Zahnzusatzversicherung für Beamte

  • Kann man als Beamter eine Zusatzversicherung abschließen?
  • Beihilfe & PKV schließen Zusatzversicherung leider aus
  • Beamte mit Heilfürsorge-Anspruch können sich versichern
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Um eines direkt vorwegzunehmen: eine Zahnzusatzversicherung für Beamte kommt nur in Betracht, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge haben.

Wenn Sie als beihilfeberechtigter Beamter privat krankenversichert sind, können Sie keine Zahnzusatzversicherung abschließen. In diesem Fall ergänzen Sie die zustehende Beihilfe mit einer privaten Restkostenversicherung (z.B. 50% Beihilfe + 50% PKV Restkosten). Eine zusätzliche Versicherung für die Zähne kann in diesem Fall nicht abgeschlossen werden!

Manche Beamtengruppen haben während ihrer aktiven Dienstzeit keinen Anspruch auf Beihilfe-Leistungen, sondern auf Heilfürsorge. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten. Hier gibt es einige (nicht alle!) Versicherungen, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten.

Polizei Beamter

Zahnzusatzversicherung für Beamten - Checkliste

  • Nicht möglich für Beihilfeberechtigte Beamte (Beihilfe + PKV)
  • Voraussetzung: gesetzliche Krankenversicherung oder Heilfürsorge
  • Möglich zum Beispiel für Polizeibeamte mit Heilfürsorgeanspruch

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Beamte sinnvoll?

Wer als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat und die verbleibenden Krankheitskosten mit einer privaten Krankenversicherung in einem sogenannte Beamten-Restkostentarif (z.B. bei der Debeka, Signal-Iduna, DBV oder anderen klassischen Beamten-Versicherungen) abgesichert hat, der kann keine private Zahnzusatzversicherung abschließen, da alle Versicherungen in den Bedingungen als Voraussetzung die Mitgliedschaft in einer GKV (gesetzliche Krankenversicherung) definieren.

Beispiel: Beihilfe 50% - PKV Restkostentarif 50% → keine Zahnzusatzversicherung möglich

Dasselbe gilt auch, wenn Ihr beihilfeberechtigter Ehegatte oder Ihre Kinder über die Beihilfe (70 bzw. 80%) mit privater Krankenversicherung (20 bzw. 30%) abgesichert sind.

Sinnvoll bzw. möglich ist eine ergänzende Zusatzversicherung für Beamte also nur, wenn diese freiwillig gesetzlich krankenversichert sind oder z.B. als Polizisten oder Feuerwehrleute Anspruch auf die freie Heilfürsorge haben.

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Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 85+ Wuerttembergische Zahnschutz 2 Signal Iduna Kompakt-Plus
Tarifname Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 85+ Zahnschutz 2 Kompakt-Plus
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
   
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 85 - 90% 70% 65%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 85% 70% 65%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 50% max. 2x 30€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 50%
Füllungen 100% 100% 70% 50%
Wurzelbehandlung 100% 85% Nein 50%
PA-Behandlung 100% 85% Nein 50%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 50% nur bei Unfall Keine Leistung 50%
Begrenzungen Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Keine Leistung Ja max. 1280 € p.a.
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Leistung 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 85+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Wuerttembergische Zahnschutz 2 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr700€
1. - 2. Versicherungsjahr1.400€
1. - 3. Versicherungsjahr2.100€
1. - 4. Versicherungsjahr2.800€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung: die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind dauerhaft auf 1.280€ je 1 Jahr begrenzt. Es können also auf Dauer – auch nach vielen Jahren Vertragszugehörigkeit - nur Leistungen in maximal dieser Höhe in Anspruch genommen werden!

Ja, die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.280€
2. Versicherungsjahr1.280€
3. Versicherungsjahr1.280€
4. Versicherungsjahr1.280€
5. Versicherungsjahr1.280€
6. Versicherungsjahr1.280€
7. Versicherungsjahr1.280€
8. Versicherungsjahr1.280€

Während der ersten 8 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.240€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Ja
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein Nein
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Welche Zahnzusatzversicherung als gesetzlich versicherter Beamter?

Wer als Beamter gesetzlich krankenversichert ist (z.B. als Lehrer), kann im Prinzip jede private Zahnzusatzversicherung abschließen. Hier gibt es aufgrund des Beamten-Status nur wenig zu berücksichtigen.

Relevant sein könnte einzig und allein die Frage, was im Falle einer privaten Zusatzversicherung mit einer etwaigen Leistung der Beihilfestelle passiert, denn auch gesetzlich krankenversicherte Beamte sind grundsätzlich beihilfeberechtigt.

Optimal sind hier Tarife, die entweder Vorleistungen aus anderen Leistungsquellen gar nicht anrechnen (z.B. 50% Leistung plus GKV / Leistungen aus anderen Quellen) oder aber in einem abgesicherten Gesamtprozentsatz explizit nur die GKV-Leistung anrechnen / abziehen, nicht jedoch Leistungen von weiteren Versicherungen oder der Beihilfe (z.B. 80 oder 90% abzüglich GKV-Leistung ohne Anrechnung Beihilfe).

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, wo die Bedingungen regeln, dass alle Vorleistungen „Dritter“ vom Erstattungsprozentsatz abgezogen werden, der bekommt zwar am Ende des Tages auch z.B. 80 oder 90% (je nach Tarif), profitiert dann aber nicht zusätzlich von den Leistungen seiner Beihilfe.

Sonderfall: Zahnzusatzversicherung für Soldaten

Auch Soldaten gelten ja als Beamte, haben allerdings einen Sonderstatus, da aktive Soldaten im Regelfall weder gesetzlich krankenversichert sind und auch keinen Anspruch auf Heilfürsorge haben (auch wenn das umgangssprachlich gerne so bezeichnet wird).

Soldaten haben Anspruch auf die sogenannte „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ (abgekürzt UTV).

Hier gibt es aktuell nur zwei Zahnzusatzversicherungen, die aufgrund der Annahmerichtlinien Soldaten überhaupt aufnimmt:

1. Barmenia Zahnzusatzversicherung

2. Münchener Verein Zahnzusatzversicherung

Andere Versicherungsgesellschaften kommen bei der Zahnversicherung nicht in Betracht für Soldaten.

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