Zahnzusatzversicherung für
Privatversicherte

  • Braucht man als Privatpatient eine Zahnversicherung?
  • Bekommt man mit PKV überhaupt eine Zusatzversicherung?
  • Ausnahme: PKV-Versicherte im Basistarif
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Auch mancher Privatversicherter denkt über den Abschluss einer Zahnversicherung nach, z.B. wenn die versicherten Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung im Rahmen der bestehenden PKV zu niedrig abgesichert sind.

Doch, um eines direkt vorweg zu nehmen: Privatversicherte können in den meisten Fällen keine ergänzende Zahnzusatzversicherung abschließen!!!

Die Voraussetzung bei praktisch allen privaten Ergänzungstarifen ist die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, was dann wiederum alle Privatpatienten ausschließt. Nur in wenigen Ausnahmen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung realisierbar.

Eine dieser Ausnahmen sind zum Beispiel Privatversicherte im Basistarif der PKV - hier gibt es einen Anbieter, der eine Zahnzusatzversicherung anbieten (siehe unten - bitte fordern Sie nur eines dieser Angebote von uns an, wenn Sie im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind!!!)

Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten - Checkliste

  • Wer normal PKV-versichert ist kann keine Zahnzusatzversicherung abschließen
  • Auch Beihilfeberechtigte Beamte (Beihilfe + PKV) können sich nicht zusätzlich versichern
  • Ausnahmen sind z.B. Personen im Basistarif der Privaten Krankenversicherung

Sonderfall Basistarif der PKV: Zahnzusatzversicherung ist möglich

Wer als PKV-Versicherter im Basistarif der privaten Krankenversicherung ist, hat allerdings sehr eingeschränkt die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Hier gibt es zwei Anbieter, die in ihren Annahmerichtlinien für die Zahnversicherung neben gesetzlich Versicherten auch Personen als versicherbar aufführen, die im „Basistarif der PKV“ versichert sind – im einzelnen sind das:

  1. die Württembergische Zahnzusatzversicherung (Tarife Z1, Z2, Z3)
  2. SDK mit den Tarifen ZE30, ZE50, ZE70

Doch bitte vorsicht: mit „Basistarif“ ist nicht einfach eine „schwache“ PKV-Grundversicherung gemeint, die vielleicht einen niedrigen monatlichen Beitrag und dementsprechend schlechte Leistungen hat, sondern der PKV-Basistarif ist ein ganz spezieller Tarif, in dem es für PKV-Anbieter unter gewissen Umständen einen Kontrahierungszwang gibt.

Im PKV-Basistarif werden z.B. Personen aufgenommen, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren und die vor ihrer Ausreise privat Krankenversichert waren.

Auch der Standardtarif für Rentner ist nicht gemeint, in den viele Ältere Versicherte wechseln, um ihre monatlichen Beiträge zu reduzieren.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Unsere 3 Top-Empfehlungen – die besten Tarife für Privatversicherte im Basistarif

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Wuerttembergische Zahnschutz 1 Wuerttembergische Zahnschutz 2 Wuerttembergische Zahnschutz 3
Tarifname Zahnschutz 1 Zahnschutz 2 Zahnschutz 3
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss Nein Nein Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge      
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 90% 70% 50%
Funktionstherapie Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 90% 70% 50%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr
Füllungen 90% 70% 50%
Wurzelbehandlung Nein Nein Nein
PA-Behandlung Nein Nein Nein
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Wuerttembergische Zahnschutz 1 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Wuerttembergische Zahnschutz 2 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr700€
1. - 2. Versicherungsjahr1.400€
1. - 3. Versicherungsjahr2.100€
1. - 4. Versicherungsjahr2.800€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Wuerttembergische Zahnschutz 3 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€
1. - 4. Versicherungsjahr2.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss Nein Nein Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

dent Happy von Vicuritas - Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte

Eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte gibt es am Markt - diese möchten wir Ihnen der Vollständigkeit halber nicht vorenthalten. Doch lassen Sie es mich direkt vorwegnehmen - wir empfehlen diesen Anbieter nicht!

Ein sehr spezielles Angebot bietet die Firma Vicuritas AG aus Ravensburg. Dabei handelt es sich um einen Assekuradeur, der ein Spezialprodukt für Privatversicherte anbietet, mit dem sich die Zahnersatzleistungen einer bestehenden PKV-Versicherung um 10, 15, 20 oder 25% erhöhen lassen.

Die Vicuritas Zahnzusatzversicherung orientiert sich bzgl. der Versicherungsbedingungen an der bestehenden Grundversicherung, d.h. Vicuritas stockt letztlich die Leistung der bestehenden PKV-Versicherung um den versicherten Prozentsatz auf.

Wir haben das Produkt bislang nicht vertrieben, da die Nachfrage extrem gering war und hinter dem Anbieter ein ausländischer Risikoträger stand. Vor einigen Monaten teilte die Vicuritas AG mit, dass der Vertrieb des Produktes dent happy vorübergehend eingestellt werden muss, da der Risikoträger überraschend die Zusammenarbeit beendet habe. Ob das Produkt in Zukunft wieder abgeschlossen werden kann, ist derzeit unklar. Sollten Sie privat Krankenversichert sein und möchten die Zahnversicherung von Vicuritas abschließen, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

 

Tarifwechsel innerhalb des PKV-Vertrages oder Wechsel der Gesellschaft

Wer mit seinen Zahnleistungen unzufrieden ist, könnte auch auf die Idee kommen, seine private Krankenversicherung zu kündigen und zu wechseln. Doch das ist mit verschiedenen Nachteilen behaftet und sollte nur nach sorgfältiger Abwägung und Beratung durch einen Fachmann erfolgen (z.B. neue Wartezeiten, neue Gesundheitsprüfung, unter Umständen Unisex-Tarif statt Bisex, Verlust von Alterungsrückstellungen, u.a.).

Besser ist im Regelfall die Prüfung eines Tarifwechsels innerhalb der bestehenden PKV. Prüfen Sie zunächst, ob ihr PKV-Vertrag möglicherweise ein Optionsrecht zum Wechsel in einen besseren Tarif vorsieht.

Alternativ können Sie bei Ihrem PKV-Anbieter anfragen und sich Wechsel-Möglichkeiten in andere Tarife mit besseren Leistungen für Zahnersatz, Prophylaxe oder Zahnbehandlung aufzeigen lassen.

Copyright 2024 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr