Freie Heilfürsorge und die Bundeswehr

  • Sind Soldaten auch heilfürsorgeberechtigt?
  • Was bedeutet UTV bei der Bundeswehr?
  • Kann man eine Zahnversicherung abschließen?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Soldaten der Bundeswehr haben zwar den Status eines Beamten und würden aufgrund ihrer besonders gefährlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die freie Heilfürsorge erfüllen, allerdings gibt es hier eine andere Krankenversicherungsart.

Soldaten der Bundeswehr sind i.d.R. über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, kurz UTV genannt, versichert. Die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung Leistungen sind insbesondere was die freie Arztwahl betrifft, anders als in der GKV oder Heilfürsorge.

Im Rahmen einer truppenärztlichen Versorgung besteht keine freie Arztwahl, d.h. der Versicherte kann nicht in eine beliebige Praxis gehen und sich behandeln lassen. Es muss immer erst der Truppenarzt aufgesucht werden. Dieser fungiert dann ähnlich wie ein Hausarzt und behandelt den Patienten, oder überweist ihn zu zivilen Ärzten, Bundeswehrkrankenhäusern, oder zivilen Krankenhäusern.

Soldaten mit roter Mütze

Unterschiede zwischen Heilfürsorge und UTV - Checkliste

  • Soldaten haben über die Bundeswehr Anspruch auf die UTV
  • Keine freie Arztwahl im Rahmen der Unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV)
  • Auswahl an Zahnzusatzversicherungen für Bundeswehr-Soldaten eingeschränkt

Auch bei UTV Zahnzusatzversicherung abschließen

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung Leistungen für Zähne sind ähnlich denen der gesetzlichen Krankenversicherung und der freien Heilfürsorge. Das heißt es entstehen ähnlich große Versorgungslücken wie in der GKV oder freien Heilfürsorge, die durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden sollte.

Die Auswahl an möglichen Anbietern ist sehr begrenzt. In Frage kommen nur die Barmenia Zahnzusatzversicherung und die Tarife des Münchener Verein.

Unsere 4 Top-Empfehlungen – die besten Tarife für Soldaten

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Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 100 Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 85+
Tarifname Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 100 Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 85+
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3021,25 €
31-4034,25 €
41-5045,45 €
51-6062,15 €
61-10073,15 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2016,00 €
21-3018,85 €
31-4028,55 €
41-5036,85 €
51-6049,25 €
61-10057,45 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 85 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90% 85%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 85%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 85%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 85+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Familienmitglieder von Soldaten versichert über Beihilfe und PKV

Nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder können sich nicht in der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung mitversichern. Ähnlich wie bei Familienmitgliedern eines freie Heilfürsorge Versicherten, können sie sich über eine Kombination aus Beihilfe und private Krankenversicherung versichern. Für Ehepartner gilt hier 30% private Krankenversicherung und 70% Beihilfe und für Kinder 20% private Krankenversicherung und 80% Beihilfe.

Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nur bei aktiver Dienstzeit danach PKV

Wichtig zu wissen für jeden Soldaten der Bundeswehr, der über die UTV krankenversichert ist, ist das diese nur während der aktiven Dienstzeit gilt! Das heißt sobald der Soldat ausscheidet, muss er sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Da wir mit dem Alter meist nicht gesünder, sondern tendenziell eher kränker werden, und dies den Abschluss einer privaten Krankenversicherung weder einfacher, noch günstiger macht, sollte am besten schon in jungen Jahren eine Anwartschaft für eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Durch diese wird der Gesundheitszustand sozusagen bis zur Beendigung des aktiven Dienstes auf “Eis gelegt“.

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