Wie funktioniert eine
Zahnzusatzversicherung?

  • Bekomme ich sofort Leistungen? Oder muss man warten?
  • Was für Leistungen bieten Zahnzusatzversicherungen?
  • Wie läuft die Kostenerstattung ab, etc.?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bei Bedarf hohe Rechnungen für Zahnersatz. Hat man keine Versicherung, müsste man die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Kasse getragen werden, aus eigener Tasche finanzieren. Wer das nicht möchte, kann sich absichern.

Die meisten Menschen befassen sich erst dann mit dem Thema Zahnzusatzversicherung, wenn sie merken, dass ein Zahnarztbesuch mit hohen Kosten verbunden ist. Viele fragen sich dann, wie eine Zahnzusatzversicherung eigentlich funktioniert. Muss man warten oder kann man sofort Leistungen bekommen?

Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab? Wie muss ich mich bei Eintritt eines Leistungsfalles verhalten? Wie lange dauert die Erstattung? Diese Fragen möchten wir im folgenden beantworten.

 

Gebiss mit Geld im Mund

Zahnzusatzversicherung - so funktioniert´s

  1. Man zahlt monatlich Beiträge - im Gegenzug trägt die Versicherung das Risiko für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, teilweise auch Prophylaxe
  2. Wichtig: Rechtzeitig versichern - laufende oder geplante Behandlungen sind im Regelfall von der Leistung ausgenommen
  3. Im Antrag müssen meist Gesundheitsfragen beantwortet werden - es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung
  4. Die Wartezeit beträgt meist 8 Monate - Leistungen sind i.d.R. anfänglich gestaffelt (meistens über einen Zeitraum von 3-4 Jahren)
  5. Zur Erstattung reicht man der Versicherung die Rechnungen ein - die Zahlung geht auf das eigene Konto
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Zahnzusatzversicherung abschließen - so funktioniert das

Wie funktioniert der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung? Im Prinzip ganz einfach: wenn man sich für eine bestimmte Zahnzusatzversicherung entschieden hat, stellt man beim Anbieter einen Antrag auf Aufnahme in die Versicherung. Dazu füllt man meist einen Papierantrag aus - manche Versicherungen bieten den Abschluss mittlerweile auch online an.

Meist sind in diesem Antrag Fragen zur Zahngesundheit zu beantworten (z.B. ob schon Zähne fehlen oder ob Behandlungen geplant sind). Es gibt aber auch Anbieter, die keine Gesundheitsfragen stellen - je nachdem, wie diese Gesundheitsprüfung verläuft, wird man angenommen oder abgelehnt (z.B. weil der Zahnzustand nicht den Annahmebedingungen entspricht).

Achtung: nach Abschluss besteht meist erst mal eine Wartezeit von 6 oder 8 Monaten - außer man schließt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab

Ob man bei der Antragstellung korrekte Angaben zum Zahnzustand gemacht hat, wird vom Versicherer meist erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Üblicherweise erfolgt beim ersten Leistungsfall eine Arztanfrage, um die Angaben des Versicherten zu überprüfen. Wer im Antrag falsche Angaben gemacht hat, läuft Gefahr, dass ihm der Versicherungsschutz wieder gekündigt wird (Rücktritt vom Vertrag oder Anfechtung). Bei der Antragstellung sollte man also unbedingt die Wahrheit über den Zahnzustand offenlegen!

Auch wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, so sind dennoch im Regelfall alle "laufenden Versicherungsfälle" von der Leistung ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn eine Behandlung bereits angeraten oder geplant war, kann man dafür (mit wenigen Ausnahmen) keine Versicherung mehr abschließen. Man sollte eine Zahnzusatzversicherung also rechtzeitig abschließen, wenn mit den Zähnen noch alles in Ordnung ist. Es gibt zwar Tarife, die in manchen Fällen trotzdem noch leisten (siehe Zahnzusatzversicherung bei laufender / geplanter Behandlung) aber das funktioniert nicht in jedem Fall und bietet oft keine optimalen Leistungen.

Ist man dann aufgenommen worden, bezahlt man jeden Monat seine Beiträge für die Versicherung. Im Gegenzug trägt die Versicherungsgesellschaft gemäß den Versicherungsbedingungen das Risiko, dass sich der Zahnzustand verschlechtert und womöglich teure Behandlungen notwendig werden.

Zahnzusatzversicherung - so funktioniert der Leistungsfall

Tritt ein Schadensfall ein, funktioniert die Abwicklung mit einer Zahnzusatzversicherung folgendermaßen:

Vor Behandlungsbeginn kann man sich einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen. Die Planungen kann man bei der privaten Zahnzusatzversicherung einreichen und sich vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage erteilen lassen. Die Versicherung prüft dann die geplanten Behandlungen und teilt dem Versicherten vorher mit, ob und in welcher Höhe man mit Leistungen rechnen kann.

Die Prüfung eines Kostenplanes ist bei den meisten Verträgen nicht verpflichtend, liegt aber im Interesse des Versicherten, falls es bei der Erstattung um höhere Leistungsbeträge geht.

Ist alles geklärt, kann der Versicherte die Behandlung beim Zahnarzt durchführen lassen. Die Behandlungsrechnungen müssen vom Versicherten an den Zahnarzt bezahlt werden. Der Versicherte kann wiederum die Rechnungen an seine Versicherung einreichen. Das funktioniert entweder per Post oder bei vielen Versicherungen mittlerweile auch digital. Manche Anbieter haben mittlerweile eine App für Handy und Smartphone, mit der man Rechnungen einfach abfotografieren kann.

Nach Einreichung prüft die Versicherung die Rechnungen und erstattet den vertraglich geschuldeten Betrag direkt auf das Konto des Versicherten. Eine Direktabrechnung zwischen Versicherung und Zahnarzt ist nicht möglich, da zwischen diesen beiden Parteien keinerlei Rechtsbeziehung besteht.

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie unter: Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen

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