BEMA

Der „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ bildet die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung. Bei privat Versicherten Personen werden Leistungen nicht nach dem BEMA abgerechnet, sondern nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Zurück
Copyright 2024 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr