Können sich die Beiträge auch bei Tarifen mit Altersrückstellungen erhöhen?
Es kann übrigens in beiden Tarifvarianten zu allgemeinen Beitragserhöhungen kommen, beispielsweise wenn sich im Laufe der Zeit die Schadenquote oder die durchschnittliche Schadenquote eines Tarifes erhöht.
Ob der Tarif Altersrückstellungen hat oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Man sollte also nicht den Fehler machen und davon ausgehen, dass Tarife mit Alterungsrückstellungen gleichzeitig auch immer "beitragsstabil" verlaufen - das ist nicht automatisch gesagt!
So ändern sich Beiträge bei Tarifen ohne Altersrückstellungen
Bei Tarifen nach Art der Schadensversicherung werden die Beiträge in Altersklassen eingeteilt (z.B. 20-30 Jahre, 31-40 Jahre, usw.) - die Beiträge jeder einzelnen Altersgruppe können sich im Verlauf der Zeit ändern. Hier habe ich als Versicherter also zwei Effekte, durch die sich die Beiträge verändern können:
- Beitragsänderung bei Erreichen der jeweils nächsten Altersgruppe (der Zeitpunkt ist bei Abschluss bekannt)
- Beitragsänderung aufgrund Änderungen der Schadenquote / durchschnittlichen Schadenhöhe (Zeitpunkt unbekannt)
Bei Änderungen aufgrund Erreichen der nächsten Altersklasse kenne ich zum einen den Zeitpunkt genau - zusätzlich kann ich als Versicherter grob einschätzen, wie hoch mein Beitrag dann voraussichtlich sein wird, zumindest auf Basis der heutigen Kalkulation. Diese geplanten Beitragssprünge zeigen wir auch in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner für jeden Tarif mit an.
Allerdings gibt es keine Sicherheit, dass der Versicherer die Beiträge nicht erhöhen muss, bis ich selbst in die jeweilige Altersklasse komme.
Eine "außerplanmäßige" Beitragsanpassung aufgrund Änderungen der Schadenquote / durchschnittlichen Schadenhöhe hingegen kann von Zeit zu Zeit stattfinden, ohne dass der konkrete Zeitpunkt bekannt ist.
Beiträge können sich in beiden Fällen sowohl erhöhen als auch sinken - je nachdem, wie die zugrundeliegenden Kalkulationsfaktoren sich ändern. Bei einigen Tarifen ohne Altersrückstellung sinken die Beiträge z.B. in den höheren Altersklassen (etwa ab 65-70 Jahren) wieder, weil hier das Risiko, teuren Zahnersatz zu benötigen, offenbar auch eher sinkt als zunimmt.
So ändern sich Beiträge bei Tarifen mit Altersrückstellung
Bei Tarifen mit Altersrückstellung fällt eine Änderung der Beiträge mit Älterwerden weg - der Beitrag ist von Anfang an konstant kalkuliert.
Das Risiko, dass der Versicherer seine Beiträge von Zeit zu Zeit aufgrund sich ändernder Schadenquote anpasst, besteht aber auch bei diesen Tarifen.