Zahnersatz, Festzuschüsse & Bonusheft - Ratgeber

Zahnersatz, Festzuschüsse & Bonusheft

Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

zuletzt aktualisiert 24.01.2022

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen. Das heißt: Bei einer Krone, Brücke oder Zahnprothese sparen Sie Geld.

Auch wenn Sie eine  Zahnversicherung abgeschlossen haben, bringt Ihnen das Bonusheft Vorteile. Auch bei einer Zusatzversicherung erhöhen manche Anbieter den Zuschuss. Bei vielen Tarifen gibt es bei Nachweis regelmäßiger Bonusheft-Stempel bis zu 10% mehr Leistung.

Das Zahnarzt-Bonusheft lohnt sich also in jedem Fall. Wir sagen Ihnen, was Sie im Einzelnen sparen können und worauf Sie beim ordnungsgemäßen Führen eines Bonusheftes achten müssen.

Was ist das Bonusheft?

Mit dem Bonusheft können Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber nachweisen, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.

Mit einem solchen Nachweis bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse höhere Festzuschüsse beim Zahnersatz. Haben Sie noch kein Nachweisheft, dann fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt danach – es lohnt sich langfristig auf jeden Fall.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, auch Ihre mitversicherten Familienangehörigen (z. B. Kinder und Jugendliche), sollten ein Bonusheft haben.

Das Nachweisheft ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie. Es kostet Sie nichts – im Gegenteil, Sie haben nur Vorteile dadurch.

70 oder 75 Prozent Festzuschuss statt 60 Prozent

Fehlenden Zahn ersetzen

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent des Betrags für die einfache Regelversorgung.

Die Regelversorgung ist eine günstige Versorgung, die den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht: ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten hier mit einem Katalog in dem etwa 50 verschiedene Einzelbefunde aufgeführt sind.

Der Festzuschuss heißt deswegen Festzuschuss, weil sich der Versicherte mit diesem Zuschuss auch für eine höherwertigere Versorgung entscheiden kann, die sogenannte gleichartige oder andersartige Versorgung. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bleibt dabei für den Versicherten immer gleich hoch und wird daher „Festzuschuss“ genannt.

Ein Beispiel: Versorgung eines fehlenden Backenzahnes

Musste z.B. der vorletzte Backenzahn (6er) vollständig gezogen werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den fehlenden Zahn zu ersetzen.

Regelversorgung – Brücke aus unedlem Metall, ohne Verblendung

Kosten der Regelversorgung:

785,23 €

Festzuschuss ohne Bonus:

471,14 € (60 %)

Festzuschuss mit Bonus 5 Jahre:

549,66 € (70 %)

Festzuschuss mit Bonus 10 Jahre:

785,23 € (75 %)

Stand: Februar 2022 | Quelle: https://www.kzbv.de/festzuschussbetraege

Andersartige Versorgung: Implantat mit Krone aus Keramik

Kosten für Zahnimplantat: ca. 2.400 Euro (mit Suprakonstruktion)
→ Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (siehe oben Regelversorgung)

Bonusheft

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nicht nach der Art der Versorgung, sondern nur nach dem Befund. Man spricht auch vom sogenannten „befundorientierten Festzuschuss“. Dadurch muss der Kassenpatient bei hochwertigen Zahnersatz-Lösungen deutlich höhere Eigenanteile tragen.

Weiterführende Informationen: https://www.kzbv.de/festzuschussbetraege

Wer mit dem Bonusheft belegen kann dass er in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung oder Behandlung beim Zahnarzt waren, bekommt einen Zuschuss von 70 Prozent bezogen auf die Regelversorgung.

Ihr Zuschuss erhöht sich sogar auf 75 Prozent, wenn Sie lückenlos zehn Jahre mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt waren.

Wie funktioniert das Bonusheft?

Mit einem regelmäßig abgestempelten Bonusheft bekommen Sie zum normalen Zuschuss Ihrer Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus).

Wie oft braucht man einen Stempel?

Regelmässig die Zahnarzttermine wahrnehmen

Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei Kontrollen pro Jahr. Diese Kontrollen für Kinder und Jugendliche finden im Rahmen des sogenannten IP-Vorsorgeprogramms statt (IP = Individualprophylaxe).

Alle Zahnarztbesuche werden im Bonusheft mit Stempeln dokumentiert. Die Praxis kreuzt entweder die "Zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an.

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann die Vorteile des Bonusheftes nicht in Anspruch nehmen.

Man muss mindestens fünf Jahre lang regelmäßig die Zahnarzttermine wahrnehmen und das Nachweisheft stempeln lassen, um einen Anspruch auf einen Bonus-Zuschuss zu haben.

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Wo bekomme ich das Bonusheft?

Das Zahnarzt-Bonusheft stellt Ihnen Ihre Zahnarztpraxis aus. Fragen Sie danach – jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch darauf.

Private Zahnzusatzversicherung mit Bonusheft

Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss der Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten im Falle eines Zahnersatzes. Aber wie ist das, wenn jemand eine private Zahnzusatzversicherung hat?

Wird dann das Nachweisheft überflüssig? Die Antwort lautet: Man kann bei einer abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung noch zusätzlich mit dem Bonusheft sparen, der Eigenanteil reduziert sich weiter.

Für eine Zahnkrone zahlt eine private Zahnzusatzversicherung wie zum Beispiel die Bayerische ZAHN Komfort 80 Prozent der Gesamtkosten. Mit einem Nachweisheft übernimmt die Versicherung 90 Prozent der Kosten.

Viele Tarife belohnen das Führen eines Bonusheftes

Versicherer Tarif Erstattung ohne Bonusheft Erstattung mit Bonusheft
Die Bayerische ZAHN Komfort 80% 90% (5 Jahre)
Hallesche Giga.Dent 90% 100% (5 Jahre)
Continentale CEZP-U 80% 85% (5 Jahre)
90% (10 Jahre)
ARAG Z90 Bonus 80% 90% (5 Jahre)
Universa Uni-dent Privat 80% 85% (5 Jahre)
90% (10 Jahre)
AXA Dent premium U 85% 90% (5 Jahre)
Inter Z90 + ZPro 75% 85% (5 Jahre)
90% (10 Jahre)

Was tun, wenn ein Stempel fehlt?

Sie können einen Stempel nachtragen lassen, wenn Sie nach einer Kontrolluntersuchung (Erwachsener) oder Prophylaxe-Maßnahme (Kinder, Jugendliche) vergessen haben, diese dokumentieren zu lassen.

Warten Sie nicht zu lange und bitten Sie Ihre Zahnarztpraxis, den Stempel nachzutragen. Bitte beachten Sie, dass es Ihre Aufgabe ist, an den Eintrag ins Bonusheft zu denken.

Bonusheft voll – was nun?

Ihre Zahnarztpraxis stellt jederzeit ein neues Nachweisheft aus, sollte Ihr aktuelles Bonusheft voll sein. Ihre bisher gesammelten Stempel verlieren selbstverständlich nicht ihre Gültigkeit.

Wenn das Bonusheft verlorengegangen ist

Ohne Nachweisheft bekommen Sie keinen erhöhten Zuschuss – Sie müssen Ihrer Krankenkasse gegenüber mit dem Bonusheft Ihre Zahnarztbesuche nachweisen, um 60 Prozent oder 65 Prozent Zuschuss statt 50 Prozent zu erhalten.

Wenn das eigene Bonusheft oder das Ihrer Kinder verlorengegangen ist, stellt Ihre Zahnarztpraxis für Sie ein neues aus. Anhand der Patientenkartei kann man nachvollziehen, wann Sie zur Untersuchung oder Behandlung da waren.

Kompliziert wird es, wenn Sie den Zahnarzt gewechselt haben. Dann müssen Sie im neuen Nachweisheft diese Daten bei Ihrer früheren Praxis nachtragen lassen.

Übrigens: Bei einem Zahnarztwechsel, zum Beispiel nach einem Umzug, verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Die neue Praxis setzt die Einträge fort oder stellt ein weiteres Nachweisheft aus.

Das „alte" Bonusheft darf nicht in den Papierkorb wandern – es muss der Krankenkasse im Falle einer Zahnersatz-Behandlung zusammen mit dem zweiten Heft vorgelegt werden.

Tipp: Damit Sie das Bonusheft nicht verlieren oder verlegen, ist es ratsam, es immer am selben Platz aufzubewahren – entweder zu Hause bei anderen wichtigen Unterlagen oder in der Brieftasche.

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