Jetzt Zahnzusatzversicherung abschließen - und bis zu 1800€ Vorteil mitnehmen

Jetzt Zahnzusatzversicherung abschließen - und bis zu 1800€ Vorteil mitnehmen

Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

 
 
 

 

Gerade im Herbst kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lukrative Vorteile haben. Denn durch einen einfachen Trick können Interessierte nicht nur bares Geld sparen sondern auch gleichzeitig kurz nach Vertragsabschluss höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Möglich macht es eine Besonderheit in Hinblick auf die anfänglichen Summenstaffeln von Zahnzusatztarifen.

"Einige Anbieter berechnen ein Versicherungsjahr für die anfänglichen Leistungsbegrenzungen nicht mit 12 Monaten, sondern mit dem Kalenderjahr." so Maximilian Waizmann, Geschäftsführer der Versicherungsmakler Experten GmbH und Betreiber des Portals www.zahnzusatzversicherung-experten.de.

"Dabei endet das 1. Versicherungsjahr dann immer am 31.12. des jeweiligen Jahres - egal ob der Vertrag zum 1. März oder 1. Dezember begonnen hat."

 
 

Schneller mehr Leistung - so funktionierts

Das bedeutet: wer zum Beispiel zum 1.12.2021 eine Zahnzusatzversicherung abschließt, ist bei solchen Tarifen bereits am 1. Januar 2022 im zweiten Versicherungsjahr und kann damit je nach Tarif schon nach kurzer Zeit bis 1.800 Euro mehr Leistung in Anspruch nehmen, wie im 1. Vertragsjahr.

Beispiel: UKV Zahnprivat Premium

Wer zum Beispiel den Zahntarif "ZahnPrivat Premium" der UKV abschließt, kann im 1. Versicherungsjahr Leistungen in Höhe von 900 EUR geltend machen. Im 2. Jahr sind es dann allerdings schon 2.700 EUR. Beginnt der Vertrag am 1. Dezember und es werden bis zum Jahreswechsel keine Leistungen in Anspruch genommen, stehen dem Versicherten ab Neujahr stattliche 1.800 EUR mehr zur Verfügung (2.700 Euro statt 900 Euro)!

 

 
 

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Download - Zahnzusatzversicherungen mit Kalenderjahr-Vorteil

Eine Übersicht welche Anbieter das Versicherungsjahr nach dem Kalenderjahr berechnen und welche Vorteile Interessierte dadurch erwarten können, stellen die Zahnzusatzversicherung Experten kostenlos zum Download zur Verfügung.

 

 
 

Hintergrund: was ist eine Summenstaffel?

Kaum ein Versicherer leistet nach Vertragsabschluss direkt in voller Höhe, sondern begrenzt seine Leistungen in den ersten Jahren. Hier kalkuliert jede Versicherung anders und gestaltet eine eigene, zum Tarif passende Staffelung.

Wie funktioniert eine Summenstaffel?

Eine typische Summenstaffel sieht beispielsweise so aus:

Die maximalen Leistungen betragen

  • im 1. Jahr max. 1.000 Euro
  • im 1. und 2. Jahr max. 2.000 Euro
  • im 1. bis 3. Jahr max. 3.000 Euro
  • im 1. bis 4. Jahr max. 4.000 Euro

Dabei sind sowohl die Höhe der Begrenzungen als auch die Länge sehr unterschiedlich. Manche Anbieter beteiligen sich im ersten Jahr lediglich mit 250 EUR, während andere direkt 1.500 EUR übernehmen. Zudem gibt es Gesellschaften die ihre Leistungen lediglich für zwei Jahre begrenzen. Andere hingegen ermöglichen die volle bzw. unbegrenzte Leistungshöhe erst nach dem sechsten Jahr.

 

 
 

Versicherungsjahr oder Kalenderjahr

Manche Versicherungen kalkulieren die Leistungsbegrenzungen auf ein exaktes Versicherungsjahr mit 12 Monaten - andere rechnen aus Gründen der Vereinfachung mit dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Bei Verträgen, wo mit dem Kalenderjahr gerechnet wird, endet das erste Versicherungsjahr als sogenanntes "Rumpfjahr" immer am 31.12. des betreffenden Jahres - je später man im Jahr abgeschlossen hat, desto kürzer ist das "1. Versicherungsjahr". Alle weiteren Versicherungsjahre sind dann mit dem "normalen" Kalenderjahr identisch.

Wer eine Versicherung mit Kalenderjahres-Regelung abschließt, kann damit oft schon nach kurzer Zeit sehr viel höhere Leistungen in Anspruch nehmen, als wenn er einen Tarif mit exakt berechnetem Versicherungsjahr abgeschlossen hätte.

 
 

FAZIT: Wie groß der Vorteil auch ist - der Tarif muss passen!

Der Abschluss eines solchen Tarifes zum richtigen Zeitpunkt kann sehr interessant sein. Gerade zum Jahresende hin, sollte man unbedingt darauf achten, wie der Wunschanbieter seine Leistungsstaffel berechnet. Dennoch gilt es, einen Tarif nicht allein deshalb auszuwählen!

Wichtiger ist, genau zu prüfen, ob der gewählte Zahntarif zum eigenen Zahnzustand passt und die individuellen Wünsche erfüllt. Im Zweifel sollten Verbraucher fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um den optimal passenden Tarif zu finden.

 

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