Parodontosebehandlung | Dauer, Kosten & Schmerzen

Autor: Daniel Müller- Redakteur
Daniel Müller

Daniel Müller | Redakteur

Autor: Dr. Martin Kohlschmitt | Zahnarzt & Gastautor
Dr. Martin Kohlschmitt

Dr. Martin Kohlschmitt  | Zahnarzt & Gastautor

zuletzt aktualisiert 16.02.2023

Unbehandelt kann eine Parodontitis erhebliche Auswirkungen auf den gesamten menschlichen Organismus haben. Zudem begleitet sie Betroffene ein Leben lang.

Genau dieser Umstand macht eine systematische Parodontosebehandlung unabdingbar. Das haben auch die gesetzlichen Krankenkassen erkannt! Seit Juli 2021 regelt die PAR-Richtlinie die systematische Therapie von Parodontitispatienten.

In unserem umfangreichen Ratgeber erklären wir Ihnen, was es mit der PAR-Richtlinie auf sich hat. Außerdem gehen wir genau auf die einzelnen Schritte der Parodontosebehandlung ein.

Zahnarzt erklärt vor der Parodontosebehandlung eine Parodontitis am Model
Überblick - Parodontosebehandlung:
  • Die PAR-Richtlinie regelt Ablauf und Maßnahmen einer Parodontitisbehandlung
  • Die Therapiekosten werden von GKV übernommen
  • Kombination aus Behandlung & therapeutischen Maßnahmen
  • Ziel: Beseitigung von Entzündungsherden & Verbesserung der Mundhygiene

Parodontosebehandlung Infografik

Infografik zur Parodontititsbehandlung nach PAR-Richtlinie
Die PAR-Richtline soll die Auswirkungen der Parodontitis nachhaltig stoppen

1.1 Die Parodontosebehandlung in aller Kürze

Bei einer Parodontosebehandlung wird der für die Parodontitis verantwortliche bakterielle Zahnbelag (dentale Plaque) mithilfe von Küretten und Scaler entfernt. Gleiches gilt für die Beläge auf der Wurzel und in den Zahnfleischtaschen. Durch ein anschließendes “Root Planning” (Wurzelglättung) wird es Keimen erschwert, sich erneut anzusiedeln.

Unbehandelt führt eine Entzündung des Zahnhalteapparates zum Rückgang des Zahnfleisches und der Knochensubstanz, wodurch sich Zähne lockern oder sogar verloren gehen können.

Heißt es Parodontose oder Parodontitis?

Umgangssprachlich wird häufig von Parodontose gesprochen. Fachlich korrekt ist allerdings Parodontitisbehandlung. Beide Begriffe meinen in der Regel das Gleiche.

1.2 Warum ist eine Parodontosebehandlung wichtig?

Neben Folgen, die den Kauapparat direkt betreffen, wie z. B. Schmerzen oder Zahnverlust besteht auch die Gefahr schwerwiegender Folgeerkrankungen.

Bakterien können über die Blutbahnen an andere Stellen des Körpers transportiert werden und dort Infektionen auslösen. Beispielsweise deutet vieles darauf hin, dass Parodontitis Arteriosklerose begünstigt und sich dadurch das Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko erhöht.

Bei Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem besteht bei einer unbehandelten Parodontitis ein bis zu 4x höheres Risiko eine Lungenentzündung oder andere Atemwegserkrankung zu erleiden

Eine Verschlimmerung oder schlechtere Behandlung von Diabetes mellitus ist bei einer unbehandelten Parodontitis sogar 10x so hoch! Schwangere haben ein 8x höheres Risiko von Schwangerschaftskomplikationen, wenn sie Parodontose auf die leichte Schulter nehmen.

1.3 Ist eine Parodontosebehandlung sinnvoll?

Aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken, die mit einer Parodontitis einhergehen können, sollte eine chronische Entzündung des Zahnfleisches nicht unbehandelt bleiben

Risiken ohne Parodontosebehandlung:
  • Knochenabbau bis hin zum Zahnverlust
  • Knochenverlust macht Knochenaufbau für Zahnersatz erforderlich (z. B. Zahnimplantat)
  • 2x höheres Risiko: Arteriosklerose (z.B. Schlaganfall)
  • 2x höheres Risiko: Herz-, Kreislauferkrankungen (z.B. Herzinfarkt)
  • 4x höheres Risiko: Osteoporose
  • 4x höheres Risiko: Atemwegserkrankungen (z.B. Lungenentzündung)
  • 8x höheres Risiko: Schwangerschaftskomplikationen
  • 10x höheres Risiko: Diabetes

1.4 Was ist die PAR-Richtlinie?

Lautet die Diagnose auf Parodontitis, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer zweijährigen, systematisch aufgebauten Parodontitis-Therapie.

Die PAR-Richtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine solche Parodontosebehandlung beantragt werden kann.

Außerdem sind in der PAR-Richtlinie die Therapiemaßnahmen und Untersuchungsintervalle abhängig vom Schweregrad der Parodontitis festgehalten.

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert die PAR-Richtlinie wie folgt: “Die (PAR-) Richtlinie regelt die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.”

1.5 Was ist Parodontose?

Das Wort Parodontose bzw. Parodontitis steht für eine schleichende Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodontiums).

Unbehandelt führt diese Entzündung zum Rückgang des Zahnfleisches und sorgt dafür, dass sich Zähne lockern oder gar verloren gehen können..

1.6 Wie wird Parodontose festgestellt?

Um eine Parodontitis frühzeitig zu erkennen, nimmt der Zahnarzt in regelmäßigen Abständen ein Parodontitis-Screening vor. Unter anderem wird dabei die Zahntaschentiefe und der Lockerungsgrad der Zähne erfasst.

Zudem lokalisiert er die Entzündungsherde und ermittelt mithilfe von Röntgenbildern einen möglichen Rückgang des Knochenmaterials.

Symptome, Ursachen, Hausmittel & Selbstdiagnose.

Ratgeber Parodontitis

Wenn Sie tiefergehende Informationen rund um die Parodontose/Parodontitis benötigen, empfehlen wir Ihnen unseren umfangreichen Ratgeber. Darin finden Sie unter anderem Informationen zu

  • Vorbeugung einer Parodontitits
  • Typischen Symptomen einer Parodontitis
  • Wie Sie sich selbst Diagnostizieren können
  • u. v. m.

2.1 Was wird bei einer Parodontosebehandlung gemacht?

Während der Parodontitistherapie durchläuft der Patient verschiedene Behandlungsmaßnahmen. Angefangen bei Anamnese, Befund und Diagnose über die Befreiung von Entzündungsherden bis hin zu präventiv therapeutischen Maßnahmen.

Das Ziel ist es den Zahnhalteapparat nachhaltig von Entzündungen zu befreien und die Mundhygiene der Patienten zu verbessern.

Nur so lässt sich das Voranschreiten von Zahnfleischschwund und den damit verbundenen Folgen (z. B. Zahnverlust, Folgeerkrankungen) minimieren.

Seit Juli 2021 sind die Schritte und Therapiemaßnahmen in der sogenannten PAR-Richtlinie festgeschrieben. Darin ist geregelt, welche Leistungen für eine Parodontitistherapie von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden.

Wir betrachten den Ablauf einer Parodontosebehandlung, nachdem die Genehmigung der GKV erteilt wurde.

2.2 Was ist ein parodontologisches Aufklärungs- & Therapiegespräch (ATG)?

Liegt die Genehmigung zur Parodontosebehandlung seitens der Krankenkasse vor, findet zunächst ein ausführliches Aufklärungs- und Therapiegespräch statt.

Darin klärt Sie der Zahnarzt hinsichtlich der Diagnose auf, erläutert die Hintergründe der Erkrankung und geht auf die Parodontitis-Therapie und die damit verbundenen Risiken ein. Nachdem er Ihnen alternative Therapiemöglichkeiten vorgeschlagen hat, hilft er Ihnen bei der Abwägung von Vor- und Nachteilen.

Damit sind Sie bestens darauf vorbereitet, sich für oder gegen die Therapie zu entscheiden. Sollten Sie der Therapie zustimmen, lässt sich der Zahnarzt Ihre Entscheidung auf Ihrem individuellen Behandlungsplan abschließend bestätigen.

Aufklärungs- & Therapiegespräch (ATG)
  • Erläuterung von Befund und Diagnose
  • Aufklärung über Therapiemaßnahmen und deren Risiken
  • Vorschlag möglicher Alternativen
  • Aufklärung über Vor- und Nachteile

2.3 Was ist die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU)?

Parodontitis begleitet Betroffene ein Leben lang! Deshalb ist die Verbesserung der Mundhygiene ein wichtiger Schlüssel für den langfristigen Erfolg einer Parodontosebehandlung.

Dafür bringen Zahnärzte oder Dentalhygieniker/innen im Rahmen der Mundhygieneaufklärung zunächst in Erfahrung, wie es um die Zahnpflege des Patienten bestellt ist.

Zudem erkundigen sie sich darüber, wie es um das Wissen rund um parodontale Erkrankungen und deren Auswirkungen steht und was die langfristigen Ziele des Patienten hinsichtlich der Mundhygiene sind.

Sobald der Behandlungsstuhl in Position gebracht wurde, wird der Entzündungszustand des Zahnfleisches ermittelt und die Defizite der Mundhygiene durch das Einfärben von Plaque hervorgehoben.

Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die individuell auf die Mundsituation angepasste Mundhygieneinstruktion und eine praktische Anleitung zur Verbesserung der Mundhygiene.

Dabei werden die aktuellen Maßnahmen hinterfragt und ermittelt, durch welche Hilfsmittel (z. B. (Schall-)Zahnbürste, Interdentalbürsten, Zahnseide) ein besseres Ergebnis sichergestellt werden kann.

Mundhygieneunterweisung (MHU)
  • Mundhygieneaufklärung (Zahnpflegegewohnheiten, Zielsetzung des Patienten, Wissensstand parodontaler Erkrankungen)
  • Ermitteln Entzündungsgrad des Zahnfleisches
  • Zahnbelag anfärben
  • Mundhygieneinstruktion
  • Praktische Anleitung und Ergänzung der Hilfsmittel (Zahnseide, Interdentalbürsten)

2.4 Bei Bedarf erfolgen vorab konservierend-chirurgische Maßnahmen!

Da es maßgeblich darum geht, sämtliche Sammelstellen für Bakterien zu beseitigen, wird der Zahnarzt die neuralgischen Punkte im Vorfeld oder im Laufe der Parodontosebehandlung entsprechend versorgen.

Dies kann die Glättung überstehender Ränder von Zahnkronen oder Füllungsränder bzw. eine notwendige Kariesentfernung samt Füllung sein.

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2.5 Was ist eine Antiinfektiöse Therapie (AIT)?

Spätestens nach vier Wochen startet die antiinfektiöse Therapie, kurz AIT. Zunächst geht es darum, sämtliche bakteriellen Zahnbeläge und Zahnstein zu entfernen.

Dieses Vorgehen nennt sich im sichtbaren Zahnbereich supragingivale Instrumentierung. Subgingivale Instrumentierung wird es genannt, wenn der Zahnarzt bis zu den erreichbaren Zahnhälsen und freiliegenden Zahnwurzeln vordringt.

Falls notwendig erfolgt diese Behandlung unter örtlicher Betäubung, damit beim Säubern der Zahntaschen mit Scaler und Küretten keine Schmerzen entstehen. Alternativ bzw. additiv verwenden manche Praxen auch Ultraschallgeräte, rotierende Instrumente oder Laser (Privatleistung).

Wenn die Zähne frei von Konkrementen sind, werden die Zahnwurzeln geglättet, um das erneute Anhaften von Bakterien zu vermeiden. Da bei diesem Teil der Parodontosebehandlung kein Skalpell zum Einsatz kommt, wird von einer geschlossenen Maßnahme gesprochen.

Antiinfektiöse Therapie (AIT)
  • AIT sollte innerhalb von 4 Wochen nach MHU starten
  • “Geschlossene Behandlung” da kein aufschneiden des Zahnfleischs erforderlich
  • Entfernung bakterieller Beläge und Zahnstein
  • Säuberung der Zahntaschen
  • Schließt erreichbare Zahnhälse und Zahnwurzeln ein
  • Glättung der Zahnwurzel & Füllungs- bzw. Kronenränder
  • Schwerstfälle machen u. U. Antibiotika erforderlich
  • Falls notwendig erfolgt Behandlung unter örtlicher Betäubung
  • PZR kann sinnvolle Ergänzung sein, darf aber nicht Voraussetzung für Parodontosebehandlung sein

2.5.1 Ist eine professionelle Zahnreinigung für eine Parodontosebehandlung notwendig?

Oft empfiehlt der Zahnarzt eine professionellen Zahnreinigung (PZR) in Kombination mit der MHU. Diese Empfehlung ist durchaus ratsam, da sie i. d. R. mehr Vor- als Nachteile bietet. Bspw. werden Beläge oberhalb der Zahnfleischtaschen hier entfernt, die bei der PA-Therapie dann nicht in die Tiefe "verschleppt" werden.

Der Zahnarzt darf eine PZR allerdings nicht zur Voraussetzung für eine Parodontitistherapie machen!

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2.5.2 Kommt bei einer Parodonotsebehandlung auch Antibiotika zum Einsatz?

Handelt es sich um eine schwere Parodontitis, bei der sich der Zahnhalteapparat sehr schnell abbaut, kann der Zahnarzt eine “adjuvante Antibiotikatherapie” verordnen.

Allerdings wird der Zahnarzt genau abwägen, ob eine Verordnung systemischer Antibiotika notwendig ist.

2.6 Was bedeutet Befundevaluation (BEV) bei einer Parodontosebehandlung?

Die Befundevaluation erfolgt 3 bis 6 Monate nachdem die antiinfektiöse Therapie (AIT) abgeschlossen wurde. Durch die erneute Erhebung der klinischen Befunde wird der Erfolg gemessen.

Zudem geben die Erkenntnisse darüber Aufschluss, welche weiteren Maßnahmen geplant werden müssen.

Befundevaluation (BEV)
  • Erfolgt 3 bis 6 Monate nach Abschluss der AIT
  • Erneute Erhebung der klinischen Befunde
  • Messung der Sondierungstiefen
  • Ermittlung von Sondierungsbluten (BoP)
  • Messung der Zahnbeweglichkeit
  • Messung von Furkationsbeteiligung bzw. -befall
  • Röntgenologische Messung des Knochenabbau
  • Ermittlung Knochenabbau-Index (Geschwindigkeit Knochenschwund)

2.7 Was versteht man unter Chirurgische Parodontitistherapie (CPT)?

Speziell bei Sondierungstiefen ≥ 6 mm reicht eine “einfache” supra- und subgingivalen Entfernung des Biofilms und Zahnsteins oft nicht aus.

Ergibt sich zur ersten Befundevaluation, dass die Sondierungstiefen noch immer ≥ 6 mm betragen, kann der Zahnarzt einen chirurgischen Eingriff in Erwägung ziehen. Dafür muss kein erneuter Antrag gestellt werden. Eine Anzeige des Zahnarztes bei der Krankenkasse ist hierfür ausreichend.

Die PAR-Richtlinie sieht vor, dass Sie im Vorfeld über mögliche Gingivaretraktion und deren ästhetische Auswirkungen - speziell im Frontzahnbereich - aufgeklärt werden müssen.

Stimmen Sie einer CPT zu, wird der Zahnarzt im Rahmen einer Lappenoperation die betreffenden Stellen operativ öffnen, reinigen und wieder vernähen.

Gleiches gilt bei anatomisch komplexen Zahnsituationen, die es schwierig machen, an die betroffenen Stellen zu gelangen.

Drei bis sechs Monate nach dem Eingriff erfolgt eine erneute Befundevaluation. Betragen die Sondierungstiefen weiterhin einen Wert von ≥ 6 mm, werden diese Paradontien im Rahmen der danach folgenden “unterstützende Parodontitistherapie” (UPT) mit behandelt.

Chirurgische Parodontitis Therapie (CPT)
  • Chirurgische Parodontitis Therapie (CPT erfolgt wenn Sondierungstiefen (ST)nach AIT weiterhin ≥ 6 mm betragen
  • Kein neuer Antrag bei Krankenkasse notwendig
  • Zahnarzt muss über die (ästhetischen) Risiken aufklären
  • Umfasst Öffnung des Zahnfleisches, Reinigung und Vernähen
  • Erneute BEV nach 3-6 Monaten erforderlich
  • Bleibt ST bei ≥ 6 mm werden Bereiche in UPT mit behandelt
  • Eingriff kann abgelehnt werden
  • UPT wird auch ohne CPT durchgeführt

2.7.1 Was passiert wenn ich die chirurgische Parodontitis Therapie ablehne?

Diese Entscheidung steht Ihnen selbstverständlich frei. Der Zahnarzt darf ohne Ihre Einwilligung einen solchen Eingriff nicht vornehmen.

Zwar dürfte eine solche Entscheidung keinen Vorteil für den weiteren Behandlungsablauf mit sich bringen, dennoch kann die darauf folgende “unterstützende Parodontitistherapie UPT” stattfinden.

2.7.2 Was ist der Unterschied zwischen CPT a und CPT b?

CPT steht für “Chirurgische Parodontitis Therapie”.

Während CPT a in der Gebührenordnung für eine Maßnahme an einem einwurzeligen (Schneide-) Zahn steht, handelt es sich bei CPT b um einen mehrwurzligen (Backen-) Zahn.

2.8 Was ist die “Unterstützende Parodontitistherapie” (UPT)?

Sobald die großen Projekte (AIT und ggf. CPT) abgeschlossen wurden, geht es darum, die Ergebnisse auszubauen und langfristig zu sichern. Dafür wurde die "unterstützende Parodontitistherapie (UPT)" entwickelt.

Dabei handelt es sich um eine Kombination aus therapeutischen und präventiven Maßnahmen, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten orientieren.

Innerhalb von zwei Jahren werden in regelmäßigen Abständen folgende Maßnahmen durch den Zahnarzt erbracht:

  • Mundhygienekontrolle (UPT a)
  • falls notwendig erneute Mundhygieneunterweisung (UPT b)
  • Entfernung von Biofilm & Belägen (supragingival bis gingival) (UPT c)
  • Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen ≥ 4 mm und Sondierungsbluten oder bei
  • Sondierungstiefen ≥ 5 mm (UPT e bei einwurzeligen Zähnen, UPT f bei mehrwurzeligen Zähnen)

2.8.1 Wie oft muss man zur unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)?

Da der Grad der Parodontalerkrankung bei jedem Patienten anders ist unterscheiden sich auch die Häufigkeit der Intervalle.

  • Grad A: 2x in 24 Monaten (mind. 10 Monate Pause zwischen den Terminen)
  • Grad B: 4x in 24 Monaten (mind. 5 Monate Pause zwischen den Terminen)
  • Grad C: 6x in 24 Monaten (mind. 3 Monate Pause zwischen den Terminen)
  • Die 24 Monate beginnen mit der ersten UPT Sitzung

Vor jeder UPT-Behandlung werden neue Befunddaten erhoben. Diese dienen dem Vergleich mit den Ergebnissen aus der Befundevaluation (BEV) und dokumentieren den Verlauf der unterstützenden Parodontitistherapie.

2.8.2 Kann der Zeitraum einer unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) verlängert werden?

Ja das ist möglich! Sollten die Maßnahmen noch nicht ausreichen, ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich.

Gleiches gilt, wenn Sie einen Termin verpassen sollten. Dann kann dieser, nach Beantragung der Verlängerung nachgeholt werden.

Kapitel 3: Nach der Parodontosebehandlung

3. Was ist nach der Parodontosebehandlung zu beachten?

Direkt nach der Parodontosebehandlung sollten Sie abwarten, bis die Narkose ihre Wirkung verloren hat, bevor Sie etwas essen. Da das Zahnfleisch von der Behandlung noch gereizt oder geschwollen sein kann, sollten Sie auf leichte Kost zurückgreifen.

Vermeiden Sie zunächst krümelnde, klebrige und schwer zu kauende Speisen. Verzichten Sie auf Obst, Milchprodukte und Zigaretten. Trinken Sie in den ersten 48 Stunden keinen Kaffee, schwarzen Tee, Cola oder Alkohol.

Die Heilphase des Zahnfleisches kann in schweren Fällen durchaus einen Monat betragen, daher sollten Sie sich schonen und vorsichtig sein, um keine Neuinfektion zu riskieren.

Nach der Parodontosebehandlung beachten
  • Wirkung der Narkose abwarten
  • Leichte Kost genießen
  • Schwer zu kauende, krümelige oder klebrige Mahlzeiten vermeiden
  • Verzicht auf Obst, Milchprodukte, Zigaretten
  • Kein Kaffee, schwarzer Tee, Cola oder Alkohol in den ersten 48 Stunden.
  • Schonen und Neuinfektion vermeiden

Ratgeber - Zahnzusatzversicherung trotz Parodontitis

Inhalt:

  • Gibt es Tarife die sich mit Parodontitis abschließen lassen?
  • Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?
  • Tarif-Empfehlungen unserer Experten
  • Tipps & Tricks!

4.1 Wie viel kostet eine Parodontosebehandlung?

Bis Juli 2021 beliefen sich die durchschnittlichen Mehrkosten für eine Parodontosebehandlung auf 50 € bis 200 €. Da einige der damaligen Kosten, wie z. B. 25 € für die Mundhygieneunterweisung im Rahmen der Therapie übernommen werden, dürften die Kosten mittlerweile geringer ausfallen. 

Die Kosten für eine Parodontalbehandlung werden im Rahmen der PAR-Richtlinie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es werden allerdings keine modernen Behandlungsmethoden berücksichtigt. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für ein modernes Verfahren, wie z.B. die Lasertherapie, sind die Kosten von ca. 20 Euro pro Zahntasche selbst zu bezahlen.

Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Privatleistungen stark variieren können, da die Zahnärzte im Rahmen der Gebührenverordnung einen gewissen Spielraum haben.

Die Höhe und Erforderlichkeit von eventuellen Zusatzkosten ist zudem von den konkreten Anforderung, der Lage des Zahns und dem Ausmaß der Parodontitis abhängig

Übrigens: Im Rahmen der Parodontitis Vorsorge übernimmt die Krankenkasse alle zwei Jahre die Ermittlung des PSI-Index.

Parodontosebehandlung: Was übernimmt die Krankenkasse?

Im Rahmen der Parodontitis Vorsorge:

  • 2x Jährlich: Zahnärztliche Kontrolluntersuchung
  • alle 2 Jahre: Ermittlung PSI-Index (Parodontose Vorsorge)
  • 1x Jährlich: Entfernung von Zahnstein

Im Rahmen der PAR-Richtlinie* bei Sondierungstiefen ≥ 4mm:

  • Anamnese, Befund & Diagnose
  • Parodontologisches Aufklärungs- & Therapiegespräch
  • Mundhygieneunterweisung
  • Konservierend-chirurgische Maßnahmen
  • Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen)
  • Erforderliche Betäubungen
  • Adjuvante Antibiotikatherapie
  • Befundevaluation
  • Chirurgische Therapie (offenes Vorgehen bei schwerer Parodontitis)
  • Unterstützende Parodontitistherapie

*gilt für erhaltungswürdige Zähne (Knochenschwund noch nicht über 75 % fortgeschritten).

4.2 Mögliche Mehrkosten einer Parodontosebehandlung

Auch wenn die Kosten für die Parodontitis Therapie seitens der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, können Mehrkosten entstehen. Gerade dann, wenn eine komplexe Situation den Einsatz moderner Maßnahmen erforderlich macht.

Gleiches gilt, wenn Ihnen der Zahnarzt zur Behandlung einer schweren Parodontitis neue Technologien ans Herz legt, um das Ergebnis zu verbessern.

Mögliche Mehrkosten einer Parodontosebehandlung

Mehrkosten

Preisspanne

Professionelle Zahnreinigung vor Parodontosebehandlung

80 € - 150 €

3D-Röntgen (Digitale Volumen Tomographie DVT)

150 € - 300 €

Bakterientest

65 € - 100 €

Lokale Antibiotikatherapie (Ligosan Slow Release)

ca. 90 € (1 Zahn, jeder weitere ca. 55 €)

Antimikrobielle Photodynamischen Therapie (aPDT)

ca. 14 € / Zahn

Knochenaufbau

500 € - 1.800 €

Zahnfleischtransplantation

60 - 150 €

Bakterienentfernung mittels Laser oder Pulverstrahl

ca. 15 € / Zahn

4.3 Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei einer Parodontosebehandlung?

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung bereits vor einer Parodontitisdiagnose abgeschlossen haben, können Sie auf sämtliche Maßnahmen der modernen Parodontologie zurückgreifen. Denn eine Zahnversicherung übernimmt, je nach Tarif, bis zu 100% der Behandlungskosten.

Gleiches gilt, wenn eine parodontale Erkrankung vor dem Vertragsschluss bereits ausgeheilt und kein weiterer Behandlungsbedarf erforderlich ist. Lassen Sie sich vor Antragstellung von Ihrem Zahnarzt mit einem Attest dokumentieren, dass die Zähne und das Zahnfleisch in gutem Zustand, sich keine Zähne gelockert haben und kein Zahnverlust zu erwarten ist. 

Selbst wenn Sie (noch) unter Parodontitis leiden, gibt es eine kleine Auswahl von Anbietern, die Sie dennoch in Erwägung ziehen können. 

In unserem Ratgeber: Zahnzusatzversicherung trotz Parodontitis erfahren Sie welche Tarife für Sie relevant sind und für was sie leisten.

Maximilan Waizmann
Experten-Tipp

Eine Parodontitis bleibt ein Leben lang!

Speziell wenn Sie den langen Weg einer Parodontosebehandlung erfolgreich hinter sich gebracht haben, gilt es alle Kräfte zu mobilisieren um die Entzündung im Zaum zu halten.

Gute Zahnzusatzversicherungen unterstützen Sie dabei und übernehmen die professionelle Zahnreinigung. Manche Anbieter sogar unbegrenzt in Leistungshöhe und Anzahl. Sozusagen eine echte PZR Flatrate (gibt es schon ab 9€ monatlich!). 

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten sich präventiv oder bei einer akuten Parodontitis abzusichern. 

 

M. Waizmann
Maximilian Waizmann

5.1 Wie kann ich einer Parodontosebehandlung vorbeugen?

Ohne Parodontitis keine Parodontosebehandlung. Parodontitis lässt sich durch eine erstklassige Mundhygiene vermeiden.

Dafür sollten Sie mindestens 2x täglich Ihre Zähne für 2 Minuten putzen. Zudem empfiehlt es sich, die Zahnzwischenräume mithilfe von Zahnseide von Essensresten zu befreien und ergänzend dazu mit passenden Interdentalbürsten arbeiten.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Verwendung eines Zungenschabers. Durch die Reinigung der Zunge werden Bakterien entfernt die häufig für Mundgeruch sorgen.

Ein regelmäßiger Vorsorgetermin beim Zahnarzt ermöglicht es schnell zu intervenieren, sollte sich eine Verschlechterung des Zahnzustandes und insbesondere des Zahnhalteapparates einstellen.

Dafür wird im Abstand von zwei Jahren der PSI-Index ermittelt. 

Neben der einfachen Zahnsteinentfernung kann eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung einer möglichen Besiedlung durch Bakterien Einhalt gebieten.

Parodontosebehandlung vorbeugen:
  • Mind. 2x täglich für 2 Minuten Zähneputzen
  • Gute Putztechnik und ideale Zahnbürste
  • Regelmässiges Wechseln der Bürste / Bürstenkopf
  • Zahnseide verwenden
  • Zunge mit Zungenschaber reinigen
  • Passende Interdentalbürsten verwenden
  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt
  • Zahnsteinentfernung
  • Jährlich 1-2x Professionelle Zahnreinigung
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5.2 Wie kann ich eine Parodontosebehandlung künftig vermeiden?

Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass eine Parodontitis nicht mehr weggehen wird.
 
Es gilt sämtliche entzündlichen Milieus zu vermeiden. Das funktioniert am besten durch eine exzellente Mundhygiene. Daher gelten für die Nachsorge grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Vorsorge.
 
Während der Parodontosebehandlung wurden Ihnen Techniken zur Verbesserung der Zahnpflege beigebracht. Außerdem wurden Sie auf Ihre individuellen Schwachstellen aufmerksam gemacht. Insofern notwendig, wird Ihnen in der Praxis ein Wechsel zu einer anderen (Schall-)Zahnbürste angeraten worden sein.
 
Um die Zahnzwischenräume perfekt zu reinigen, wurde zudem ermittelt, welche Interdentalbürsten die richtigen für Sie sind und, dass Sie den Einsatz von Zahnseide nicht vergessen sollten.

Kapitel 6: FAQs zur Parodontosebehandlung

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Parodontosebehandlung?

Ja! Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen der PAR-Richtlinie die Kosten einer nachhaltig angelegten Parodontitisbehandlung. Die Sondierungstiefe muss mehr als 3,5 mm betragen und ein möglicher Knochenrückgang darf nicht bereits über 75% fortgeschritten sein.

Die Parodontosebehandlung umfasst die akute Versorgung samt nachträglicher Kontrollmaßnahmen und Anleitung zur Verbesserung der Mundhygiene.

 

Wie schmerzhaft ist eine Parodontosebehandlung?

Während der Behandlung selbst sind aufgrund der Betäubung keine Schmerzen zu erwarten.

Allerdings kann das Zahnfleisch nach der Behandlung gereizt sein. Abhängig vom Fortschritt der Parodontitis kann es Stunden oder einige Tage nach der Behandlung noch Schmerzen verursachen.

Wann zahlt die Krankenkasse nicht für eine Parodontosebehandlung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Parodontitisbehandlung nur für erhaltungswürdige Zähne. Das bedeutet, der Knochenabbau darf nicht bereits zu 75% fortgeschritten sein!

Soll dennoch eine Parodontosebehandlung durchgeführt werden, sind diese Kosten selbst zu tragen.

Gilt ein PSI 1 als Parodontitis?

Nein! Ein PSI 1 ohne Zahnfleischbluten und eine Sondierungstiefe unter 3,5 mm wird als akute Gingivitis (Zahnfleischentzündung) eingestuft.

Durch eine Verbesserung der Zahnpflege lässt sich diese Diagnose schnell behandeln und heilt in der Regel schnell wieder ab.

Wie wird eine akute Gingivitis (Zahnfleischentzündung) behandelt? (PSI 1)

Meist ist es ausreichend die Zahnpflegemaßnahmen zu intensivieren. Lediglich 2x am Tag für 2 Minuten die Zähne mit Zahnpasta zu putzen, reicht meist nicht aus.

  • Mindest 2x täglich Zähne putzen

Achten Sie darauf, eine Zahnbürste mit abgerundeten Borsten zu verwenden. So vermeiden Sie die entzündeten Stellen weiter zu schädigen.

  • Zahnbürste mit abgerundeten Borsten verwenden

Ergänzen Sie die Mundhygiene durch die Verwendung von Zahnseide und Interdentalzahnbürsten in passenden Größen. Denn gerade an den, für die Zahnbürste schwer zugänglichen Stellen, siedeln sich Bakterien an.

  • Zahnseide und Interdentalbürsten verwenden

Temporär können Sie auch auf eine Mundspülung mit antibakteriellen Wirkstoffen zurückgreifen. Beachten Sie allerdings, dass Spülungen mit dem Wirkstoff Chlorhexidin, bei dauerhafter Anwendung, zu Zahnverfärbungen führen können.

  • Antibakterielle Mundspülungen

Auch wenn Ihre Maßnahmen gegen die Zahnfleischentzündung geholfene haben, sollten Sie den Zahnarzt darüber aufklären.

In der Zahnarztpraxis wird dann geprüft, ob es lediglich eine Zahnfleischentzündung / Gingivits war oder sich bereits eine Parodontitis entwickeln konnte.

  • Auch abgeheilte Gingivitis mit dem Zahnarzt abklären

Hierzu wird er innerhalb seiner Untersuchung ggf. den Parodontalen Screening Index (PSI) feststelelen. Dieser Index gibt Aufschluss über das Parodontits-Stadium und welche Art der Behandlung angezeigt ist.

  • Parodontitis ausschließen oder Grad der Entzündung ermitteln lassen

Zusätzlich sollte eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Damit alle Zahnbeläge, Zahnstein etc. gründlich entfernt werden können.

  • (Regelmäßig) Professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen
Gilt ein PSI 2 als Parodontitis?

Nein! Als PSI 2 wird eine Sondierungstiefe unter 3,5 mm mit Zahnfleischbluten eingestuft. Damit gilt diese Diagnose als Gingivitis mit Plaque und ggf. Restaurationsrändern. als akute Gingivitis (Zahnfleischentzündung) eingestuft.

Durch eine Verbesserung der Zahnpflege lässt sich diese Diagnose schnell behandeln und heilt in der Regel schnell wieder ab.

Wie wird eine Gingivitis mit Plaque und überstehenden Füllungs- oder Kronenreändern behandelt? (PSI 1)

Zunächst wird der Zahnarzt Zahnstein entfernen, die Kronen- oder Füllungsränder glätten und polieren. Weiterhin wird meistens im Vorfeld eine professionelle Zahnreinigung samt Mundhygieneunterweisung vorgenommen.

Danach ist es  es ausreichend die Zahnpflegemaßnahmen zu intensivieren. Lediglich 2x am Tag für 2 Minuten die Zähne mit Zahnpasta zu putzen, reicht meist nicht aus.

  • Mindest 2x täglich Zähne putzen

Achten Sie darauf, eine Zahnbürste mit abgerundeten Borsten zu verwenden. So vermeiden Sie die entzündeten Stellen weiter zu schädigen.

  • Zahnbürste mit abgerundeten Borsten verwenden

Ergänzen Sie die Mundhygiene durch die Verwendung von Zahnseide und Interdentalzahnbürsten in passenden Größen. Denn gerade an den, für die Zahnbürste schwer zugänglichen Stellen, siedeln sich Bakterien an.

  • Zahnseide und Interdentalbürsten verwenden

Temporär können Sie auch auf eine Mundspülung mit antibakteriellen Wirkstoffen zurückgreifen. Beachten Sie allerdings, dass Spülungen mit dem Wirkstoff Chlorhexidin, bei dauerhafter Anwendung, zu Zahnverfärbungen führen können.

  • Antibakterielle Mundspülungen

Auch wenn Ihre Maßnahmen gegen die Zahnfleischentzündung geholfene haben, sollten Sie den Zahnarzt darüber aufklären.

In der Zahnarztpraxis wird dann geprüft, ob es lediglich eine Zahnfleischentzündung / Gingivits war oder sich bereits eine Parodontitis entwickeln konnte.

  • Auch abgeheilte Gingivitis mit dem Zahnarzt abklären

Hierzu wird er innerhalb seiner Untersuchung ggf. den Parodontalen Screening Index (PSI) feststelelen. Dieser Index gibt Aufschluss über das Parodontits-Stadium und welche Art der Behandlung angezeigt ist.

  • Parodontitis ausschließen oder Grad der Entzündung ermitteln lassen

Zusätzlich sollte eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Damit alle Zahnbeläge, Zahnstein etc. gründlich entfernt werden können.

  • (Regelmäßig) Professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen

Quellen & Disclaimer

Quellen:
Disclaimer & allgemeiner Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum, z. B. „Zahnärzte“. Bitte verstehen Sie diese Sprachform als wertfrei. Wir meinen selbstverständlich immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

Haftungsausschluss und allgemeiner Hinweis zu medizinischen Themen: Die von uns erstellten Inhalte dienen ausschließlich der neutralen Information. Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar. Unsere Ausführungen ersetzen keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Wenden Sie sich bei Beschwerden oder Fragen immer an den Arzt Ihres Vertrauens. Zudem dürfen unsere Ausführungen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose verwendet werden. Sollten Sie sich in Behandlung befinden, ändern oder beenden Sie diese nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Die Versicherungsmakler Experten GmbH und ihre Autoren übernehmen keine Haftung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Information ergeben. Der Text erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden.

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