Höherer Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020

Höherer Festzuschuss für Zahnersatz ab Oktober 2020

Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Erfreuliche Nachrichten für alle, die künftig Zahnersatz benötigen: gesetzlich Krankenversicherte erhalten künftig mehr Geld, wenn sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen. Der befundbezogene Festzuschuss steigt ab Oktober 2020 um 10%.

Das ist zwar schön – aber was das konkret bedeutet und warum man trotzdem eine Zahnzusatzversicherung braucht, erläutern wir im folgenden.

 

10 Prozent höherer Festzuschuss – doch 10% wovon?

Zunächst mal ist es natürlich erfreulich, wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung mit höheren Zuschüssen am Zahnersatz der Versicherten beteiligt. Allerdings hören sich 10% dann doch nach mehr an, als es unterm Strich wirklich sind.

Es gibt den gesetzlichen Festzuschuss nämlich immer nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Die Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung – das bedeutet auf gut Deutsch:

Gesetzlich krankenversicherte bekommen keinen besonders hochwertigen Zahnersatz bezahlt, sondern nur die günstigste Ausführung. Für Implantate gibt es gar keinen Zuschuss.

Das positive ist jedoch: der Zuschuss ist befundbasiert und kann auch für eine höherwertigere (gleichwertige) bzw. für eine andersartige Zahnersatzversorgung verwendet werden. Die Kasse bezahlt jedoch nicht mehr, nur weil die Rechnung vom Zahnarzt höher ausfällt.

 

Zahnersatz Festzuschuss 2020 – eine Beispielrechnung

Eine Zahnlücke im Backenzahnbereich wird bisher vonseiten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem regulären Festzuschuss in Höhe von 50% der Regelversorgung bezuschusst. Die Regelversorgung wäre eine mit unedlem Metall verblendete einfache NEM-Brücke (NEM = Nicht-Edelmetall).

Der Zuschuss beträgt in diesem Beispiel 374,38 Euro (50% von 748,76 Euro).

Wer ein Zahnpflege-Bonusheft über 10 Jahre lückenlos vorweisen kann, kann diesen Zuschuss aktuell von 50 bis auf 65% steigern und bekommt also bis zu 486,69 Euro.

Dieser Zuschuss wird künftig ab Oktober 2020 auf 60 bis 75% angehoben. Der Versicherte bekommt ohne Bonusheft ab Oktober also 449,26 Euro und mit Bonusheft bis zu 561,57 Euro.

Der Zuschuss erhöht sich in diesem Beispiel also um rund 75 Euro.

 

Zahnersatz – das Grundproblem der hohen Eigenanteile bleibt bestehen

Doch: In der Praxis wird nur in seltenen Fällen mit der Regelversorgung gearbeitet – die meisten Patienten wünschen sich statt einer Metallbrücke eine bessere Versorgung, beispielsweise eine hochwertige Vollkeramikbrücke – und die kostet dann deutlich mehr als die Regelversorgung, z.B. um die 1.500 Euro.

Konventioneller Zahnersatz im Sinne einer Brücke, hat den Nachteil, dass zur Verankerung die Nachbarzähne einer Lücke beschliffen werden müssen. Damit die Brücke hält, muss der Zahnarzt also gesunde Zahnsubstanz zerstören.

 

Implantate bieten viele Vorteile – sind aber trotz höherem Zuschuss sehr teuer

Wer das nicht möchte, kann auf Implantatlösungen zurückgreifen. Dabei wird ein Metallstift (meist bestehend aus Titan) als künstliche Zahnwurzel im Kiefer verankert – darauf lässt sich dann eine Krone, z.B. aus Keramik verankern.

Ästhetisch und funktionell ist das aus zahnmedizinischer Sicht die bevorzugte Behandlung. Auf der anderen Seite ist einer Versorgung mit Implantaten gleichzeitig auch die teuerste. Die Versorgung einer Zahnlücke mit implantologischen Leistungen, Implantatstift und Suprakonstruktion (z.B. die Krone) kostet im Schnitt etwa zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Sofern zusätzlich ein Knochenaufbau (Sinuslift) notwendig ist, können die Kosten in Einzelfällen sogar noch hörer liegen.

 

Zahnersatz – das Grundproblem hoher Eigenanteile bleibt bestehen

Der Kassenversicherte bekommt trotzdem nur den Festzuschuss von seiner gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn er sich für eine solche Versorgung entscheidet.

D.h. wenn wir beispielsweise von 3.000 Euro Kosten ausgehen, wirkt die Erhöhung des Festzuschusses um ca. 75 Euro geradezu lächerlich gering. Der privat zu tragende Eigenanteil liegt immer noch im Bereich von ca. 2.000 bis 2.500 Euro.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll, auch wenn die Zuschüsse für Zahnersatz ab Oktober 2020 etwas höher ausfallen wie bisher.

Achtung: Wer ein sehr niedriges Einkommen und damit Anspruch auf die Härtefallregelung hat, profitiert von der Erhöhung im übrigen nicht. Wer zum Beispiel Sozialhilfe, Hartz-IV oder eine niedrige Rente bezieht, hat schon heute Anspruch auf die Härtefallregelung und bekommt 100% auf Basis der Regelversorgung (!) erstattet – daran ändert sich auch ab Oktober 2020 nichts.


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