Was ist Freie Heilfürsorge?

  • Was versteht man unter Freie Heilfürsorge?
  • Wer bekommt Freie Heilfürsorge?
  • Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Die freie Heilfürsorge stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine weitere Versicherungsform in Deutschland speziell für Beamte dar. Hierbei übernimmt der Dienstherr (Land oder Bund) die Krankheitskosten Absicherung.

Dies hat den Hintergrund, dass bestimmte Berufe als besonders risikoreich, oder gefährlich eingestuft werden und somit die privaten Krankenversicherer sehr hohe Beiträge für diese Berufsgruppen verlangen würden, oder sie gar nicht versichern würden. Zu solchen risikoreichen Berufsgruppen gehören zum Beispiel der Polizist, der Bundespolizist, der Feuerwehrmann bzw. die Feuerwehrfrau, der Justizvollzugsbeamte, oder auch der Zivildienstleistende.

Polizist mit Kelle

Was ist Freie Heilfürsorge? Wer ist Heilfürsorgeberechtigt? - Checkliste

  • Besonders gefährdete Beamte haben Anspruch auf Freie Heilfürsorge
  • Polizisten und Feuerwehrleute haben i.d.R. Anspruch auf Heilfürsorge
  • Heilfürsorgeberechtigte sollten eine private Zahnzusatzversicherung abschließen

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Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100 Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge
Tarifname Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100 Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-2016,00 €
21-3018,85 €
31-4028,55 €
41-5036,85 €
51-6049,25 €
61-10057,45 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% 100%
Versiegelung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Freie Heilfürsorge – auch für Familienmitglieder von Polizist und Feuerwehrmann?

Familienmitglieder eines in der freien Heilfürsorge Versicherten können sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in der freien Heilfürsorge mitversichern. Familienmitglieder haben die Möglichkeit, insofern sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, den einen Teil der Krankenversicherung über die Beihilfe und einen Teil über eine private Krankenversicherung, oder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.

Freie Heilfürsorge – Endet sie irgendwann?

Die Krankenversicherung in der freie Heilfürsorge endet sobald die aktive Dienstzeit beendet wird. Das heißt mit Antritt des Rentenalters muss sich der Beamte dann privat Krankenversichern. Da hiermit eine Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte schon bei Beginn der Versicherung in der freien Heilfürsorge eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese “friert“ sozusagen den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung im Alter.

Wichtig: mit Ende der aktiven Dienstzeit, kann auch eine Zahnzusatzversicherung nicht weiter aufrecht erhalten haben - die Voraussetzung für den Fortbestand ist der Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. die Mitgliedschaft in einer GKV, was üblicherweise nicht mehr gegeben ist (Pensionäre haben Anspruch auf Beihilfe und sichern restliche Krankenkosten üblicherweise über eine Vollkrankenversicherung privat ab).

Heilfürsorgeberechtigt - risikoreiche Berufsgruppen bei Bund und Länder

Anspruch auf Heilfürsorge haben Berufsgruppen, die als besonders risikoreich oder gefährlich gelten und für Land, oder Bund im aktiven Dienst arbeiten. Somit sind oft Beamte der Polizei oder Feuerwehr über die freie Heilfürsorge krankenversichert.

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Heilfürsorgeberechtigt - Unterschiede nach Bundesland und Dienstherr

  • Polizisten, Polizeivollzugsbeamte bei Bund und Ländern
  • Bereitschaftspolizei
  • Bundespolizei
  • Polizeianwärter
  • Berufsfeuerwehr
  • Justizvollzugsangestellte
  • Zivildienstleistende
  • Zeitsoldat

Mit Ende der Dienstzeit endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge

Die Heilfürsorgeberechtigung endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit. Daher sollten sich ein Polizist oder Feuerwehrmann, schon am Anfang seiner Dienstzeit, über eine Krankenversicherung im Alter Gedanken machen. Denn eine private Krankenversicherung kann nur so lange abgeschlossen werden, solange der zu Versichernde noch gesund ist. Daher sollte dieser Zustand in jungen Jahren mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung eingefroren werden.

Wichtig: eine Zahnzusatzversicherung kann ebenfalls nur so lange bestehen, wie auch Anspruch auf Heilfürsorge gegeben ist - mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, endet daher üblicherweise auch die Zahnzusatzversicherung.

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