Zahnzusatzversicherung
steuerlich absetzbar?

  • Zahnversicherung von der Steuer absetzen - so geht´s
  • Wo trage ich die Zahnversicherung bei der Steuererklärung ein?
  • Lohnt es sich die Kosten steuerlich geltend zu machen?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Sie fällt in der Steuererklärung unter die Rubrik Vorsorgeaufwendungen und stellt somit eine Sonderausgabe dar, die steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei vielen Menschen ist der Steuerfreibetrag für Vorsorgeaufwendungen allerdings schon mit anderen Versicherungsbeiträgen voll ausgeschöpft. Für einige Steuerzahler lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung trotzdem.

Wir erläutern genau, für wen sich die Angabe bei der Steuer positiv auswirkt und wo Sie die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen.

 

Steuererklärung Formular

Zahnzusatzversicherung Steuererklärung - Checkliste

  1. Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)
  2. Die Kosten können damit grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden
  3. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen wird häufig durch andere Versicherungen ausgeschöpft
  4. In manchen Fällen kann sich die Angabe bei der Steuer lohnen (z.B. Selbstständige, Ehepaare)

Zahnzusatzversicherung – oft lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung nicht

Wie schon erwähnt, kann die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Leider gibt es einen Haken an der Sache: Die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung werden als sogenannte "sonstige Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet. Und dafür gibt es einen festgelegten Höchstbetrag:

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Stand 2019 / 2020)

  • 1.900 € für Angestellte und Beamte
  • 2.800 € für Selbstständige und Freiberufler
  • Ehepartner können gemeinsam den doppelten Freibetrag beanspruchen

Das Problem: zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen auch andere Versicherungen, wie beispielsweise die allgemeinen Sozialversicherungen (Basisaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) sowie Haftpflicht,- Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Damit bleibt leider oftmals nichts mehr für die Beiträge der Zahnzusatzversicherung übrig, so dass sich diese steuerlich für Viele nicht auswirken.

Interessant ist die Angabe einer Zahnzusatzversicherung zum Beispiel für Studenten, die zwar geringe Aufwendungen für Versicherungen haben und gleichzeitig steuerpflichtige Einkünfte haben. Auch bei Ehepaaren kann die Angabe bei der Steuer sinnvoll sein, wenn beide zusammen veranlagt sind und ein Partner nur geringe Einkünfte hat - der Freibetrag des Partners kann dann mit genutzt werden.

Dieser Beitrag stellt selbstverständlich keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Steuern sparen können, darüber informiert Sie Ihr Steuerberater gerne.

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Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen - so geht´s

Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich die Zahnzusatzversicherung bei Ihnen steuerlich auswirkt, sollten Sie dazu Ihren Steuerberater befragen. Falls Sie die Steuererklärung selbst machen, gehen Sie am besten einfach auf Nummer sicher und tragen die Zahnzusatzversicherung mit ein.

Der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung wird bei gesetzlich Krankenversicherten in der Steuererklärung 2019 in Zeile 22 unter die Rubrik “Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherung (z.B: für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge“, eingetragen.

Steuererklärung Zeile 22Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Insgesamt bis zu maximal 1.900€ (bzw. 2.800€ bei Selbstständigen) können auf diese Art und Weise pro Jahr berücksichtigt werden.

Wenn Sie eine Steuersoftware (z.B. Wiso, Elster) nutzen, werden die Daten zu Zusatzversicherungen im Regelfall abgefragt und automatisch mit angegeben bzw. berücksichtigt.

 

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