Zahnzusatzversicherung Finanztip - Kritik wegen Schleichwerbung

Zahnzusatzversicherung Finanztip - Kritik wegen Schleichwerbung

Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Das Verbraucherportal Finanztip ist vor dem OLG Dresden dazu verurteilt worden, Verbraucher eindeutiger auf sein Geschäftsmodell hinzuweisen. Das Portal hatte damit geworben „werbefrei“ zu sein, finanziert sich jedoch über Empfehlungsprovisionen von Versicherungsgesellschaften und Vergleichsportalen wie Check24 und Verivox. Geklagt hatte der hessische Gasanbieter Bürgergas GmbH.

Finanztip vom OLG Dresden wegen Irreführung von Vebrauchern verurteilt

Bereits vor 2 Jahren hatte der unabhängige Gas- und Stromversorger Bürgergas GmbH das Portal Finanztip abgemahnt, weil der Versorger der Ansicht war, dass kommerzielle Inhalte unzureichend gekennzeichnet wären und die Aussage, man sei komplett „werbefrei“ nicht der Wahrheit entspräche. Das Landgericht Leipzig war in erster Instanz der Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Afiliate-Links nicht um Werbung im juristischen Sinne handelte.

Dagegen war Bürgergas vor das OLG Dresden gezogen - mit Erfolg. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG Dresden, AZ 14 U 207/19 vom 05.07.2019), verurteilten Finanztip dazu, die Links als kommerziell zu kennzeichnen und das Angebot nicht mehr „werbefrei“ zu nennen.

Finanztip werbefrei

 

Keine Revision zugelassen - Finanztip legt Beschwerde ein

Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Eigentlich sollte das Urteil damit rechtskräftig sein - Finanztip hat allerdings Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil droht Finanztip ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Vorwürfe und Kritik am Finanzierungsmodell von Finanztip sind allerdings nicht neu, wie z.B. dieser Beitrag von Versicherungsmakler Michael Schreiber vom 20.4.2018 zeigt.

 

Wer oder was ist eigentlich Finanztip? Ist Finanztip seriös?

Finanztip ist ein kostenloses Verbraucherportal, das rein über das Internet Verbrauchern Tipps und Informationen rund um Versicherungen und Finanzen bereitstellt, z.B. auch zum Thema Zahnzusatzversicherung. Das „Gesicht“ von Finanztip ist Hermann-Josef Tenhagen, der zuvor jahrelang Chefredakteur der Finanzausgabe von Stiftung Warentest war.

Finanztip ist ein reines Online-Portal, welches mit hilfreichen Ratgeber-Beiträgen Endverbrauchern nützliche Tipps und Anleitungen zum Umgang mit Versicherungen und anderen Finanzthemen (z.B. Geldanlage, Immobilien, Steuern, etc.) geben möchte.

Die Empfehlungen von Finanztip sind durchaus seriös und vertrauenswürdig - allerdings sollte man berücksichtigen, dass hinter den Empfehlungen auch monetäre Interessen stehen (mehr dazu im nächsten Abschnitt)

Das Portal ist eine gGmbH, arbeitet also unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Gesellschaft keinen Gewinn erzielen darf - es dürfen durchaus Gewinne erzielt werden, jedoch sind diese steuerbefreit, da Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen, sondern gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden müssen. Beispielsweise engagiert sich Finanztip mit einem Projekt dafür, dass Finanzthemen in Schulen mehr Bedeutung gewinnen.

 

Wie finanziert sich Finanztip?

Finanztip verfügt mittlerweile an den zwei Standorten Berlin und München über ein Team von rund 30 fest angestellten Redakteuren, großteils mit Hochschulabschluss. Diese Infrastruktur muss natürlich durch laufende Erträge und Einnahmen finanziert werden.

Finanztip wirbt bislang damit, kostenlos und werbefrei zu sein. Finanziert wird der Service allerdings mithilfe sogenannter Affiliate-Links - das sind Verlinkungen, die im Falle einer Kundenanfrage oder eines Vertragsabschlusses eine Provision an den Empfehlungsgeber (in diesem Fall an Finanztip) auslösen.

Beispiel - so funktioniert ein Affiliate Link:

Klicken Sie als Verbraucher also z.B. in einem Kreditvergleich von Finanztip auf einen Link, der z.B. zu Check24 verweist, dann erhält Finanztip eine Empfehlungs-Provision von Check24, falls Sie dort eine Anfrage stellen oder eine Versicherung abschließen. Die Höhe der  Provision hängt natürlich von der Sparte und vom Anbieter ab. In manchen Fällen gibt es eine Provision bereits, wenn eine lose Anfrage gestellt wird, in manchen Fällen erst dann, wenn ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist.

Grundsätzlich ist gegen dieses System nichts einzuwenden - man sollte allerdings transparent und fair sein, und auch offen kommunizieren, dass man die Verlinkung zum Anbieter aus einem monetären Interesse heraus gesetzt hat und nicht nur, weil man so verbraucherfreundlich ist - darauf zielt auch das aktuelle Urteil des OLG-Dresden ab, siehe oben. 

 

Sind Empfehlungen von Finanztip seriös und unabhängig?

Die Empfehlungen der Redakteure sind nach Aussage von Hermann-Josef Tenhagen vollkommen „unabhängig und nur im Interesse der Verbraucher“. Die Affiliate-Verlinkungen spielen nach Aussage von Tenhagen für den Redakteur keine Rolle, wenn er einen Test verfasst, so lässt es zumindest Finanztip verlauten.

Ob das beim Verfassen eines Artikels wirklich nicht im Hinterkopf mitschwingt, darf nach unserer Ansicht durchaus bezweifelt werden, da natürlich auch die Redakteure wissen, welche Versicherungen und Vergleichsportale bei Affiliate-Programmen teilnehmen oder nicht. Das Vergleichsportal Check24 wird beispielsweise rund 400 mal von Finanztip mit einem Affiliate-Link empfohlen. Viele kleinere Portale bieten keine Affiliate-Programmen - daher ist es für Finanztip natürlich grundsätzlich eher unattraktiver, deren Angebote zu empfehlen.

Auch der Umstand, dass der Finanztip-Redakteur Saidi Sulilatu im Anschluss an seine Tätigkeit bei Finanztip zum Branchen-Riesen Check24 wechselte, nachdem er deren Vergleichsportal diverse Male in seinen Tests empfohlen hat, hatte durchaus „ein Geschmäckle“ wie der Schwabe sagen würde (mittlerweile ist Saidi Sulilatu wieder bei Finanztip angestellt).

Quelle: Screenshot finanztip

Wie ist es um die Qualifikation der Mitarbeiter bei Finanztip bestellt?

Was die Qualifikation der Redakteure anbelangt, ist alles mögliche vertreten. Das geht von studierten Juristen über Politik-Wissenschaftler bis hin zu Ökonomen - durchweg sind sehr viele Akademiker im Team von Finanztip zu finden. Einen gelernten Versicherungskaufmann beispielsweise sucht man allerdings vergebens genauso wie einen Bankkaufmann.

Die Tests zum Thema Versicherungen beispielsweise stammen u.a. aus der Feder von Journalisten mit rechts- und politikwissenschaftlichem Hintergrund. Warum jemanden das befähigt, Versicherungsbedingungen zu analysieren, darf man zumindest kritisch hinterfragen (es erklärt aber vielleicht den einen oder anderen handwerklichen Fehler, wie z.B. dass man den Tarif DKV KDT85 empfiehlt, siehe unten).

 

Wie ist der Test von Finanztip zum Thema Zahnzusatzversicherung zu bewerten?

Als Experten für das Thema Zahnzusatzversicherungen haben wir uns den Test von Finanztip zum Thema Zahnversicherung genauer angesehen.

Grundsätzlich muss man sagen, dass einige der Grundaussagen nicht verkehrt sind:

- Finanztip empfiehlt z.B. überwiegend Tarife mit 70 bis 90% Leistung und hält Tarife mit 100% Absicherung für zu teuer - die Aussage mag sehr pauschal sein, kann aber durchaus für viele Menschen passen

- Finanztip weist richtigerweise darauf hin, dass man eine Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließen muss, weil anstehende Behandlungen von der Leistung ausgeschlossen sind - das ist sinnvoll und korrekt

- Finanztip weist auch auf allgemeine Bedingungsunterschiede wie z.B. Wartezeiten, Summenbegrenzungen und Gesundheitsfragen hin - beim Thema Gesundheitsfragen lässt der Test von Finanztip allerdings außen vor, dass die empfohlenen Angebote für viele Menschen aufgrund des Zahnzustandes gar nicht realisierbar sind

 

Finanztip empfiehlt in erster Linie online folgende Zahntarife:

- Gothaer MediZ Premium

- DKV Kombi Med Zahn KDT85

- Hallesche Megadent

- Janitos Ja dental Plus

Warum genau diese Tarife hervorgehoben werden, ist auch nach Studium des Tests nicht eindeutig. Das liegt offensichtlich daran, dass diese Tarife von Stiftung Warentest ordentliche Noten bekommen haben und andere Tarife aufgrund verschiedener Kriterien weggefallen oder aussortiert worden sind, z.B. weil man keine 100%-Tarife abbilden möchte oder weil diese nicht (mehr) online abschließbar sind.

 

Finanztip empfiehlt nur Zahnzusatzversicherungen, die man online abschließen kann

Das Angebot der Inter Z90 wird von Finanztip zwischenzeitlich nicht mehr empfohlen, allerdings nur deswegen, weil der Tarif „nur noch über Makler und den Vertrieb der Inter“ abschließbar ist und nicht mehr online. Das wiederum (Online-Abschließbarkeit) war allerdings ein Kriterium, wonach Finanztip Versicherungen empfohlen hat (oder nicht).

Dieses Kriterium können wir nicht wirklich nachvollziehen - das dürfte doch gerade aus Verbraucherschutzsicht keine Rolle spielen?! Schließlich mag nicht jeder einen Vertrag über das Internet abschließen.

Wobei wir wieder bei den Affiliate-Provisionen wären - wenn ein Angebot nicht online abschließbar ist, kann man auch keinen Affiliate-Link setzen. An dieser Stelle scheint dann die viel hervorgehobene Unabhängigkeit von Finanztip zum eigenen Vorteil aufzuhören.

 

Qualität der Versicherungsbedingungen? Bei Finanztip offenbar nicht so wichtig

An den Tarifempfehlungen von Finanztip stört uns zudem die Empfehlung für den Tarif KDT85 der DKV: 

offenbar hat sich die Redakteurin von Finanztip nicht die Mühe gemacht, die Bedingungen zu studieren - es ist ja schließlich viel einfacher, sich auf das Testurteil von Stiftung Warentest und irgendwelche Rating-Ergebnisse zu verlassen.

Das Angebot KDT85 hat aus unserer Sicht zwei - aus Verbrauchersicht - gravierende Nachteile:

1. der Tarif leistet nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Vorleistung erbringt - das heißt im Umkehrschluss, wenn die GKV nichts bezahlt, zahlt automatisch auch die DKV nichts. Das ist z.B. denkbar, wenn ein endständiger Backenzahn mit Implantat versorgt wird oder wenn Reparaturen an Implantaten abgerechnet werden. Oder auch wenn ein Zahnarzt die Behandlung durchführt, der keine Kassenzulassung hat - eine gute Zahnzusatzversicherung sollte immer unabhängig vom Zuschuss der gesetzlichen Kasse leisten.

2. Materialkosten sind bei der DKV im Tarif KDT85 bedingungsgemäß stark eingeschränkt - diese Klausel ist sehr „versteckt“ bzw. für einen Laien kaum zu durchschauen. In den Bedingungen heißt es:

Wir ersetzten … Material- und Laborkosten, die bei den oben aufgeführten zahnärztlichen Leistungen anfallen, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise (auch unter Berücksichtigung des Kreises der gesetzlich Krankenversicherten) berechnet sind

Grundsätzlich stellen viele Versicherungen auf Angemessenheit oder Ortsüblichkeit beim Thema Materialkosten ab. Bei der DKV macht allerdings der Zusatz „unter Berücksichtigung des Kreises der gesetzlich Krankenversicherten“. Das wiederum lässt sich so interpretieren, dass der Versicherer nur Materialkosten anerkennt, die nach der sogenannten BEL-Liste berechnet worden sind.

Ein Portal, welches sich speziell den Verbraucherschutz auf die Fahnen schreibt, sollte hier vielleicht etwas sorgfältiger recherchieren und analysieren und sich nicht auf die Testergebnisse anderer Institutionen verlassen. Unklar ist aus unserer Sicht z.B. auch, warum viele Tarife und Anbieter unerwähnt bleiben, beispielsweise Die Bayerische ZAHN, Continentale CEZP-U oder Universa uni-dent-Privat. Vielleicht gibt es dafür ja keinen Affiliate-Link, wer weiß.

 

 

Video: Hermann-Josef Tenhagen über KFZ-Versicherung bei Stern-TV

Zum Schluss noch etwas zum Schmunzeln und nachdenken - über die Fachkompetenz von Hermann-Josef Tenhagen darf sich jeder selbst ein Urteil bilden:

https://www.youtube.com/watch?v=vu0EWz8lDr8

(YouTube Video von Stephan Peters zum Stern-TV Auftritt von Hermann-Josef Tenhagen zum Thema KFZ-Versicherung vom 07.11.2018)

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