Bonusheft

Seit 1989 besteht für jeden gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, ein Bonusheft zu führen. Das Bonusheft soll gesetzlich Krankenversicherte animieren, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrzunehmen. Wer für die letzten 5 bzw. 10 Jahre regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kann, erhält einen Bonus auf den Festzuschuss für Zahnersatz in Höhe von 20 bzw. 30%.

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