Das Ende der neuen Parodontitis-Richtlinie?

Das Ende der neuen Parodontitis-Richtlinie?

Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Das heute verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) verfolgt ein redliches Ziel: Kassenpatientinnen und -patienten vor steigenden Zusatzbeiträgen zu schützen. Doch gleichzeitig befürchtet die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), dass durch die damit verbundenen Einschnitte ein Meilenstein der präventiven Zahnversorgung bereits kurz nach der Einführung wieder ad acta gelegt werden muss: die Parodontitis-Therapie.

 

Meilenstein PAR-Richtiline

Am 1. Juli 2021 trat die PAR-Richtlinie in Kraft. Dabei handelt es sich um ein ausgeklügeltes Therapiesystem, was einer Parodontitis den gar aus machen soll.

Die in der PAR-Richtlinie festgeschriebenen Maßnahmen ergänzen die davor gültige Behandlungsstrecke um weitere Elemente, die sich dabei am Schweregrad der Parodontitis orientieren. Die daraus resultierenden Maßnahmen und Therapieintervalle fußen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und zielen darauf ab, das Leiden der Menschen langfristig zu minimieren bzw. gänzlich zu heilen.

Konkret profitieren Patienten von professionellen Zahnreinigungen, die in schweren Fällen bis zu sechsmal im Jahr vorgenommen werden können. Zudem werden bei jedem Termin die Schwachstellen der häuslichen Putzgewohnheiten analysiert, um auch hier nachhaltig eine Verbesserung zu erwirken. Sollten chirurgische Maßnahmen notwendig werden, ist auch das entsprechend berücksichtigt.

 

Parodontitis kann schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen

Das die gesetzlichen Krankenkassen bisher für die Behandlung aufkommen, ergibt durchaus Sinn: Bleibt eine Parodontitis unbehandelt, kann das nicht nur zu Zahnverlust führen. Parodontitis wird unter anderem mit Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht. Im Umkehrschluss schützt die PAR-Richtlinie also vor enormen Kosten, die bspw. ein Herzinfarkt oder die Behandlung von Diabetes die Krankenkassen kosten können.

 

Kein Zugang zu adäquater Parodontitisbehandlung für Kassenpatienten

Damit könnte allerdings bald Schluss sein. Da das Gesetz eine strikte Budgetierung der Zahnarzthonorare vorsieht, werden Kürzungen von Leistungen unvermeidlich sein. So sieht es zumindest Dr. Wolfgang Eßer, Vorstand der KZBV. Zwar werde nach wie vor die wichtige Versorgung von vulnerablen und pflegebedürftigen Gruppen berücksichtigt.

Der Zugang zur idealen Parodontitis-Versorgung für alle Kassenpatienten sieht er allerdings in Gefahr. Immerhin handelt es sich gegenwärtig um ca. 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die unter Parodontitis leiden, welchen nun die Mittel entsagt werden, die vor knapp einem Jahr als zugesichert galten.

 

Keine Anpassungen des Gesetzesentwurfs trotz Hinweise aus Fachkreisen

Und das, obwohl bei der Expertenanhörung und weiteren Gesprächen im Bundestag diese Problematik explizit vorgetragen wurden. Vielmehr sollen bis September 2023 zunächst die Auswirkungen der besagten Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung abgewartet und entsprechend evaluiert werden.

 

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Überblick

Beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) handelt es sich um eine Reform mit dem Ziel, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen eine nur maßvolle Erhöhung der Zusatzbeiträge ermöglichen, ohne dabei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kürzen zu müssen.

Die wesentlichen Punkte des GKV-FinStG:

  • Erhöhung der Einnahmen: Bund erhöht 2023 seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds um 2 Milliarden Euro auf 16,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde fliest in Form eines unverzinsliches Darlehens zu
  • Ausgaben werden begrenzt: Bremse der Kostendynamik im Arzneimittelbereich durch Erhöhung des Arzneimittel-Herstellerabschlags, Preismoratorium für Arzneimittel wird bis Ende 2026 verlängert. Bewertungsverfahren neuer Arzneimittel wird weiterentwickelt.
  • Neupatientenregelung: schnellere Behandlung und Vermittlung von Patientinnen und Patienten.
  • Begrenzung der Honorare für vertragszahnärztliche Leistungen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Befürchtungen des KZBV bewahrheiten oder die aktuelle Regierung recht behalten wird.

 

So läuft eine Parodontitis-Behandlung nach PAR-Richtlinie gegenwärtig ab:


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