zahnzusatzversicherung nach einem Schadenfall kündigen kann, also nachdem man sie in Anspruch genommen hat. Zum Beispiel auch dann, wenn die Versicherung nicht bezahlt hat - im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten ist das bei der Zahnzusatzversicherung nicht der Fall. Es besteht also kein Sonderkündigungsrecht nach einem Leistungsfall!

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Muster / Vorlage zur Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Neben der Beachtung von Laufzeiten und Kündigungsfristen ist auch wichtig, dass die Kündigung eine bestimmte Form erfüllt. Verträge die nach dem 1.10.2016 neu abgeschlossen worden sind, können nach neuestem Recht auch in Textform gekündigt werden. Das bedeutet, dass die Kündigung nicht unterschrieben worden sein muss. Neue Verträge lassen sich z.B. also auch mit einem einfachen E-Mail kündigen.

Für Verträge, die vor dem 1.10.2016 abgeschlossen worden sind, gelten weiterhin die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Darin ist normalerweise die Schriftform für die Kündigung vorgesehen. Das bedeutet, dass eine Kündigung vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben worden sein muss.

Wichtig ist auch, dass die zu versichernde Person Kenntnis von einer Kündigung hat, falls diese älter als 16 Jahre ist. Möchten also Eltern für ihre inzwischen erwachsen gewordenen Kinder einen Vertrag kündigen, wo noch der Vater oder die Mutter als Versicherungsnehmer eingetragen ist, muss das erwachsene Kind mit unterschreiben.

Eine Kündigung kann zudem vom Versicherer zurückgewiesen werden, wenn sie nicht eindeutig formuliert ist oder ein falscher Kündigungstermin genannt ist. Vorsichtig sollte man also sein mit Formulierungen wie "hiermit kündige ich per sofort" oder "ich möchte umgehend kündigen" - prüfen Sie vor der Kündigung welche Fristen gelten und nennen sie im Kündigungsschreiben den korrekten Kündigungszeitpunkt.

Alternativ können Sie auch schreiben "hiermit möchte ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen". Ärgerlich ist es insbesondere, wenn die Kündigung zwar gerade noch fristgemäß ausgesprochen wurde, aber ein falscher Termin in der Kündigungserklärung genannt war - die Versicherung lässt sich dann gerne etwas Zeit für die Bearbeitung und teilt erst nach Ablauf der eigentlich gültigen Frist mit, dass die Kündigung zurückgewiesen wird. Der Versicherte muss dann regelmäßig noch ein weiteres Jahr warten, bis er wieder kündigen kann.

"Beliebt" bei manchen Versicherungen ist auch eine Bestätigung des "regulären" Kündigungstermines, obwohl eine frühere Kündigung z.B. wegen Erhöhung der Beiträge möglich gewesen wäre. Auch hier muss man auf eine korrekte Formulierung achten.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir nachfolgend eine Muster-Kündigung für Sie vorbereitet, die Sie als pdf Dokument herunterladen können (Muster-Kündigung für Zahnzusatzversicherung als Download):

Zahnzusatzversicherung Kündigung Vorlage

Wenn man seine Zahnzusatzversicherung kündigt, gibt es vom Versicherer übrigens kein Geld zurück. Es handelt sich um eine Risikoabsicherung und nicht um einen Sparvertrag. Wer also davon ausgeht, dass er im Falle der Kündigung die eingezahlten Beiträge teilweise wieder zurück bekommt, der irrt sich leider.

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