Zahnzusatzversicherung Füllungen

  • Schöne weiße Füllungen - kein Problem
  • Amalgam - das muss nicht sein!
  • 100% für hochwertige Mehrschichtfüllungen
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Findet der Zahnarzt Karies, muss gebohrt werden und der Zahn benötigt eine Füllung. Doch schöne weiße Zähne haben ihren Preis - in unserem Ratgeber finden Sie viele hilfreiche Tipps rund um die Zahnzusatzversicherung für Füllungen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet als Standard-Füllung nur Amalgam. Das ist zum einen nicht besonders ästhetisch und zum anderen ist Amalgam immer wieder auch aus gesundheitlichen Gründen in der Kritik.

Hochwertige Kunststofffüllungen oder Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik sind teuer. Ohne Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen! Welche Zahnzusatzversicherung gute Leistungen für Füllungen bietet, finden Sie in unserem Ratgeber.

Zahnzusatzversicherung Füllungen - Checkliste

  • Welche Leistung für Füllungen? 80, 90 oder 100%?
  • Keine Limitierung der maximalen Erstattung für Füllungen
  • Vorhandene Füllungen sollten mit versichert sein

Amalgam immer noch Standard - daher lohnt eine Zahnzusatzversicherung

Immer wieder umstritten ist Amalgam als Füllungsmaterial. Einerseits wird es als das älteste und am besten erforschte Füllungsmaterial bezeichnet, dem in großen klinischen Studien immer wieder die Unbedenklichkeit bescheinigt wird. Andererseits gibt es immer wieder Kritiker, die auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Quecksilber hinweisen, den Hauptbestandteil von Amalgam. Zuletzt wurde die Diskussion wieder entfacht, nachdem Amalgam seit 2018 bei Kindern und Schwangeren verboten wird.

Unabhängig davon ist Amalgam nicht besonders ästhetisch und die meisten Menschen wünschen sich lieber eine Zahnfüllung in „weiß“, beispielsweise aus Keramik oder Kunststoff - dafür muss man allerdings i.d.R. privat zuzahlen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten nur einfache Zahnfüllungen aus Amalgam - dafür vergüten die Kassen je nach Größe der Füllung rund 30 bis 50 Euro (BEMA-Zuschuss 13a, 13b, 13c, 13d). Wer eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff oder sogar ein Inlay aus Keramik möchte, muss einiges aus eigener Tasche bezahlen - daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Füllungen

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Concordia zahn sorglos Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100
Tarifname zahn sorglos Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnzusatzversicherung - weiße Füllung ist nicht gleich weiße Füllung

Oft ist die Rede von „weißen“ Füllungen - doch da gibt es gewaltige Unterschiede. Wir versuchen, die wichtigsten Füllungsmaterialien kurz vorzustellen:

1. weiße Zementfüllungen (Glasionomerzement)

Zementfüllungen sind günstig und weiß bis hellgrau - sie können ähnlich wie Amalgam komplett auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Allerdings sind sie nur sehr begrenzt haltbar (ca. 1-2 Jahre) und werden daher eher bei Milchzahndefekten verwendet oder als provisorische Füllung bei bleibenden Zähnen - als langfristige Zahnerhaltmaßnahme sind sie nicht geeignet.

2. weiße Kompomer-Füllungen

Kompomer ist ein Kombi-Material aus Zement und Komposit (Kunststoff). Wie auch Zement eignen sich Kompomer-Füllungen nicht zur dauerhaften Versorgung von bleibenden Backenzähnen. Das Einsatzgebiet ist ähnlich wie bei reinen Zementfüllungen eher die Übergangslösung bis zu einer endgültigen Versorgung (z.B. mit einem Inlay).

3. Kompositfüllungen / hochwertigere Kunststofffüllungen

Komposite bestehen zu etwa 20% aus Kunststoff und ca. 80% aus sehr feinen Glasteilchen. Das Material ist relativ beständig und je nach genauem Anwendungsverfahren können Kompositfüllungen sehr langlebig sein. Zähne mit größere Defekten lassen sich in Mehrschichttechnik sehr hochwertig aufbauen - mittels dentinadhäsiver Befestigung entsteht eine Zahnversorgung, die etwa zwischen 4 und 10 Jahren halten kann. Die Mehrkosten einer solchen Füllung (gegenüber Amalgam) sind privat zu tragen - je nach Größe des Defektes betragen die Zusatzkosten rund 100 Euro pro Zahn. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten.

4. Einlagefüllungen / Inlays aus Gold oder Keramik

Einlagefüllungen, auch als Inlays bezeichnet, werden passgenau im zahntechnischen Labor angefertigt. Moderne Zahnarzt-Praxen bieten teilweise auch CEREC-Inlays aus Keramik an, die mittels eines computergesteuerten Verfahrens direkt vor Ort in einem 3D-Drucker hergestellt werden können. Die meisten Menschen bevorzugen wegen der Optik Inlays aus Keramik, obwohl Gold-Inlays eine längere Haltbarkeit von ca. 10-20 Jahren attestiert wird (Keramik-Inlays rund 8-15 Jahre). Die Kosten eines Inlays liegen etwa zwischen 400 und 800 Euro, wobei die gesetzliche Krankenkasse auch hier nur den Regelsatz einer Amalgam-Füllung von rund 30-50 Euro erstattet. Die privaten Eigenanteile bei Inlays liegen damit im Regelfall bei rund 90 bis 95% - gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Einlagefüllungen / Inlays.

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Zahnzusatzversicherung für Füllungen - welche Tarife sind die besten?

Teure Einlagefüllungen (auch Inlays genannt) werden bei den meisten Versicherungen unter dem Oberbegriff „Zahnersatz“ mit aufgeführt, was definitionsgemäß eigentlich nicht ganz richtig ist, handelt es sich dabei doch eher um eine Zahnerhalt-Maßnahme. Bei Füllungen und Einlagefüllungen sollte man darauf achten, dass die private Zahnzusatzversicherung eine möglichst hohe Gesamterstattung zusammen mit GKV bietet (Angabe "inkl. GKV") - sofern die Kassenleistung nicht eingerechnet wird (XY% plus GKV), sollte ebenfalls auf eine möglichst hohe Leistung geachtet werden, da der Eigenanteil wie geschildert sehr hoch ist.

Kunststofffüllungen fallen i.d.R. nicht in den Leistungsumfang einer reinen Zahnersatzversicherung - dafür leisten normal nur Komfort-Tarife, die auch für Zahnbehandlung leisten.

Die höchsten Leistungen für Füllungen und Einlagefüllungen bieten derzeit folgende Zahnzusatzversicherungen:

Die höchsten Leistungen für Inlays und Füllungen bieten:

  • Barmenia MehrZahn 100 + Zahnvorsorge (100% für Füllungen und Einlagefüllungen)
  • Allianz Mein Zahnschutz 100 (100% Leistung bei Füllung / Inlay)
  • Die Bayerische ZAHN Prestige (100% Leistung für Zahnbehandlung inkl. Füllungen und Inlays)
  • Astra Zahn Sieger (100% Erstattung für Füllungen % Einlagefüllungen)
  • DFV Zahnschutz Exklusiv 100 (100% Leistung für Füllungen / Einlagefüllungen)
  • Nürnberger Z100 (100% Absicherung für Zahnersatz, Füllungen & Inlays)
  • DKV KDTP100 + KDBE (Zahnzusatz mit 100% für Füllungen & Inlays)
  • Ottonova Zahn 100 (Tarif mit 100% für Füllungen und Einlagefüllungen / Inlays)
  • ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung (Tarif mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • Münchener Verein Zahnzusatzversicherung Baukasten-Tarif mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • DKV KDTP100 + KDBE (Zahnzusatz mit 100% für Füllungen & Inlays)
  • Hallesche GIGA Dent (Zahnzusatzversicherung mit 90-100% für Inlays und 100% für Kompositfüllungen)
  • Württembergische Vollschutz 1 (Zahnversicherung mit 90% + GKV für Inlays und 100% für Kunststofffüllungen)
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